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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

C. II, Abschnitt. Steuerpolitik bis zum Weltkriege. So 
vor, Preußen irrte vollständig hinsichtlich seiner eigenen Hilfsmittel. 
Preußen war noch, wie zur Zeit Friedrich d. Gr., der bestad- 
ministrierte Staat Deutschlands. Trotzdem waren große Reformen 
nötig, dies sahen Stein, Hardenberg, Humboldt, Knuth, 
Maassen, Dohna, die Staatsmänner, die die Ratgeber der 
Krone waren, ein. Große politische, volkswirtschaftliche und 
soziale Reformen wurden durchgeführt. Die Leibeigenschaft wurde 
abgeschafft, die Steuerfreiheit des Adels. wurde aufgehoben, der 
Zollverein wurde gegründet. Hinsichtlich der Steuern wird im 
Jahre 1810, zunächst mit Bezug auf die Grundsteuer, ausgesprochen, 
daß der Zweck der Reformen nicht in der Vermehrung der Ein- 
nahmen, sondern in der gleichmäßigen Verteilung der Lasten be- 
steht. Früh kommt zum Ausdruck, daß die reicheren Klassen in 
höherem Maße in Anspruch genommen werden müssen, ja dies setzt 
ein Mitglied der Dynastie, der nachmalige Kaiser Wilhelm I. im 
Jahre 1840 in einem Separatvotum auseinander. Diese Verhält- 
nisse lenkten die damalige Auffassung in die Richtung der Ein- 
kommensteuer. Anfangs kommt dies aber nur sehr unvollkommen 
zum Ausdruck und zwar in der Klassensteuer und der klassifizierten 
Einkommensteuer. Ursprünglich eine eigentliche Kopfsteuer, ver- 
wandelt sich die Klassensteuer in eine die sozialen und wirtschaft- 
lichen Unterschiede berücksichtigende Steuer, welche die Steuer- 
träger in vier Klassen teilt. Bald sieht man die Unvollkommen- 
heit dieser Steuer ein. So tritt im Jahre 1850 die klassifizierte 
Einkommensteuer ins Leben, welche bei den kleineren Einkommen 
(unter 1000 Talern) die Klassen aufrecht erhält, vermehrt, bei den 
höheren Einkommen zur Einkommenssteuer sich gliedert. Die 
Reformarbeit schreitet, wenn auch langsam, vorwärts; im Jahre 1873 
werden die unteren Klassen aufgehoben und die Progression nach 
oben verschärft. Die verbesserte Klassensteuer wird auch auf die 
Städte ausgedehnt, welche bisher Mahl- und Schlachtsteuer zahlten, 
die jetzt verschwindet. Ihren vollständigen Abschluß gewann die 
Reform mit der Einführung der Einkommens- und Vermögenssteuer, 
die erstere im Jahre 1891, die letztere im Jahre 1893. Die Steuer- 
politik schritt auf dem Wege der sozialen Gerechtigkeit vorwärts, 
bis sie ihre vollkommenere Ausgestaltung erreichte. Bei Beurteilung 
der preußischen Steuerpolitik ist übrigens vor Augen zu halten, 
daß der Staatssozialismus vorher und nachher in der ausgedehnten 
Tätigkeit des Staates auf verschiedenen Gebieten der wirtschaft- 
lichen Produktion zur Geltung kommt, woraus folgt, daß von 
den gesamten Einnahmen des Staates auf die Steuern — selbst 
mit Hinzurechnung der überwiesenen Steuern — nur etwa ein 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 2° 
97
	        

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Our Mineral Reserves. Gov. Print. Off., 1914.
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