Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Preußische Gewerbesteuer

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Preußische Gewerbesteuer

Monograph

Identifikator:
1741634059
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-115551
Document type:
Monograph
Author:
Hog, Hermann http://d-nb.info/gnd/133486184
Arens, Richard
Title:
Die Preußische Gewerbesteuer
Edition:
3., erg. u. verb. Aufl.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Heymann
Year of publication:
1926
Scope:
VIII, 213 S.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
B. Verordnung über die vorläufige Neuregelung der Gewerbesteuer. (In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1926.)
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Preußische Gewerbesteuer
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • A. Gesetz über die Regelung der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925 und 1926. Vom 23. März 1926 GS. S.100)
  • B. Verordnung über die vorläufige Neuregelung der Gewerbesteuer. (In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1926.)
  • C. Ministeriellle Anweisung vom 15. April 1926 zur Ausführung des Gesetzes vom 23. März 1926 über die Regelung der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925 und 1926 ( GS. S. 100). Auf Grund des § 19 des Gesetzes über die Regelung der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925 und 1926 vom 23. März 1926 bestimmen wir nach Anhörung des Staatsrats folgendes:
  • D. Auszug aus dem Einkommensteuergesetz vom 10. August 1925 (RGBI. I S. 189) ( GStG.)
  • E. Sachregister. (Die Zahlen bedeuten die Seiten.)

Full text

VII. Zerlegung der Steuergrundbeträge. § 36. 1’ ; 
Zu Abi. 3. 
5. Der Abs. 3 gibt für Eisenbahnunternehmen eine besondere Vor- 
schrift, die sich der Bestimmung des § 25 Abs. 2 FAG. anschließt, der 
wiederum dem g 35 KAG. nachgebildet ist. 
An und für sich bildet bei Eisenbahnbetrieben das ganze Unter- 
nehmen einschließlich der freien Strecke eine einzige Betriebsstätts, die 
sich über zahlreiche Gemeinden erstrecken kann. Die Zerlegung der 
Steuersäte müßte nach g 37 Abs. 2 der Verordnung vorgenommen 
werden. Die Schwierigkeiten, die sich hier bei der Zerlegung ergeben 
würden, haben den Gesetzgeber veranlaßt, in Anlehnung an die ge- 
nannten Bestimmungen die einheitliche Betriebsstätte in mehrere Be- 
triebsstätten unter Ausschaltung der freien Strecke zu zerlegen, als 
Betriebsgemeinden eines Eisenbahnunternehmens nur die Gemeinden 
gelten zu lassen, in denen sich der Sitz der Verwaltung, eine Station 
oder eine für sich bestehende Betriebs- oder Werkstätte oder eine sonstige 
gewerbliche Anlage befindet. 
6. Fraglich ist, was als Eisenbahnunternehmen im Sinne des § 36 
Abs. 2 der Verordnung anzusehen ist. Wie aus der Begründung zu 
37 des Entwurfs, der dem jetßigen g 36 der Verordnung entspricht, 
ervorgeht, ist diese Bestimmung dem g 25 Abl. 2 FAG. angepaßt 
worden. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 2 FAG. 
ist, daß bei den einzelnen Eisenbahnunternehmen zwischen Stations- 
und Streckenbetrieb tatsächlich ein Gegensat vorhanden ist. Nur dann 
kann diese sin g u l ä r e Vorschrift Anwendung finden. „Dieser Gegen- 
satz zwischen der freien Strecke einerseits und den Stationen anderer- 
seits wird in der Regel nur da vorhanden sein, wo eine Teilung in 
Streckenbetrieb und Stationsbetrieb stattsindet und die gedachte Ver- 
schiedenheit zwischen dem Streckenbetrieb und dem gewöhnlichen 
Stationsbetrieb besteht, d. h. wo der Streckenbetrieb im wesentlichen 
weiter nichts als die Fortbewegung der Züge oder Wagen (gewöhnlich 
von Station zu Station) zum Gegenstande hat. Darum kann von einer 
freien Strecke im Gegensat zu den durch sie verbundenen Stationen 
da nicht die Rede sein, wo die verschiedenen Verrichtungen des An- 
nahme- und Beförderungsbetriebs nicht auf solche einzelnen Stationen 
verwiesen sind, sondern im wesentlichen an jedem Punkte der Strecke 
vorgenommen werden, und das trifft zu z. B. bei den gewöhnlichen 
städtischen Straßenbahnen, mögen sie mit Pferden, mit Dampf oder 
Elektrizität betrieben werden. Auf ihrer ganzen Strecke vollzieht sich 
der Betrieb, namentlich die Aufnahme und Übsetung von s a 
sowie die Fahrscheinausgabe im wefentlichen auf gleiche Weise. Wenn 
schon meist bestimmte Haltepunkte vorgesehen zu sein pflegen, so fehlen 
an ihnen doch besondere Betriebseinrichtungen, und auch der Verkehr 
der Fahrgäste bleibt tatsächlich nicht auf sie beschränkt. Dieser findet 
vielmehr überall da statt, wo ein Auf- und Absteigen möglich ist. 
Nicht einmal die Anfangs- und Endpunkte einer Linie bieten in ihren 
Einrichtungen und in der auf ihnen stattfindenden Tätigkeit Besonder- 
heiten von irgendwelcher Bedeutung“ (OVG. 48 165). 
Hog- Arens, Preußische Gewerbesteuer. 3. Aufl. 
.] Ä
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Freiwilligen Sozialen Fürsorge- U. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel U. Industrie Im Deutschen Reiche. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.