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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

2 
In Frankreich hat sich die öffentliche Armenpflege in viel geringerem Maße als in Großbritannien aus 
der kirchlichen und privaten Wohltätigkeit herausgelöst. Letztere spielt auch heute noch eine sehr 
bedeutende Rolle. Sie hat ihre Zentralstelle im Office Central des Oeuwvres de Bienfaisance. Die seit 1796 
bestehenden kommunalen Wohlfahrtsämter (Bureaux de Bienfaisance) stehen unter Staatsaufsicht. 
Die Zahl der Unterstützten ist von 1912 bis 1923 von 1160 000 auf 754 000 zurückgegangen. Die Mittel 
stammen aus kommunalen Zuschüssen, dem Ertrag der Armensteuern und in weitem Umfange aus 
Stiftungen und privaten Zuwendungen, Die finanziellen Leistungen des Staates beschränken sich auf 
die Kosten der Aufsicht. Im Nachkriegsetat erscheinen ferner erhebliche Summen für die Wohlfahrts- 
pflege in Elsaß-Lothringen und die Fürsorge für die Familien der Besatzungstruppen. 
Eine wichtige Rolle spielen insbesondere als Ergänzung der noch in der Entwicklung stehenden 
französischen Sozialversicherung die gegenseitigen Hilfskassen (Soct&tes de Secours Mutuel), die Versicherung 
für den Fall von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit gewähren, aber 
auch Arbeitsnachweis, Unterrichtskurse usw. organisieren. Auf Grund des Hilfskassengesetzes von 1898 
unterscheidet man freie, zugelassene und als gemeinnützige Einrichtungen anerkannte Hilfskassen, Die 
beiden letzteren Kategorien besitzen Rechtspersönlichkeit und haben Anrecht auf Staatszuschüsse, Porto- 
und Steuerfreiheit, Stellung freier Versammlungsräume durch die Kommunen usw. Die Staatszuschüsse, 
die bei der Krankenversicherung seit 1921 12 vH der gesamten Ausgaben decken sollen, haben nach 
dem Kriege nicht mit der Geldentwertung Schritt gehalten. Arbeitgeberbeiträge gibt es bei den Hilfs- 
kassen im Gegensatz zur obligatorischen Sozialversicherung nicht. Im bevorstehenden französischen 
Sozialversicherungsgesetz (s. oben S. 316) sind die Hilfskassen als Träger der obligatorischen Kranken- 
und Altersversicherung vorgesehen. 
d. Belgien. 
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen. 
1913 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000 fr. 
Staatsaufsicht über Wohlfahrtsanstalten und Asyle .... 75 40 8 
Unentgeltlicher Transport von Bedürftigen u.ä. ...... 500 10 475 1.976 
Hilfskassen 
Staatsaufsicht ern HEHE ne 40 72 14 
Staatszuschüsse vr nr LE ER 560 17.375 3.278 
Insgesamt..... 4115 ( 27 962 5 276 
Die belgische Armenpflege beruht ähnlich wie die französische auf Leistungen Privater und dem Staate 
nachgeordneter Verbände. Ein Gesetz von 1796 schuf eine lokale Armenverwaltung unter staatlicher 
Aufsicht. Die Mittel stammen aus kommunalen Zuschüssen und aus privaten, in erster Linie kirchlichen 
Stiftungen und Spenden. Der Staat stellt die Mittel zum unentgeltlichen Transport von Bedürftigen 
zur Verfügung. 
Die Hilfskassen (Caisses de Prövoyance und Caisses de Secowrs Mutuel) spielen mit ihrer Kranken-, 
Mutterschafts-, Unfall-, Alters- und Lebensversicherung eine ähnliehe Rolle wie in Frankreich. Sie be- 
dürfen auf Grund des Hilfskassengesetzes von 1894 der staatlichen Zulassung und Anerkennung und 
unterstehen einer staatlichen Rechnungskontrolle. Die Staatszuschüsse sind nach dem Kriege über die 
Geldentwertung hinaus gestiegen. Arbeitgeberbeiträge werden nicht erhoben. 
e. Italien. 
Staatsausgaben für Wohlfahrts- und Armenpflege. 
1913/14 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
ER E in 1000 Lire 
NE N A Be 1 446 1475 295 
Private WohlEahrhplore sn ER 774 16 800 3 360 
WE ARE HN ra 480 405 81 
Insgesamt .... 2 700 18.680 E 3 756 0 
Die Wohlfahrts- und Armenpflege stützt sich in Italien, ähnlich wie in Frankreich und Belgien, auf 
caritative und private Fürsorge. Die vorhandenen Organisationen tragen keinen einheitlichen Charakter: 
sie wurzeln meist in kirchlichen Stiftungen unter geistlicher Leitung. 
DS
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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