Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

64 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
stellung dessen, wann die zur Deckung der Ausgaben bewilligten 
Kredite, Vollmachten ihre Kraft verlieren. Wir begegnen hier 
namentlich drei verschiedenen Systemen. Nach dem einen System 
hat jedes Budgetgesetz nur innerhalb jenes Jahres Geltung, für 
welches dasselbe votiert wurde. Wir können dies das kom- 
merzielle System nennen, denn wie im kaufmännischen Leben 
die Bücher mit dem 31. Dezember abgeschlossen werden, so kann 
auch hier das Leben des Budgets nicht um einen Tag über das 
Finanzjahr hinaus verlängert werden. Jedes Budget ist für ein be- 
stimmtes Jahr votiert und verliert mit Ablauf desselben seine Kraft. 
Freilich kann nicht geleugnet werden, daß bei der komplizierten 
Natur des Staatshaushaltes es mit manchen Nachteilen verbunden 
ist, wenn mit einem bestimmten Tage gewissermaßen der Lebens- 
faden abgeschnitten wird, namentlich wenn wir noch in Betracht 
ziehen, daß das Budgetgesetz oft spät zustande kommt. Auch stellt 
sich hier die (jefahr ein, daß, sofern die Regierung nicht berechtigt 
ist, nach Ablauf des Budgets Verfügungen zu treffen, vor Ablauf 
des Jahres in aller Eile — vielleicht manchmal ohne Berechtigung 
— die bewilligten Summen in Anspruch genommen werden. Auch 
haben wir hier mit der Gefahr zu rechnen, daß der Finanzminister, 
um seine Gebarung in rosigem Lichte zu zeigen, neue Ausgaben 
einfach verschiebt. Dagegen bietet dieses System Garantie für eine 
rasche, nicht langwierige Kontrolle des Staatshaushaltes, der 
Gegensatz eines Systems, wo die Realisierung des Budgets sich auf 
Jahre hinziehen kann; auch vereinfacht dieses System die Buch- 
führung, da die Bücher mit den Tatsachen immer übereinstim- 
men. Diesem System gegenüber steht jenes System, welches das 
Budget als ein selbständiges Ganzes betrachtet, dessen Realisie- 
rung weiter an einen Zeitpunkt nicht geknüpft ist und dessen Ver- 
fügungen auch nach Jahren durchgeführt werden können, wenn sie 
ansonst noch nicht realisiert sind. Wir können dieses System das 
verwaltungsmäßige System nennen, weil es sich mehr der 
Natur der Verwaltung anschmiegt. Die der Regierung gegebene 
Bevollmächtigung ist also eine unbedingte, weiter an eine gewisse 
Zeit nicht gebundene. Manche gebrauchen zur Bezeichnung dieses 
Systems die Benennung Budgetsystem, weil hier das votierte Budget 
maßgebend ist, das erstere System das Kassensystem, wo das in 
Betracht kommt, was tatsächlich durch die Kasse läuft (systöme 
d’exercice, s. di competenza, systeme de gestion, s. di cassa). Aus 
dem Vorhergesagten muß der Schluß gezogen werden, daß jenes 
System die meisten Vorteile besitzt, welches die Mitte hält, also 
‚das Budget noch für einige Zeit über das Finanzjahr hinaus in
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Oeuvres Complètes. Guillaumin, 1847.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.