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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Schweiz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

Nr. 2785 
2 
Das Ergebnis der Verhandlungen war deshalb 
eine neue Vorlage,diedengegenwärtig 
bestehenden Züstand aufrechterhal— 
teen und dem Einfuhrmonopol unter Verschärfung 
der entsprechenden Gesetzesbestimmmung die ver— 
fassungsmäßige Unterlage geben soll. Das einzige, 
worin die Vorlage eine Abweichung vom gegen— 
wärtigen Zustand vorsieht, ist die Schaffung einer 
gemischt-wirtschaftlichen Organisation, der die Ge— 
schäfte der Getreideverwaltung an Stelle der bestehen— 
behördlichen Organisation übertragen werden 
soll. 
1. Die vorgeschlagene künftige Regelung. 
Die nach Beschluß des Bundesrats und des 
Ständerates der Volksabstimmung demnächst zu 
unterbreitende Gesetzesvorlage sieht eine 
neue Verfassungsbestimmung mit folgendem Wort— 
ladut vor: 
Art. 23. Der Bund trifft Maßnahmen zur 
Sicherstellung der Brotversorgung des Landes und 
zur Förderung des einheimischen Getreidebaues. 
Auf dem Wege der Gesetzgebung kann dem Bunde 
das Recht zur ausschließlichen Einfuhr von Brot— 
getreide und dessen Mahlproduktion unter Be— 
achtung der nachstehenden Grundsätze übertragen 
werden: 
v) Die Verkaufspreise des Getreides sind so tief 
als möglich, jedoch so festzusetzen, daß der Ein— 
kaufspreis des ausländischen und inländischen 
Getreides, die Verzinsung des Betriebskapitals 
und die Kosten gedeckt werden. Dabei sind 
die Gebirgsgegenden im Sinne einer Aus— 
gleichung der Mehlpreise besonders zu berück— 
sichtigen. Vorbehaltlich der Anlage von Re— 
serven zum Zwecke des Preisausgleichs soll 
kein Gewinn erzielt werden. 
Die Einkaufspreise für inländisches Getreide 
iind so zu bemessen, daß der Anbau von Ge— 
treide im Lande ermöglicht wird. 
Die Durchführung wird einer unter der Auf— 
sicht des Bundes stehenden Genossenschaft ge— 
meinnützigen Charakters übertragen, an 
welcher sich private Wirtschaftsorganisationen 
beteiligen und welcher neben dem Bunde auch 
Kantone beitreten können. Das Näbere wird 
durch das Gesetz bestimmt. 
Die Gegner der Vorlage haben dieser einen Ini— 
riativantrag gegenübergeftelll. Unter der Führung 
namhafter Wirischaftepolitiker soll mit diesem An— 
trag der Versuch gemacht werden, im Wege der 
Volksabstimmung ein Gesetz durchzubringen, das 
vom Monopol absieht und dennoch dem Bund die 
pflicht auferlegt, für angemessene Getreidevorräte 
zu sorgen und den inländischen Getreidebau durch 
Aufkauf des im Inland erzeugten Getreides zu 
einem UÜberpreis zu heben. Der Aufruf an das 
Schweizer Volk, mit dem der Initiativantrag ver— 
breitet wird, geht auf die Verfassungsgrundlage zu— 
rück und beiont, daß die Einführung des Monopols 
seinerzeit wohl kraft der außerordentlichen Voll— 
nachten erfolgen konnte, daß aber die Beibehaltung 
es Monopols der rechtlichen Grundlage entbehre. 
die Erfahrung der Kriegszeit zeige die Notwendig— 
eit, ständige Getreidevorräte im Inlande zu unter— 
valten und den einheimischen Getreidebau als natür— 
iche Brotreserve mit Staatshilfe zu fördern; dazu 
edürfe es aber nicht des Monopols. Beiden 
zwecken werde durch die monopolfreie Lösung ge— 
zient. Die Verfechter des Initiativantrages be— 
ufen sich darauf, daß im Jahre 1924 der Bundes— 
rat selbst mit Billigung der Landwirtschaft die 
nonopolfreie Lösung als im Interesse des Landes 
iegend erachtet hat. 
. Betriebsergebnisse des Monopols von 1914 bis 
einschließlich 1921. 
Das Getreidehandelsmonopol in der Schweiz war 
ur Zeit seiner Einführung in der Kriegszeit und 
nden Übergangsjahren nach dem Krieg nicht eigent— 
ich eine Maßnahme zur Preisstabilisierung des Ge— 
reides. Wie bei den zu gleicher Zeit in Deutsch— 
and ins Leben gerufenen Einrichtungen war der 
zweck in erster Linie die Sicherstellung der Brot— 
ersorgung des Landes. In der Durchführung er⸗ 
ab sich allerdings in gewissem Umfange eine Stabi— 
isierung der Brotpreise. In der Zeit von 1914 bis 
um 31. Dezember 1921 wurden zudem im Inter— 
sse der Allgemeinheit bewußt und freiwillig große 
VDeehrausgaben und Verluste zu Lasten der Bundes— 
asse übernommen. Die durchschnittlichen Abgabe— 
»reise der Getreideverwaltung standen von 1914 bis 
inschließlich 1921 unter den durchschnittlichen Ein— 
tandspreisen für ausländischen Weizen. Unter Ver— 
neidung jeder Konjunkturausnutzung hat der Bund 
ndieser Zeit das Getreide nie teurer als zu 64 Fr. 
ür 100 kg Weizgen frei Empfangsstation abgegeben, 
vährend die Preise für minderwertige Ersatzmehle 
im freien Verkehr zeitweise bis zum Mehrfachen 
»ieses Betrages stiegen. In das Jahr 10921 fielen 
ann die außerordentlichen Preisstürze für Getreide. 
Die Marktpreise sanken in diesem Jahr um etwa 
26 Fr. für 100 kg. Im gleichen Zeitraum setzte 
zie Getreideverwaltung ihre Verkaufepreise um 
»4 Fr. für 100 kg Weigen zurück, eine Belastung, 
zie sich in Form höherer Verkaufspreise noch im 
dahre 1922 auswirkte. Die vom Staate für die 
zrotgetreidewirtschaft in den Jahren 1914 bis ein— 
chließlich 1921 geleisteten Zuschüsse beliefen sich im 
janzen auf 181 334 000 Fr. Nicht inbegriffen sind 
n dieser Summe die Bundesbeiträge an die Kantone 
ür die Abgabe von verbilligtem Brot an Bedürftige. 
Vom 1. September 1914 bis 31. Dezember 1916 
sat die Getreideverwaltung den Weizenpreis wäh— 
end 22 Monaten um durchschnittlich 5,50 Fr. für 
00 kg unter dem mittleren Marktpreis verkauft. 
dagegen verkaufte sie während 6 Monaten um 
nurchschnittlich 2,.55 Fr. über dem Marktpreis. Das 
janze Jahr 1917 hindurch wurde im Durchschnitt 
3,27 Ir. für 100 kg unter dem Marktpreis ver— 
auft. Seit Ende 1917 kann von einem Marktpreise 
icht mehr gesprochen werden. Der Vergleich 
wischen den Einstandspreisen und den Abgabe— 
reisen für eingeführten Weizen und Mehle ergibt 
olgendes Bild: Getreide und Mehl wurden in den
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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