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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Marktorganisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

IX. MARKTORGANISATIONEN U 
Monats®), per Arrangement. Dies hat den Vorteil, daß an diesen Ab- 
rechnungstagen die Ablieferung und Übernahme einer‘ großen An- 
zahl von Börseschlüssen und auch deren Bezahlung zusammenfällt, 
von denen die Mehrzahl durch Kompensation erfüllt werden kann. 
Zur Durchführung dieser Abrechnung bestehen an den Effektenbörsen 
besondere Liquidationseinrichtungen, die entweder nur die. Kompen- 
sation der Effekten (Stückeliquidation) oder diese in Verbindung 
mit der Kompensation der Beträge besorgen. Die Erfüllung der Zeit- 
geschäfte erfolgt daher mittelbar. 
Der Vorgang bei dieser Liquidation an den kontinentalen. Bör- 
sen. beginnt daher grundsätzlich damit, daß an einem bestimmten 
Tage jeder Kontrahent die in. einem Effekt getätigten Abschlüsse 
dem Liquidationsbureau aufgibt; dieses ermittelt auf Grund dieser 
Aufgaben die tatsächlich zu liefernden Stückesaldi und gibt jenen, 
die per Saldo zu liefern haben, die Adressen derjenigen bekannt, 
die per Saldo zu übernehmen haben. Besteht bei der Liquidations- 
einrichtung auch ein Effektengiroverkehr (s. S. 56), so tritt an die 
Stelle der effektiven Lieferung die Übertragung von einem Effekten- 
depot auf das andere. Vielfach ist diese Stückeliquidation mit der 
Kompensation der Beträge verbunden; in diesem Falle wird von 
der Börseleitung, da nur gleiche Größen kompensiert werden können, 
ein einheitlicher Liquidationskurs für jedes Effekt festgesetzt, zu dem 
die effektiven Lieferungen abgerechnet werden; ist der Liquidations- 
kurs höher als der Kurs, zu dem die Übernehmer wirklich zu über- 
nehmen haben, so vergüten sie den Mehrbetrag an das Liquidations- 
bureau, im umgekehrten Fall erhalten sie den Fehlbetrag von die- 
sem ausbezahlt. Ebenso zahlen jene, die Stücke weder zu über- 
nehmen, noch zu liefern haben, an das Liquidationsbureau die 
Kursdifferenzen ein, bzw. erhalten sie von diesem ausbezahlt. Eine 
der ältesten dieser Liquidationseinrichtungen ist das Arrangement- 
bureau des Wiener Giro- und Kassenvereins (s. S. 289). 
An den englischen und an den amerikanischen Börsen werden 
zumeist auf Namen lautende Effekten gehandelt, zu deren Übertra- 
gung der deed of transfer erforderlich ist. Hier muß die Liquidation 
mit der raschen Ermittlung des letzten Käufers beginnen, auf dessen 
Namen die Effekten zu übertragen sind. Diesem Zwecke dient das 
sogenannte Ticketverfahren; der letzte Käufer übergibt an dem 
bestimmten Tage die delivery notice seinem Verkäufer, der sie wie- 
der an seinen Verkäufer weitergibt usf., bis zum ersten Verkäufer, 
6) An manchen Börsen, so an der Börse zu Berlin, wird auch zu einem 
bestimmten Termin mit „täglicher Lieferung‘ oder „auf Ankündigung“ 
gehandelt, z. B.: „per ultimo April täglich‘, das heißt der Käufer hat 
täglich das Recht, auch vor Ende April die Lieferung zu verlangen, der Zusatz 
„auf Ankündigung‘ gibt dieses Recht dem Verkäufer. 
926"
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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