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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

V. DIE SUBJEKTE DES WIRTSCHAFTLICHEN‘ VERKEHRS 157 
älteste Bank im Mittelalter, die St. Georgsbank zu Genua, im Jahre 1407 
gegründet, war ein mons, der dem Staate Geld lieh, die Kolonialbesitzungen 
verwaltete und Bankgeschäfte betrieb. Parallel damit entwickelten sich im 
Norden Europas die privilegierten Handelskompanien, die aus der Schilffs- 
partnerschaft entstanden waren und zur Durchführung großer überseeischer 
Unternehmungen gegründet wurden. Zahlreiche Kaufleute beteiligten sich 
gegen Anteil am Gewinn und Verlust. Vorerst erfolgte der Zusammenschluß 
nur von Fall zu Fall für einzelne Unternehmungen, später wurde das Kapital 
dauernd in der Gesellschaft belassen und im 17. Jahrhundert nahmen diese 
Handelskompanien die Form von Aktiengesellschaften an. Jeder Teil- 
nehmer haftete mit seiner Einlage und über diese wurde eine Urkunde, die 
Aktie, ausgegeben. Zur selben Zeit fand in Frankreich die Form der Aktien- 
gesellschaft auch auf die Kommanditgesellschaft Anwendung, indem das 
Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt wurde, es entstand die Kom- 
manditgesellschaft auf Aktien. 
Die Entwicklung der Handelsgesellschaften war sohin in den 
verschiedenen Staaten des europäischen Kontinents eine ziemlich 
einheitliche, und daher stimmen auch in der gegenwärtig geltenden 
Handelsgesetzgebung dieser Staaten die rechtlichen Formen der 
Handelsgesellschaften im Wesen überein. Es sind dies: 
A. Die offene Handelsgesellschaft ist die Vereinigung von 
zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes 
unter einem gemeinschaftlichen Namen, wobei jeder nicht nur mit 
seiner Einlage, sondern mit seinem ganzen Vermögen haftet. 
Die offene Handelsgesellschaft bietet Gelegenheit, einerseits 
durch Vereinigung mehrerer Kapitalien eine größere Ausdehnung des 
Geschäftsbetriebes zu ermöglichen, anderseits aber auch die ver- 
schiedenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Gesellschafter einem 
Unternehmen zuzuwenden. Wie bei jedem Gesellschaftsverhältnis ist 
unbedingtes gegenseitiges Vertrauen der Gesellschafter unerläßlich 
zum Gedeihen des Unternehmens; sehr häufig ist daher das Gesell- 
schaftsverhältnis gefestigt durch verwandtschaftliche Bande (z. B. 
Brüder, die das Geschäft ihres Vaters gemeinschaftlich übernommen 
haben). Immerhin ist von den Formen, in denen Handelsgesell- 
schaften gebildet werden können, die offene Handelsgesellschaft die 
am häufigsten vorkommende, 
 .B. Die Kommanditgesellschaft ist vorhanden, wenn einer 
oder mehrere mit ihrem ganzen Vermögen, dagegen einer oder 
mehrere nur mit ihrer Einlage haften; die ersteren heißen Kom- 
plementäre, die letzteren Kommanditisten. 
Die Kommanditgesellschaft ist eine häufige Gesellschaftsform; 
sie bietet kapitalbesitzenden Elementen die Möglichkeit, sich an 
einem Unternehmen, zu dessen leitenden Personen (Komplemen- 
tären) sie infolge Bekanntschaft oder häufig Verwandtschaft das 
nötige Vertrauen besitzen, mit Kapitalseinlagen zu beteiligen, ohne 
diesem Unternehmen auch ihre Zeit und Arbeit widmen zu müssen;
	        

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Ferdinand Lassalle. Verlag Ullstein & Co, 1919.
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