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Forstwirtschafts-Politik

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Bibliographic data

Metadata: Forstwirtschafts-Politik

Monograph

Identifikator:
1726007022
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-104966
Document type:
Monograph
Author:
Sachsenberg, Ewald http://d-nb.info/gnd/101406304
Title:
Wirtschaftliches Verpacken
Place of publication:
Berlin
Publisher:
VDI-Verlag
Year of publication:
1926
Scope:
242 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Anhang
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Forstwirtschafts-Politik
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster vorbereitender Teil. Die deutsche Forst- und Holzwirtschaft der Gegenwart
  • Zweiter Haupt-Teil. Die deutsche Forstwirtschaft
  • Sach-Verzeichnis
  • Namens-Verzeichnis

Full text

294. Holzhandels- und Holzverkehrspolitik. 
das Gesetz über vorübergehende Herabsetz ung oder Aufhebung 
von Zöllen vom 21. Juni 19 21 wurde jedoch die Reichsregierung ermächtigt, 
im Falle eines dringenden Bedürfnisses die Zölle des allgemeinen Tarifs wieder auf die 
Sätze des Vertragstarifs herabzusezen. Von dieser Ermächtigung machte sie Gebrauch, 
indem sie u. a. durch Verordnung vom 24. Juni 1921 vom 1. Juli 1921 ab die Zölle für 
Gerbrinden usw. (Positionen 92 bis 94 und 384) auf den Sätzen des Vertragszolles 
beließ und vom 20. Februar 1922 ab den Rohholzzoll (Position 74) wieder auf den Ber- 
tragszollsatz herabsetzte. 
Am 5. August 1922 wurde das Gesetz über die Ermächtigung zu 
vorübergehenden Zolländerungen erlassen, durch das die Reichs- 
regierung ermächtigt wurde, „im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses mit 
Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags die Eingangszölle für 
zollpflichtige Waren zu erhöhen und nach dem Zolltarife zollfreie Waren mit Eingangs- 
zöllen zu belegen“. Unter denselben Voraussetzungen konnte die Reichsregierung die so 
erhöhten oder neu festgesetzten Zölle wieder herabseten oder aufheben. 
Vom 10. Januar 1923 ab wurde der Einfuhrzoll für Schnittholz (Position 76) von 
1,25 Mk. auf 1 Mk. für den Doppelzentner, und ab 1. März 1923 der Einfuhrzoll für 
Korbweiden und Reifenstäbe (Positionen 84 und 85) auf 3 Mk. ermäßigt. – Dagegen 
wurde eine große Zahl von Industriezöllen (u. a. auch Holzwarenzölle) sehr stark erhöht. 
Ausgangspunkt dieser Zollerhöhungen war das Ges et über Erhöhung von 
Zöllen vom s6. April 1922, in Kraft ab 1. Mai 1922, dem später zahlreiche 
weitere Gesetze und Verordnungen gefolgt sind. Man ging dabei ziemlich schematisch vor. 
„Fast */; aller heute zollerhöhten Positionen wurden vom 1. Mai ab mit dem doppelten 
Satz von 1902 belegt, mithin um 100 "/o gesteigert. Eine Verordnung vom 27. September 
1922 brachte für eine Reihe von Waren . . . eine Zollerhöhung von 50 /p auf die neuen 
Sätze. Durch Verordnung vom 29. September 1923 wurden bis dahin nicht erhöhte 
Positionen bedacht, außerdem aber zahlreiche der schon erhöhten Positionen um weitere 50 
bzw. 100 "/o erhöht. Hierbei ist zu beachten, daß die genannten prozentualen Erhöhungen 
sich gegenüber den aut on o m e n Sätzen von 1902 ergeben. Im Vergleich zu 
den Vertrags sätzen ist das prozentuale Steigerung sverhältnis 
erh eb lich gr öß e r.“ Wenn man die gegenüber der Vorkriegszeit stattgefundenen 
erheblichen Preissleigerungen mit in Rücksicht zieht, so kann man sagen, daß die betreffenden 
Waren „im Verhältnis zur Vorkriegszeit dur < \< nit t li < eine 300prozentige reelle 
Erhöhung des Zollschutzes erfahren haben. Im einzelnen verschiebt sich das Bild“. Als 
Deutschland zur stabilen Währung gelangte, „wirkten sich die erhöhten Zölle in vollem Um- 
fange aus und führten zu einem „Schutz der nationalen Arbeit“, wie er in der Vorkriegszeit 
schlechthin unmöglich gewesen wäre. „Vereinfachte“ und „ermächtigte“ Gesetzgebung hatten 
mithin Hoch \s< u z z o II p o lit i k auf eigene Faust betrieben. Große Teile der deutschen 
Industrie haben „mindestens seit der Stabilisierung der Währung Zölle genossen“ und 
genießen noch Zölle, „die unter normalen Verhältnissen als Prohibitivzölle angesprochen 
werden müßten. Die weitere Wirkung war die, daß die Preise in Deutschland nach der 
Stabilisierung der Währung überraschend schnell in die Höhe gingen. Trotz hoher Steuern, 
Frachten und anderer Vorbelastungen hätte das industrielle Preisniveau angesichts der 
erheblich niedrigeren Löhne in Deutschland tiefer liegen müssen als im Auslande, zumal 
die Nahrungsmittelpreise unter Weltmarktpreis lagen und auch die Wohnungspreise die 
Auslandspreise nicht erreichten. Wenn trotzdem die deutschen Industriepreise vielfach sogar
	        

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Forstwirtschafts-Politik. Neumann, 1926.
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