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Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

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Bibliographic data

fullscreen: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Monograph

Identifikator:
1689999594
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101117
Document type:
Monograph
Author:
Schröder, Otto http://d-nb.info/gnd/1055236252
Title:
Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)
Place of publication:
Halle (Saale)
Publisher:
Buchh. des Waisenhauses
Year of publication:
1926
Scope:
80 S.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)
  • Title page
  • Contents
  • Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen
  • Wie soll man studieren ?
  • Die Diplomprüfung des Volkswirts
  • Die Promotion des Volkswirts zum Dr. rer. pol.
  • Schlußbemerkung

Full text

6 Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen. 
Wissenschaft, die sich mit den Problemen der Weltwirtschaft überhaupt 
zu befassen hat. Vor allem wird daher in gewissem Sinne das Haupt- 
gewicht bei der Auswahl der schulwissenschaftlichen Vorbildung darauf 
zu legen sein, eine Anstalt zu wählen, die die lebenden Sprachen besonders 
pflegt. Demgemäß dürfte aber nicht die humanistische Vorbildung einer 
altsprachlichen Anstalt zu wählen sein, sondern die Vorbildung auf einem 
Realgymnasium, einer Oberrealschule bzw. der deutschen Oberschule oder 
in dieser Richtung liegender Anstalten, die die lebenden Sprachen in den‘ 
Vordergrund stellen. Für den künftigen Wirtschaftswissenschaftler wird 
es von großer Bedeutung sein, moderne Sprachen zu beherrschen, 
um so die wichtigen wirtschaftlichen Vorgänge auch des Auslandes durch 
Lektüre ausländischer Zeitungen und Schriften genau verfolgen zu 
können, zumal wenn der Wirtschaftswissenschaftler sich auf dem Gebiete 
wirtschaftlicher Interessenvertretungen von Unternehmern der größeren 
Industrie, von Handelsunternehmungen oder sich im Bank-, Verkehrs- und 
Börsenwesen usw. betätigt. 
Neben seinem juristisch-wirtschaftswissenschaftlichen Studium wird 
der Volkswirt sich auch noch dem Studium moderner Sprachen zuwenden 
müssen. Wenn er also von der Schule her schon ein gewisses Wissen in 
diesen Sprachen mitbringt, wird es ihm um so leichter fallen, sein Können 
auf der Hochschule zu vertiefen, um es bis zu einer gewissen Beherrschung 
einer oder mehrerer Fremdsprachen zu bringen. 
Die Universität Breslau sagt in ihrem Studienplan für die Studieren- 
den der Wirtschaftswissenschalften: 
„Für den praktischen Volkswirt sind sprachliche Kenntnisse von 
größter Bedeutung. Das Übergewicht der angelsächsischen Länder 
macht das Englische als Sprache der Weltwirtschaft für den 
Nationalökonomen unentbehrlich. Der Volkswirt, der später mit den 
Verhältnissen der süd- und mittelamerikanischen Länder sich beschäf- 
tigen will, muß Spanisch gelernt haben. Für den Osten ist Kenntnis 
des Russischen und Polnischen die Voraussetzung jeder prak- 
tischen Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiet.“ 
Wer sich näher über die Bewertung der Reifezeugnisse deutscher 
Schulanstalten unterrichten will, den verweisen wir auf die im Verlag 
der Buchhandlung des Waisenhauses Halle a. S. vom Verfasser erschienene 
Schrift: „Aufnahme und Studium an den Universitäten Deutschlands“. — 
Allgemein ist also das Reifezeugnis einer neunstufigen 
deutschen Vollanstalt die Voraussetzung für das Studium der 
wirtschaftlichen Staatswissenschaften und für die Ablegung der Diplom- 
prüfung sowie auch besonders für die Promotion. Aber auch Ausnahmen 
von dieser Vorschrift sind in Preußen insofern zugelassen, als eine be-
	        

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Das Studium Der Staats- Und Wirtschaftswissenschaften Auf Den Universitäten Und Hochschulen Deutschlands Und Die Doktorwürde (Dr. Rer. Pol.). Buchh. des Waisenhauses, 1926.
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