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Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Monograph

Identifikator:
1040326099
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81250
Document type:
Monograph
Author:
Wittstock, Friedrich http://d-nb.info/gnd/1146021178
Title:
Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 155 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
  • Title page
  • Contents
  • I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
  • II. Hauptstück. Die Ausgaben der Gemeinde
  • III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
  • IV. Hauptstück. Die Anleihen als außerordentliche Einnahmen. Vermögen und Schulden der Gemeinde
  • V. Hauptstück. Rückblick und Ausblick

Full text

— 23 — 
aufs Land unterbliebe, die Leute, anstatt vollkommen in den Vorort zu 
ziehen, nur den Sommer auf dem Lande zubrächten und sich aus 
diesem Grunde nur Unterkunftshäuser errichteten: aus der Villenkolonie 
wäre eine Laubenkolonie geworden. 
Das zweite Bedenken gegen das Erbbaurecht in Vororten wäre 
aber die Unmöglichkeit, sich ein Haus auf eigenem Grundstück zu 
bauen. Die Sehnsucht nach eigener Scholle ist es, die den Großstädter 
auf das Land hinaus zieht; und ich glaube, daß es nicht jedermanns 
Sache ist, die Gewißheit zu haben, daß das Haus, das man erbaut, 
der Garten, den man angelegt, dereinst nicht der Familie erhalten, 
sondern in fremde Hände übergehen werden. 
Aus den angeführten Gründen bin ich daher der Ansicht, daß es 
zwar Pflicht der Gemeinde ist, sich den Besitz an Grund und Boden 
zu bewahren, ihn bei kommunalem Bedürfnis zu erweitern, daß es aber 
keineswegs die Aufgabe kommunaler Bodenpolitik sein kann, aus dem 
Gruiidstücksmarkt aktiv tätig zu sein. Sollte sich aber wider Erwarten 
ein Bedürfnis nach kleinen Wohnungen herausstellen, das zu befriedigen 
die Gemeinde als ihre Pflicht anerkennt, so stehe ich mit v. Wagner- 
Ulm^) auf dem Standpunkt, daß durch das Wiederkaufsrecht das In 
teresse der Gemeinde am besten gewahrt wird. 
b) Maßnahmen der Behörde. 
Das Feld kommunaler Bodenpolitik liegt m. E. auf einem anderen 
Gebiete. Die verwaltende Behörde kann durch ihre Maßnahmen den 
Wert und die Verwendung des Wohnlandes in hohem Maße bestimmen 
und festlegen; sie ist in der Lage, direkt durch den Bebaungsplan, 
indirekt durch Banordnung, Ortsstatute und Steuersysteme bestimmte 
Parzellierung und Bauweise vorzuschreiben. 
Bevor ich jedoch hierauf näher eingehe, sei kurz die Bahnfrage 
abgetan. 
1. Ausschließung durch Bahnen. 
Zur großzügigen Bodenpolitik gehört die Ausschließung des Ge 
ländes durch Bahnen. An einer Reihe von Projekten hat es nicht 
gefehlt. Eine Kleinbahn von Herzfelde über Kalkberge. Wollersdorf, 
Kleinschönebeck-F. nach Rahnsdorf wurde von der Gemeinde abgelehnt, 
weil diese Industriebahn den Charakter der Gemeinde als eines Villen 
ortes zu vernichten geeignet war. Dafür erfreuten sich aber andere 
Bahnprojekte der Unterstützung. 
Zu erwähnen ist das Projekt einer Verbindung von Friedrichs 
hagen über Schöneiche mit Kleinschönebeck. Dieses mußte scheitern, da 
*) Angeführt in Kommunales Jahrbuch 191.0, S. 180.
	        

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Die Entwicklung Der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau Unter Besonderer Berücksichtigung Der Finanzen. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, 1913.
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