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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
1687964882
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102973
Document type:
Monograph
Author:
Pabst, Richard
Niederlein, Gustav http://d-nb.info/gnd/1051326508
Title:
Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Argentin. Centralverband
Year of publication:
(1913)
Scope:
47 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

beanstandeten, ausgeschlagen mit einem undurchlässigen Material, weiter 
Drahtsiebe für Abfälle und Blechkästen zur Aufnahme der Zungen und 
Gummischrubber zum Reinigen. Unmittelbar an der Schlachthalle muß 
für den Gebrauch der Angestellten ein leicht und bequem zu benutzender 
Waschraum mit Wasserklosett, ferner ein Zimmer zur Aufbewahrung der 
Schürzen und der Werkzeugbeutel der Arbeiter und ein ausreichender 
Raum für die Veterinärinspektion vorgesehen sein, der zugleich als Bureau 
und Laboratorium dient. Für den Schlachtsaal ist vorgeschrieben, daß er 
sehr luftig und für den Sommer mit Ventilatoren versehen sei; auch der 
zur Entleerung der Därme bestimmte Raum soll. so luftig als möglich ein- 
gerichtet sein.‘ Wenn das Fett zu menschlichem Genuß bestimmt. ist, so 
muß der Schmelzraum einen emaillierten Fußboden. aufweisen und die 
Innenwände aus glatten Materialien oder aus Metall in ihrer ganzen Höhe 
hergestellt und auch die Decke in Stein gewölbt sein. Ferner wird ver- 
langt, daß darin die Kessel aus galvanisiertem Eisen bestehen, und Türen 
und Fenster mit Eisengittern versehen sind. Ein besonderer Nebenraum 
hat als Lager der Fettbüchsen zu dienen. Die Gefrierkammern haben 
ebenfalls den strengsten Anforderungen der Hygiene in bezug auf Rein- 
lichkeit und Ventilation zu‘ entsprechen, und ihre Luftzuführung hat durch 
Ventilatoren zu erfolgen. 
Sämtliche Exportladungen müssen mit einem Gesundheitsattest aus- 
gestattet werden, es sei denn, daß die Abteilung für Viehzucht den Exporteur 
dieser Verpflichtung enthebt. Mit dem Höchstmaß der im Gesetz vor- 
gesehenen Strafen werden diejenigen bestraft, welche beanstandetes oder 
für den menschlichen Genuß durch den Aufsichtsbeamten als ungeeignet 
bezeichnetes Fleisch verwenden, oder das Fleisch von Tieren bearbeiten, 
welches von den mit der Untersuchung beauftragten Veterinärbeamten 
vorher nicht beschaut worden ist, oder das Betriebssystem ändern, ohne 
vorher entsprechende Anzeige an die Abteilung für Viehzucht gemacht 
zu haben.
	        

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Die Technischen Hilfsmittel Für Den Transport Zu Wasser Und Zu Lande von Fleisch in Gekühltem Und Gefrorenem Zustande. Deutsch-Argentin. Centralverband, 1913.
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