Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

Monograph

Identifikator:
1043707638
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-80116
Document type:
Monograph
Author:
Hassell, Ulrich von http://d-nb.info/gnd/118708988
Title:
Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1918
Scope:
49 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Besondere Einrichtungen zur Förderung der Erzeugung und Ablieferung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • I. Übersicht über die Aufgaben der Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft im allgemeinen
  • II. Die Einrichtungen zur Durchführung der Aufgaben auf den Gebieten der Erfassung und Verbreitung der Lebens- und Futtermittel
  • III. Versorgungsverbände
  • IV. Wirtschaftsbetriebe der Kreise zu kriegswirtschaftlichen Zwecken
  • V. Besondere Einrichtungen zur Förderung der Erzeugung und Ablieferung

Full text

II 
gesichert ist. Sämtliche Betriebe der Gemeinde oder Bauernschaft 
sind der Reihe nach in der Sitzung durchzusprechen. Vor allem 
wind Hilfe dort nötig sein, wo alleinstehende Frauen Wirtschaften 
oder wo es an sachgemäßer Beratung fehlt. Fruchtfolge, Düngung 
und Beschaffung von Saatgut sind besonders zu berücksichtigen. 
Die Bezirksleiter, wenn sie selbst Hilfe nicht bringen können, haben 
zu überlegen und zu bestimmen, wer von Len Nachbarn die Ar 
beiten auf dem Acker ausführen kann. Wenn die Kräfte auf einer 
Besitzung nicht ausreichen, muß für wechselseitige Hilfe der Nach 
barn gesorgt werden. Sich etwa zeigende Mißstände sind sobald 
wie möglich der Kriegswirtschastsstelle mitzuteilen; diese wird nach 
Kräften für Abhilfe sorgen. 
Druckmittel. In denjenigen Fällen, in denen von seiten 
der Betriebsinhaber Schwierigkeiten entstehen, ist als äußerstes 
Mittel anzudrohen, die Nutzung der Grundstücke dem Kreise zu 
übertragen. Auch, können diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, 
die mangelhaft geleitet sind, so daß ihre Erträgnisse wesentlich 
hinter demjenigen zurückbleiben, was sie aufbringen könnten, 
unter besondere Beaufsichtigung genommen werden. Diese ist von 
den Herren Amtmännern auszuüben, welche sich dabei der örtlichen 
Mitglieder der Kriegswirtschaftsstelle als ihrer Organe zu be 
dienen haben. Von jedem Falle ist der Kriegswirtschaftsstelle Mit 
teilung zu machen. 
Zwangsmittel für r e st l o s e B e st e 11 u n g. In den 
jenigen Fällen, in denen ein Landwirt die Bestellung seiner 
Ländereien nicht restlos bewirken kann oder will, ist wie folgt zu 
verfahren: Der Vorsteher fordert ihn mündlich oder schriftlich auf, 
den Nachweis zu erbringen, daß er die Bestellung ordnungsmäßig 
durchführen werde. Für diejenigen Grundstiicke, für die er diesen 
Nachweis nicht erbringt, wird von seiten des Kreises dem be- 
treffenden La-ndwirte die Nutzung bis zur Ernte 1918 entzogen 
werden. Der Vorsteher hat unter Zuziehung des Bezirksleiters 
die Grundstiicke, wenn angängig, zu verpachten, nachdem hierzu die 
Erlaubnis vom Kreise gegeben ist. Nur wenn keine Verpachtung 
möglich ist, hat der Vorsteher anzuordnen, daß der Bezirksleiter 
die Grundstücke bestellen und abernten läßt und die Ernte ver 
wertet. Über Einnahme und Ausgabe hat der Bezirksleitcr Rech 
nung zu fiihren und zu legen; ihm stehen 5 v. H. der Roheinnahinen 
aus der Ernte als Vergütung für die Mühewaltung zir; den Rest 
erhält der Besitzer. 
Überwachung der Nachbarhilfe. Wichtig ist, daß 
die Bezirksleiter auch überwachen, daß diejenigen, welche nicht nur
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Einrichtungen Der Preußischen Landkreise Auf Dem Gebiete Der Kriegswirtschaft. Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto), 1918.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.