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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Schweiz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

cht⸗ 
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die 
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des 
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721 
De⸗ 
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Hen 
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5 
Die Verkaufspreise der Getreideverwaltung bieten 
in den gleichen Zeiträumen gegenüber Zürich fol— 
geudes Bild: 
Während des Tiefstandes des Weltmarktes, 1923, 
oerkaufte die Getreideverwaltung Manitoba Ifrei 
jeder schweizerischen Mühlenstation zu 35,60 Fr. im 
Zeitpunkt des höchsten Standes, ab J. Februar 1925, 
zu 47,30 Fr. —3214 v. H. Steigerung, gegenüber 
einer Steigerung von 65 v. H. nach den Notierungen 
der Getreidebörse Zürich. Seither ermäßigte die Ge— 
treideverwaltung den Verkaufspreis, erstmals am 
1. April 1925 auf 43,50 Fr. und ein zweites Mal 
am 22. September 1925 auf 39,20 Fr. Dieser Preis, 
der bis Anfang 1926 unverändert bestand, stellt eine 
Erhöhung von 10 v. H. dar, statt 36 v. H. wie 
iach den Notierungen der Getreidebörse Zürich. 
Eine an gleicher Stelles) gebrachte Gegenüber— 
stellung der Durchschnittsnotierungen der Getreide— 
börse Zürich im Vergleich zu den Abgabepreisen der 
Getreideverwaltung seit dem Jahre 1922 eraibt fol— 
gendes Bild! 
Durchschnitts⸗¶ Durchschnittliche Nvon Auf⸗ 
aotierungen der n ee der 
Getreidebörse der Getreide— Ferwe Wye n 
Zürich verwaltung — nrd 
ür Manitoball für Manitobal 
zr 
—183 
1922 35, 68 39, 85 3, 86 
19233,80 38, 20 4, 48 
1924 37,52 36, 87 2,12 
1925 42141 4914 198 
Danach sei es der eidgenössischen Getreideverwal— 
tung im Jahre 1924 gelungen, trotz des für In— 
landsgetreide gezahlten Überpreises und trotz der 
veiteren Aufwendungen für Vorratshaltung und 
Ausgleich der örtlichen Preisunterschiede den Ab— 
gabepreis durchschnittlich um O,ob Fr. für 100 Kg 
unter dem Durchschnitt der Züricher Notierung zu 
halten. Im Jahre 1925 hätten sich die Abgabepresse 
der Getreideverwaltung trozz gleicher in sie eingerech— 
neter Aufwendungen ungefähr in gleicher Höhe mit 
den mittleren Züricher Notierungen gehalten. 
Die Zahlen der Gegenüberstellung für 1924 stim— 
men nicht völlig mit den Seite 50 gebrachten über— 
ein. Nach den dortigen Zahlen blieb der Abgabe— 
preis 1924 nur um 0O, s Fr. für 100 Kg hinter 
der Durchschnittsnotierung der Züricher Börse 
zurück. 
Von den Monopolgegnern wird den oben zusam— 
mengestellten Ziffern gegenüber auf folgendes hin— 
gewiesen: Die seit dem Jahre 1922 wieder auf— 
genommenen Weizennotierungen der Getreidebörse 
Zürich seien lediglich Berechnungen und Schätzungen 
beauftragter Börsenkommissare. Da sie nicht auf 
tatsächlichen Geschäftsabschlüssen beruhten, seien sie 
rein nominell und würden in den Börsenberichten 
an die Presse auch ausdrücklich als nominell be— 
zeichnet. Eine Gegenüberstellung der durchschnitt— 
lichen Abgabepreise der Getreideverwaltung gegen— 
über den Durchschnittsnotierungen der Londoner 
185) A.a. O. Seite 60 
4 
Nr. 2785 
Börse ergebe, daß der Abgabepreis immer erheblich 
über dem Londoner Preis gestanden habe: 
Manitoba J 
je 100 ko 
Londoner 
Börse 
GBold⸗xFr. 
Eidgenössischer 
Abgabepreis 
Aweiz. Fr. Gold⸗Fr. 
1921 Jahresdurchschnitt 
1922 
328 
924 J 
925 Anfangs Januar 
— 1925 Anfanas April. 
33,88 54, o0 48, 48 
28,75. 839,3 39, 48 
24, 91 38, 53 36, o0 
27, 87 36, 84 34,79 
40, 16 41, 80 42, 19 
32, 83 44, 00 44., 04 
Rechne man zu dem Londoner Kurs für Frachten 
uind Spesen vom Meer bis zur Schweiz noch einen 
Betrag von 5 Fr. hinzu, so ergebe sich, daß die 
Betreideverwaltung das Brotgetreide 
im Jahresdurchschnitt 1921 um 10,01 Gold⸗Fr. 
sorg 375 
19238- 640— 
⸗ 1924 ⸗ 2,20 ⸗ 
über dem Weltmarktpreis schweizer Parität, 
Anfang Januar 1925 um 8,02 Gold⸗Ir. unter und 
»April 1925 ⸗640 ⸗ über dem 
Weltmarktpreis schweizer Parität geliefert habe. 
Rechne man nach dem System der eidgenössischen 
Betreideverwaltung diese Preisunterschiede auf die 
jeweilige Weizeneinfuhr um, so ergebe sich die 
folgende Verteuerung des schweizerischen Brotpreises 
durch das Getreidemonovol: 
Jahreseinfuhr Verenenug durg 
47 
Gold⸗sFer 
4116 488 — 41 206 045 
3799 841 —22001079 
4723 551 30 655 846 
3869 080 — 8511976 
1928 
1924 
Wer nach dem System der Monopolpverwaltung 
— 0— 
dann monatelang vom Markt fernzuhalten, der 
nache Spekulationsgeschäfte und müsse die Risiken 
nit in Kauf nehmenich. 
Die Getreideverwaltung erwidert darauf: 
Die Notierungen der Londoner Börse, die bei der 
obigen Berechnung verwendet seien, hätten nur für 
n London verfügbare Ware Geltung. Ihre An— 
vendung gäbe ein falsches und irreführendes Bild. 
Die Seefracht nach den englischen Häfen sei durch— 
chnittlich etwas billiger als nach irgendeinem für die 
3chweiz in Frage kommenden Hafen des Festlands. 
Ferner sei der örtlich wechselnde Einfluß von An— 
jebot und Nachfrage nicht berücksichtigt worden. 
Vordere Ware könne in London billiger, aber auch 
euerer sein als gleichzeitig in Antwerpen oder 
Benuag. Es sei auch nicht zulässig, allgemein die 
Unkosten für Fracht und Spesen vom Meer bis 
14) Dr. P. Béguin. „Zur Getreide- und Monopol— 
frage“, —J3— 1928, Seite 7
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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