Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

108 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Der letztere Fall ist der häufigste; der Ablader verwandelt es durch 
ein Blankoindossament auf der Rückseite in ein Inhaberpapier. Doch 
ist nach französischem Recht nur ein Vollindossament zulässig. 
Gewöhnlich wird das Konnossement in drei bis fünf Exemplaren 
ausgestellt®); wird eines eingelöst, so verlieren die anderen ihre 
Gültigkeit; melden sich mehrere Inhaber, so ist der Schiffer ver- 
pflichtet, alle zurückzuweisen und das Gut bis zur Klarstellung in 
einem Öffentlichen Lagerhause oder sonst in sicherer Weise zu 
hinterlegen. Ein Exemplar behält sich der Kapitän zurück, es erhält 
den Aufdruck „Captains Copy“ oder „Captains Copy not trans- 
ferable‘‘ und nach den Bestimmungen des Code de Commerce die 
Unterschrift des Verladers. Dieser kann nur so lange über die Ware 
verfügen, als er alle Exemplare des Konnossements in Händen hat; 
sendet er ein Exemplar an den Empfänger, so erlangt dieser erst am 
Bestimmungshafen das Verfügungsrecht über die Ware ; sie ist neutral, 
solange sie schwimmt. Der Empfänger kann das Konnossement 
wieder an dritte Personen (seinen Spediteur oder denjenigen, der 
von ihm die Ware gekauft hat) weitergeben; auf diese Weise wird 
die oft lange Transportzeit benutzt, um das Frachtgut weiterzuver- 
kaufen oder sonstige Verfügungen zu treffen, Das Konnossement kann 
aber auch, da es das Verfügungsrecht über die Ware einräumt, zur 
Benutzung von bedecktem Kredit verwendet werden, Ist der 
Empfänger der Ware bei Ankunft des Schiffes noch nicht im Besitze 
des Konnossements, so stellt der Agent der Schiffahrtsgesellschaft 
dem Empfänger eine Delivery order aus, gegen deren Abgabe die 
Ware ausgefolgt wird. Doch muß der Empfänger dem Agenten einen 
Garantiebrief mit der Fertigung einer Bank übergeben, in dem sich 
der Empfänger verpflichtet, der Schiffahrtsgesellschaft jeden ihr aus 
der Ausfolgung der Ware ohne Konnossement allfällig entstehenden 
Schaden zu ersetzen, 
Vom Inhalt des Konnossements ist wesentlich die Bestätigung 
des Empfanges der Ware und die Verpflichtung, sie im Bestimmungs- 
hafen an den legitimierten Inhaber des Konnossements auszuliefern; 
daher muß das Konnossement in der oberwähnten Weise gezeichnet 
sein. Den weitaus größten Raum des Konnossements nehmen die ge- 
druckten Rules oder ein Auszug aus dem Betriebsreglement. ein. 
Sie enthalten die Bestimmungen (stipulations) des Frachtvertrages 
und die Ausnahmen (exceptions) von der Haftpflicht; diese sind 
3) Nach deutschem Seerecht sind so viele Exemplare auszustellen, als 
der Verlader verlangt. Das französische und italienische Seerecht schreibt 
mindestens vier Exemplare vor, je eines für den Reeder, den Kapitän, 
den Verlader und den Adressaten. Im transozeanischen Verkehr werden 
fünf Exemplare ausgestellt, damit dem Verlader drei Parien ausgehändigt 
werden können, das dritte ist für die Versicherungsgesellschaft bestimmt. 
Werden nur drei Exemplare ausgestellt, so erhält der Verlader zwei Exemplare.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.