Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

CI — 
den wachsenden Ausgaben anpassen, so bedurfte das Steuersystem einer Beweglichkeit, wie sie in Frank- 
reich bis zu den endgültigen Reformen der Kriegszeit nur in unzureichendem Maße vorhanden war. Die 
vier alten Ertragsteuern (Grund- und Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Personal-Mobiliarsteuer, Tür- 
und Fenstersteuer) waren ausgesprochene Objektsteuern, die äußere Merkmale zur Grundlage der Be- 
steuerung nahmen. Ihre Erträge konnten nur mit der allmählichen Vermehrung der Objekte wachsen, 
da eine Erhöhung der zu repartierenden Steuerkontingente die den Objektsteuern anhaftende Ungleich- 
mäßigkeit untragbar gemacht hätte. Die Stabilität der Ertragsteuern trieb die französische Steuerpolitik 
unter dem Druck des steigenden Finanzbedarfes zu einer einseitigen Erhöhung der Verbrauchsteuern. 
Dabei näherte sich die Besteuerung dem Punkt, bei dem eine Steuersatzerhöhung infolge des durch sie 
bewirkten Konsumrückganges eine Ertragsteigerung nicht mehr zur Folge hat. Die Vermögensverkehr- 
steuern (Enregistrement und Stempelabgaben) und die Vermögenszuwachssteuern (Erbschaft- und Schen- 
kungsteuern) entbehrten ebenfalls nicht einer gewissen Beweglichkeit. Wiederholte Tariferhöhungen, die 
Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs sowie die Zunahme der Kapitalbildung und der Zahl der Trans- 
aktionen bewirkten ein langsames, aber stetes Steigen ihrer Erträge, 
Die Ertragsteigerung der Aufwand- wie der Vermögensverkehr- und der Vermögenszuwachssteuern 
konnte jedoch nicht mit der Steigerung der Ausgaben Schritt halten. Es wurden fast Jahr für Jahr, sei 
es von der Regierung, sei es von Abgeordneten, Reformvorschläge, die auf eine Umgestaltung der Ertrag- 
steuern und auf die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer hinzielten, in der Kammer einge- 
bracht und beraten, aber die Widerstände gegen derartige Reformen waren in der Deputiertenkammer 
wie im Senat zu groß, als daß die Frage noch vor dem Kriege endgültig hätte gelöst werden können. Wohl 
wurde unter dem Zwange der steigenden Ausgaben das vom Finanzminister Caillaux eingebrachte Ein- 
kommensteuerprojekt 1909 in der Kammer angenommen; im Senat konnte sich jedoch die überwiegende 
Mehrheit nicht mit der Vorlage abfinden, so daß die Beratungen darüber sich von Jahr zu Jahr hinaus- 
schoben. In Fluß kamen die Reformpläne wieder durch Artikel 3 des Finanzgesetzes vom 30. Juli 1913, 
in dem die Bestimmung enthalten war, nach der die Grundsteuer vom 1. Januar 1915 in eine Quotitäts- 
steuer umgewandelt und vom gleichen Zeitpunkte ab die Personal-Mobiliarsteuer und die Tür- und Fenster- 
steuer außer Kraft gesetzt werden sollte; an ihre Stelle sollte eine allgemeine und progressive Einkommen- 
steuer treten, ohne daß jedoch in dem Finanzgesetz das »Wie« der Einkommensteuer geregelt wurde. 
In Ausführung dieser Bestimmung gelangten nach schweren parlamentarischen Kämpfen kurz vor dem 
Kriege die Reformen der Grund- und Gebäudesteuer und der Kapitalrentensteuer (Gesetz vom 
29. März 1914), sowie eine Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen (Gesetz vom 15. Juli 1914) neben 
der Personal-Mobiliarsteuer und der Tür- und Fenstersteuer in beiden Kammern zur Annahme. Eine 
finanzielle. Auswirkung dieser Reformgesetze hätte man naturgemäß frühestens für das Rechnungsjahr 
1915 erhoffen können. Der Ausbruch des Krieges machte jedoch die wirksame Durchführung der Reformen, 
vor allem die Einführung der Einkommensteuer unmöglich, so daß Frankreich mit einem veralteten Steuer- 
system in den Krieg ging, das dem gewaltig ansteigenden Ausgabebedarf bei weitem nicht gewachsen war. 
c. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben und der Regierungsentwurf zum Voranschlage für 1914. 
Das oben festgestellte steigende Mißverhältnis zwischen den ordentlichen Einnahmen und Ausgaben 
bewirkte, daß das Budget General im den Jahren 1906 und 1908 bis 1910 mit einem Defizit abschloß und in 
den Rechnungsjahren 1912 und 1913 nur mit Hilfe der Einrichtung des Compte Provisionnel und von vier 
Comptes Speciaux für Rüstungsausgaben balanciert werden konnte. Tatsächlich waren die Spezialrechnungen 
nur eine Verschleierung des Defizits: die vier Comptes Speciaux insofern, als ein großer Teil der Rüstungs- 
Ausgaben außerhalb des Budget General mit außerordentlichen Einnahmen, in erster Linie mit Emissions- 
erträgen, verrechnet wurde, der Compte Provisionnel, indem die in diesen Geldfonds fließenden außerordent- 
lichen Einnahmen die Fehlbeträge der Rechnungsjahre 1912 bis 1914 zu decken hatten, 
In den Compte Provisionnel flossen die monatlichen Zahlungen der Compagnie de V’Est, die einem Kapi- 
talbetrage von 158,8 Millionen fr. entsprachen, und welche die Gesellschaft als Abzahlung staatlicher 
Vorschüsse zu leisten hatte, sowie der Budgetüberschuß des Jahres 1911 in Höhe von 125 Millionen £r.9. 
Die vier Sonderrechnungen für die Rüstungsausgaben waren: 
1. Compte de Perfectionnement du Materiel d’ Armement et d’Installation des Services Militaires, 
2. Compte de la Defense Nationale et de V’Expedition du Maroc, 
3. Depenses Non Recowvrables Interessant la Defense Nationale, 
4. Compte de Depenses Afferentes aux Amtliorations de * Armement Naval. 
(Gesetz vom 30. März 1912.) 
1) Expose des Motits du Budaet General de ’Exercice 1918.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.