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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1744885710
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-117895
Document type:
Monograph
Author:
Baasch, Ernst http://d-nb.info/gnd/117692018
Title:
Holländische Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 632 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Aufstieg und Niedergang der holländischen Wirtschaft zur Zeit der Republik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn, 373 
Verwaltungsratsbeschluß mit gleicher Mehrheit. Der Generaldirektor 
und die ihm beigegebenen Direktoren, für deren Wahl und Ab- 
berufung dieselben Vorschriften gelten, müssen Deutsche sein. Die 
Verantwortung für die Geschäftsführung trägt der Generaldirektor 
allein, so daß vom deutschen Standpunkt aus in der Wahl des richtigen 
Mannes eine ungeheure Bedeutung liegt; zur Zeit ist als General- 
direktor der frühere Reichsverkehrsminister Oeser bis zum 31, De- 
zember 1927 ernannt. Für den Fall seiner Behinderung ist als erster 
Vertreter Direktor Staatssekretär Vogt, als zweiter Stellvertreter 
Direktor Staatssekretär Kumbier im Amte, 
Das Reichsbahngesetz hat die Reichsbahn-Gesellschaft als 
Betriebsgesellschaft gestaltet. Wenn sonach die Reichs- 
bahn-Gesellschaft, wie oben näher ausgeführt, nicht Eigentümerin der 
Reichseisenbahnen ist, so hat das Reich der Gesellschaft bei ihrer Er- 
richtung doch zwei erhebliche Werte zugewendet, das Recht, die 
Reichseisenbahn zu betreiben, und das Recht, sie zu benutzen. Hierin 
liegt der Gegenwert dafür, daß die Reichsbahn-Gesellschaft bedeu- 
tende Reparationslasten für das Reich übernommen hat, Das Be- 
triebsrecht und Benutzungsrecht der Reichsbahn-Gesellschaft ist genau 
festgelegt; es ist in seiner Dauer begrenzt bis zu dem Zeitpunkt, 
wo sämtliche Reparationsschuldverschreibungen getilgt und sämtliche 
Vorzugsaktien eingezogen sind, wie angenommen wird, spätestens am 
31. Dezember 1964. Gegenstand des Betriebsrechtes bilden die Reichs- 
eisenbahnen und alle Nebenbetriebe derselben. In der Art, wie das 
Betriebsrecht ausgeübt wird, hat die Gesellschaft sehr weite Freiheit, 
da ihr durch $ 9 des Reichsbahngesetzes übertragen ist, den Betrieb 
so zu führen, wie sie es für angemessen erachtet; lediglich mit der 
Einschränkung, daß sie die gesetzlichen Vorschriften und die durch 
die Aufsicht des Reiches bestimmten Grenzen einzuhalten, ferner den 
Betrieb sicher zu führen und nach den Bedürfnissen des Verkehrs so- 
wie nach dem jeweiligen Stande der Technik gut zu unterhalten und 
weiterzuentwickeln hat. Neben der Erfüllung der Reparationslast hat 
die Gesellschaft also die Pflicht, den Betrieb mindestens in der bis- 
herigen Weise und sicher aufrechtzuerhalten und ihn der Entwick- 
lung entsprechend auch weiterzubilden. Man darf nach den bisherigen 
Erfahrungen zu der Leitung und zu dem gesamten Personal der Reichs- 
bahn das Vertrauen haben, daß in dieser Richtung das Menschenmö$g- 
liche geschehen wird, 
Zur Sicherung der Reparationsverpflichtungen, insbesondere zur 
Wahrung der Rechte aus den Reparationsschuldverschreibungen be- 
stehen zwei besondere Kontrollinstanzen, nämlich der Treu- 
händer, der die Inhaber der Reparationsschuldverschreibungen ver-
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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