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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

timmt werden, daß das Amt alle Verluste, Kosten 
und Ausgaben übernimmt, die den anderen Ver— 
ragsteilen aus dem Kauf, der Lagerung, dem Ver— 
auf oder der sonstigen Art der Verfügung über 
das landwirtschaftliche Erzeugnis entstehen“ Das 
Amt kann für solche geschäftlichen Maßnahmen Dar— 
lehen gewähren. Der Entwurf sieht weiter vor, daß 
die dem Amt aus den Verträgen entstandenen Auf— 
vendungen durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe 
gedeckt werden, bei Baumwoͤlle erst nach zwei Jahren, 
so daß die in den ersten zwei Jahren auf Verträge 
zur Verfügung über Baumwolle gemachten Auf— 
vendungen in dem Ausgleichsfonds nicht wieder 
ersetzt werden. 
). Kritik der cinzelnen Bestinnmungen der Haugen-Bill 
2) Der Landwirtschaftsrat, Advisory Coundil 
Es handelt sich um den ersten Versuch, bei der 
Wahl der Mitglieder einer öffentlichen Koͤrperschaft 
das allgemeine Stimmrecht auszuschalten. Der von 
Interessenten gewählte Landwirtschaäftsrat hätte die 
Mitglieder des Bundes-Landwirtschaftsamts einer 
taatlichen Behörde zu wählen. Das formell bei— 
»ehaltene Ernennungsrecht des Präsidenten ist illu— 
orisch, weil der Präsident aus je drei vorgeschla— 
zenen Kandidaten ein Mitglied der Behörde er— 
nennen muß. Es handelt sich um den Anfang einer 
Sowjetisierung der Vereinigten Staaten, und es 
ist im hohen Grade unbillig, daß eine Behörde, die 
die Kontrolle über den Preis der notwendigsten 
Lebensmittel in der Hand haben soll, vollständig aus 
Bertretern der Erzeuger sich zusammensetzen soll. 
6) Grundlage für die Preisfestsetzung 
Die Grundlage für die Preisfestsetzung sollen 
ilden 
der Preis des landwirtschaftlichen Erzeugnisses 
auf dem bedeutendsten ausländischen Wett— 
bewerbsmarkt, 
die Transportkosten von diesem Auslands— 
markt nach den Vereinigten Staaten, 
der tarifmäßige Zoll. 
Der Entwurf bezeichnet es als Aufgabe des Ge— 
etzes, den Zoll wirksam zu machen, Tatsächlich 
zandelt es sich also nicht um eine Stabilisierung 
des Preises, sondern um eine Festsetzung des In— 
andspreises auf einer bestimmten Höhe über dem 
eweiligen Weltmarktpreis. Der Inlandspreis wird 
nit dem Weltmarktpreis schwanken. 
4. Art der Handhabung der Kontrolle 
Die Geschäfte, in denen über landwirtschaftliche 
SErzeugnisse verfügt wird, sollen nicht von dem Amt 
selbst, sondern von den Agenturen durchgeführt 
werden, mit denen das Amt Verträge geschlossen 
hat. Diese Agenturen können landwirtschaftliche 
Benossenschaften sein, aber sie müssen nicht solche 
jein. Es ist zugegeben worden, daß lebendes Vieh 
und Schweine unmöglich ohne Vertrag- mit den 
Broßschlächtern (Packers) abgesetzt werden können. 
In gleicher Weise würde mit Großmüllereien, die 
Mehl nach dem Ausland ausführen, abzuschließen 
ein. Das Bundes-Landwirtschaftsamt soll sich nun 
durch Vertrag verpflichten, den Großschlächtereien 
hzw. Müllern aus dem Ausgleichsfonds die Ver— 
uste zu ersetzen, die sie bei dem Absatz von Fleisch 
rodukten bzw. Mehl nach dem Ausland erleiden 
önnten. Nach der Sprachweise des Entwurfs ist 
s klar, daß kein Müller oder Großschlächter einen 
Achen Vertrag abschließen würde, wenn nicht unter 
em Ersatz der Auslagen ein Lohn für seine Dienst— 
eistungen in der Höhe verstanden wird, daß ihm 
uch noch ein Gewinn verbleibt. Folglich geht der 
zesetzentwurf direkt darauf aus, daß die Regierung 
en Großschlächtereien imd Exportmüllern Gewinne 
jarantieren soll, wenn sie ihre Erzeugnisse zu 
Rumpingpreisen nach dem Ausland absehßen. Die 
varantie soll zu Laͤsten einer Steuer gehen, die 
»on den inländischen Käufern oder Verarbeitern 
andwirtschaftlicher Erzeugnisse erhoben wird. 
5. Genossenschaftliche Verkaufsorganisationen 
Die Capper Volstead Aet vom 18. Februar 
922 räumt, den Cooperative Marketing Asso 
iations gewisse Vorrechte ein. Das Wort Marke- 
ing“ erscheint in dem Gesetzentwurf niemals im 
zusammenhang mit den Worten „Cooperative 
Ssociation“. Der Entwurf gestattet sonach Ver— 
räge und Hingabe von Darlehen an Genossen— 
chaften überhaußpt, ohne Begrenzung auf die nach 
Naßgabe der Capper Volstead Acët geschaffenen 
venossenschaften, bei denen die an die Mitglieder 
u verteilende Dividende für eingelegtes Kapital 
v. H. nicht übersteigen darf, und denen es ver— 
„oten ist, mehr als 50 v. H. an landwirtschaft— 
ichen Erzeugnissen umzusetzen, die nicht von Mit— 
liedern der Genossenschaft kommen. Das Amt kann 
ilso eine einzige Genossenschaft dafüür ausersehen, 
en gesamten Umsatz irgendeines landwirtschaftlichen 
Erzeugnisses in die Hand zu nehmen. Die Befugnis, 
inen einzigen Agenten für eine so bedeutende Auf— 
abe auszuwählen, ist zu groß, als daß sie einer 
intlichen Stelle übertragen werden könnte, deren 
ẽrnennung in einer Weise vor sich geht, wie die 
ẽrnennung der Beamten des Bundes-Landwirt— 
chaftsamts. Tatsache ist, daß die Hauptvorkämpfer 
ür den Gesetzentwurf die Beamten der verschiedenen 
rarmerorganisationen sind. Es ist versitändlich, 
aß diese die Auswahl der Mitglieder des Advisor, 
'ouncil und damit auch des Farm Board in der 
dand haben wollen. Viele von diesen Herren sind 
inmittelbar an Genossenschaften interessiert, die 
ticht zu den Genossenschaften des Capper-Volstead— 
hesetzes gehören. Der Gesetzentwurf hat bei den wirk— 
ichen Verkaufsgenossenschaften nur schwache Unter— 
ützung gefunden. Die Tatsache, daß das Wort 
Marketing“ bei der Bestimmung der an der Bil— 
»ung des Board beteiligten Genossenschaften wegge— 
issen ist, rechtfertigt den Schluß, daß der Gesetz— 
ntwurf darauf ausgeht, einen Ersatz für diese Ver— 
aufsgenossenschaften in den Vereinigten Staaten 
u schaffen. Eine Verdrängung der landwirtschaft— 
ichen Verkaufsgenossenschaften müßte auch aus rein 
raktifchen Gründen eintreten, wenn der Entwurf 
hesetz würde. Es bedarf keiner besonderen Dar— 
egung, daß die Finanzierung und Unterbringung 
oßer Ernten zu festgesetzten Preisen eine Aufgabe 
—— 
iner einzigen oder doch nur wenigen Geschäfts— 
tellen zur Ausführung übertragen ist. Die ad
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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