Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die deutsche Wirtschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

374 Dr. Finkenwirth: 
tritt und letztere zu verwalten hat, und ferner der Eisenbahn- 
kommissar, 
Dieser wird, da er ebenfalls Vertreter der Schuldverschreibungs- 
Interessen ist, von den ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- 
rates gewählt. Er steht zu den Organen der Gesellschaft in engem 
Verhältnis und ist die eigentliche fremde Kontrollinstanz. Die Auf- 
gaben und Befugnisse des Eisenbahnkommissars sind sehr weit- 
gehend; sie werden von dem obersten Grundsatze beherrscht, daß der 
Dienst der Schuldverschreibungen nicht notleidend wird. Der Kom- 
missar hat u. a. das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrates und 
seiner Ausschüsse teilzunehmen und sich sonst in jeder Hinsicht zu 
unterrichten. So kann er alle Anlagen und Dienststellen besichtigen, 
ihm sind alle Berichte, statistischen und finanziellen Übersichten, die 
Voranschläge für außerordentliche Ausgaben, Vorschläge der Ab- 
änderungen der Tarife sowie alle anderen Angelegenheiten mitzu- 
teilen, die der Genehmigung des Generaldirektors bedürfen. Außer- 
dem ist der Eisenbahnkommissar berechtigt, jeden Bericht, jede Über- 
sicht usw. zu fordern, die er für nötig hält, Falls irgendeine Bau- 
betriebs- oder Tariftmaßnahme seines Erachtens wesentlich dazu bei- 
trägt, die Rechte oder Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger 
oder der Reparationskommission zu bedrohen und insbesondere die 
Reparationszahlungen an den Fälligkeitsterminen zu gefährden, kann 
er Einspruch erheben, muß aber die Frage zunächst mit dem General- 
direktor erörtern. Erfolgt keine Einigung, so entscheidet endgültig der 
Verwaltungsrat. Der Eisenbahnkommissar kann auch die Abberufung 
des Generaldirektors durch den Verwaltungsrat mit einfacher Stim- 
menmehrheit verlangen, wenn die Gesellschaftssatzung verletzt worden 
ist oder wenn Anordnungen des Verwaltungsrates zuwidergehandelt 
wurde, 
Wenn die Gesellschaft mit dem Schuldendienst in Verzug gerät (ob 
hierunter einfache Nichterfüllung oder schuldhafte Nichterfüllung zu 
verstehen ist, steht dahin), kann der Kommissar den Fortfall bestimm- 
ter Ausgaben oder Tariferhöhungen anordnen; er kann ferner unter 
Ausschaltung der Zuständigkeit des Verwaltungsrates einen Wechsel 
in der Person des Generaldirektors fordern. Sollte innerhalb 6 Mona- 
ten nach Nichtleistung der fälligen Zahlungen die Deckung des fehlen- 
den Betrages sich nicht haben ermöglichen lassen, so kann der Eisen- 
bahnkommissar im Einvernehmen mit dem Treuhänder die Eisenbahn 
selbst in Betrieb nehmen, entbehrliche Fahrzeuge oder andere Sachen 
veräußern oder letzten Endes das Betriebsrecht ganz oder zum Teil 
verpachten. Dieser äußersten Maßnahme hat indessen eine Entschei- 
dung eines besonderen Schiedsrichters (s. u.) dahin vorauszugehen, daß
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.