Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

nicht, das Budgetgleichgewicht herzustellen, doch ergab sich eine Verminderung der Fehlbeträge, wie 
aus folgender Übersicht hervorgeht: 
Jahr?) Ausgaben Einnahmen Defizit 
in Milliarden fr. 
1 ZEN 54,2 11,6 42,6 
N 58,1 20,1 38,0 
Oel 51,1 23,1 28,0 
Vi 48,9 24,2 24,7 
VO 45,8 27,7 18,1 
en 40.2 31.1 9.1 
Dieses von Jahr zu Jahr abnehmende Defizit beläuft sich in den Jahren 1919 bis 1924 auf die Summe 
von insgesamt 160 Milliarden fr. Zur Finanzierung dieser Beträge hat man in Fortsetzung der Methode 
der Kriegsfinanzierung zu dem Mittel der Schuldenerhöhung gegriffen, insbesondere zur Ausgabe von 
weiteren Bons und Obligations de la Defense Nationale, und vor allem zu den Emissionen des Credit 
National®), der durch das Gesetz vom 10. Oktober 1919 geschaffen wurde, um als Zwischeninstitut den 
Tresor bei der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten zu entlasten?). 
Daneben dienten zur Finanzierung weitere Vorschüsse der Bank von Frankreich. Die Vorschüsse der 
Bank von Frankreich, die Ende 1918 19,4 Milliarden fr. betrugen, stiegen auf 26,1 Milliarden fr. im Dezember 
1919, um bis Ende 1920 auf 26,6 Milliarden fr. anzuwachsen. Der Erhöhung der Bankvorschüsse an den 
Staat parallel ging eine Erhöhung des Notenausgaberechts von 36 Milliarden fr. im Februar 1918 auf 
41 Milliarden fr. im September 1920. Im Jahre 1921 wurde der Versuch gemacht, durch Rückzahlung eines 
Teils der Vorschüsse (durch das Gesetz vom 21. Dezember 1920 verpflichtete sich der Staat zu einer 
jährlichen Tilgung von 2 Milliarden fr.) den Geldumlauf wieder zu vermindern. Begünstigt wurde der 
Deflationsversuch einmal durch das Finanzgesetz vom 25. Juni 1920, auf Grund dessen der Finanzminister 
Marsal Mehreinnahmen in Höhe von 7,9 Milliarden fr. erhoffte (vgl. S. 70), sowie dadurch, daß infolge 
der Weltwirtschaftskrise 1920/21 das Geschäftsleben abflaute, die Nachfrage nach flüssigem Gelde sich 
verminderte, und das Publikum infolgedessen seine disponiblen Gelder in größerem Umfange als bisher 
in Bons de Ia Defense Nationale anlegte, so daß das Schatzamt zunächst von der Hilfe der Bank von Frank- 
reich absehen konnte, und die Vorschußschuld des Staates auf 22,2 Milliarden fr. im April 1922 sank. 
Demgegenüber steht aber eine Erhöhung der kurzfristigen Schulden. Da der Staat in den Jahren 1920 
bis 1923 nur kurzfristige Anleihen aufnahm, stieg die kurzfristige Schuld, d. h. die Bons du Tresor, die 
Obligations de Ia Defense Nationale, die Bons du Credit National mit zwei- bis zehnjähriger Lauffrist von 
530 Millionen fr. am 31. Dezember 1918 auf 36,6 Milliarden fr. am 30. Juni 1924, die im Umlauf befind- 
lichen Bons du Tresor und Bons de la Defense Nationale von 35,9 Milliarden fr. auf 60,2 Milliarden fr. 
Im Laufe des Jahres 1922 wurde ein Wiederaufleben des Geschäftsverkehrs erkennbar; die disponiblen 
Gelder suchten wieder gewinnbringendere Anlagen. An Stelle des Überschusses des Emissionsertrages 
der Bons de I@ Defense Nationale über den Rückzahlungsbetrag dieser Schuldtitel gab es in den ersten 
6 Monaten des Jahres 1922 einen Rückzahlungsüberschuß von fast 4 Milliarden fr.; infolgedessen nahm die 
Staatsschuld bei der Bank wieder zu und belief sich Ende 1922 auf 23,2 Milliarden fr. Die jährliche Rück- 
zahlung des Staates an die Bank mußte 1922 auf 1 Milliarde fr. und 1923 auf 800 Millionen fr. herabgesetzt 
werden. Den Höchstbetrag der Vorschüsse setzte man vom 1. Januar 1924 ab auf 23,2 Milliarden fr. 
lest. Der Geldmangel des Schatzamtes wurde erschwert durch die Emissionen des Credit National und der 
Wirtschaftsgruppen des zerstörten Gebietes. Das Steigen der Wechselkurse und die fortdauernden Preis- 
steigerungen machten die Lage des Tresor verhängnisvoll. Das Schatzamt stand wiederholt kurz vor 
der Notwendigkeit, den Maximalbetrag der ihm bewilligten Bankvorschüsse überschreiten zu müssen. 
Dieser Notlage verdankt das Finanzgesetz vom 22. März 1924 seine Entstehung, welches die Steuern auf 
Einkommen und Ertrag, die Vermögensverkehr- und Vermögenszuwachssteuern sowie einige der Auf- 
wandsteuern um 20 vH erhöhte (vgl. S. 71). Vor allem aber setzte die amerikanische Stützungsaktion 
ein. Das Bankhaus Morgan gewährte dem Staate eine Anleihe in Höhe von 100 Millionen Dollar, die 
teils zur Rückzahlung der Bankvorschüsse dienten, teils der Bank von Frankreich für Interventionen auf 
dem Devisenmarkte zur Verfügung gestellt wurden. Der Frane erholte sich; eine Vereinbarung vom 
1) Invenlaire a. a. 0,, 8. 21. 
?) Vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel, III, Übersicht 14. 
°) Durch das Gesetz vom 31. Juli 1920 wurd i i ‘ x 
Veleaaanrbe Anleihen ee ab EEE SE EEE EN AIEEREOG AU MET Aa el 
1924 entsprachen letztgenannte Annuitäten einem Kapitalbetrage von 8,3 Milliarden. fr. (vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel). 
72
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.