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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

I. Abschnitt. Das Budget. 53 
daß die Stände die Steuer verweigern, da mit der Bewilligung sie 
nicht sich, sondern die misera plebs belasten. Das Recht der 
Steuerverweigerung der ungarischen Volksvertretung kommt auf das 
deutlichste zum Ausdruck in den auf die Selbstverwaltung der 
Komitate, Städte und Gemeinden bezüglichen Gesetzen, die die 
Verfügung enthalten, daß die vom Reichstage nicht bewilligten 
Steuern von den Organen der Selbstverwaltungskörper nicht ein- 
gehoben werden dürfen. Y 
5. Budgetverhandlung. Die parlamentarische Über- 
wachung der finanziellen Gebarung der Regierung hängt in erster 
Reihe von der Art und Weise der Überwachung ab. In dieser 
Beziehung bildet ein wichtiges Moment der Zeitpunkt der Budget- 
verhandlung. Hierauf sind verschiedene Umstände von maßgeben- 
der Bedeutung. Vor allem muß natürlich das Budget zu einem 
Zeitpunkt verhandelt werden, der es wahrscheinlich erscheinen 
läßt, daß das Budget voraussichtlich noch vor Beginn des ent- 
sprechenden Finanzjahres fertiggestellt werden könne. Wenn das 
Budget bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet ist, so be- 
deutet dies eine Minderung der Rechte des Parlaments, da dann 
der Staatshaushalt ohne Budget geführt werden muß. Und wenn 
dieser Fall öfters eintritt, so wirkt er auch auf die Gründlichkeit 
der Budgetverhandlung zurück; denn wenn der Staatshaushalt 
öfters ohne Budget geführt wird, wird sich nach und nach der 
Gedanke einnisten, daß ja die Budgetverhandlung ohnedies einen 
geringen Wert hat, was schon den Ernst der Budgetverhandlung 
ungünstig beeinflussen wird. Außerdem ist es ja natürlich, daß 
die verspätete Fertigstellung des Budgets auch der Exekutive viel 
Schwierigkeiten verursacht. Doch wenn auch einerseits das Budget 
zu einem Zeitpunkt verhandelt werden muß, welcher die Fertig- 
stellung desselben sichert — also möglichst frühe —, so fordern 
andererseits wichtige Interessen, daß dasselbe nicht lange vor Ein- 
tritt des entsprechenden Finanzjahres beraten werde, da ja bei der 
Verwickeltheit, Veränderlichkeit und Größe des Regierungsapparates 
auf lange Zeit vorher die Ausgaben mit einiger Genauigkeit kaum 
festgesetzt werden können. Denn es muß ja vor Augen gehalten 
werden, daß die Zusammenstellung des Budgets von Seite der 
Verwaltung Monate in Anspruch nimmt. Nehmen wir ein Beispiel: 
Die Vorarbeiten für das Budget des Jahres 1927 müssen minde- 
stens gegen Mitte des Jahres 1926 in Angriff genommen werden. 
Eine genaue Beurteilung der Verhältnisse ist also außerordentlich 
schwierig. Es sind also zwei Bedingungen zu erfüllen. Einerseits 
ist es notwendig, daß die Zusammenstellung des Budgets möglichst
	        

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Die Theorie Der Volkswirtschaft. Verlag von Arthur Kade, 1912.
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