Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Contents: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
1753623200
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-136107
Document type:
Monograph
Title:
Economic essays
Place of publication:
New York
Publisher:
Macmillan
Year of publication:
1927
Scope:
viii, 368 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Static economics and business forecasting / Benjamin M. Anderson, Jr.
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

— 33 — 
Weg führen, und deshalb mußte diese Auseinandersetzung er 
folgen. Bei den Kleinbetrieben gibt es ja auch noch tausend 
Unterschiede, bedingt durch die verschiedenartigen Anlagen, 
durch die örtlichen Verhältnisse usw. usw. Es muß deshalb 
besonders festgestellt werden, daß auch eine große Anzahl von 
Kleinbetrieben ihre volle Berechtigung hat. Sie soll und wird 
sie auch behalten, wenn sie fortlaufend bemüht ist, ihre Ein 
richtungen entsprechend zu vervollkommnen. Wir finden 
hier bei uns im Werratal noch vielfach Brauerei und 
Gastwirtschaftsbetrieb vereint. Dem Besitzer fällt der Ge 
winn des Brauers und des Gastwirts zu. Hierdurch läßt 
sich vieles erreichen. Andererseits hat das Bier nicht den 
Versand zu überstehen, es wird im Haus verbraucht, das 
ändert die Dinge ganz wesentlich. Alle solchen Betriebe wollen 
und können wir erhalten. Der zu gebende Schutz liegt nur 
aber nicht in der vorgeschlagenen Staffelung, ganz im Gegen 
teil, diese Staffelung bringt nur rascheren Niedergang: die Klein 
brauerei kann die höheren Sätze nicht tragen, der Großbetrieb 
— haben wir ihn nicht im Herzogtum, so liegt er doch hart an 
der Grenze — wird die Staffelung durch erhöhten Umsatz aus 
zugleichen suchen und bald in tödlicher Konkurrenz mit der 
Kleinbrauerei stehen. Dann werden die Süddeutschen sagen 
können: laut comme cliez nous. 
Wirklicher Schutz des Staates kann nur darin bestehen, 
daß er von weiterer Belastung der Kleinbrauerei absteht. 
Und der Schutz des Brauers muß darin bestehen, daß ein 
jeder sich ernstlich bemüht, mit der Zeit und ihren Ver 
besserungen möglichst gleichen Schritt zu halten. Hieraus 
folgt nun aber auch für den Staat, eine entsprechende 
Schonung für den Großbetrieb eintreten zu lassen. Eine 
größere Spannung der Staffelsteuer wird eine Prämie für 
den unvollkommenen Betrieb, sie vernichtet Lebensfähiges, 
uin Unvollkommenes an die Stelle zu setzen, sie vermindert 
die Güte des Bieres, und fördert den Alkoholverbrauch durch 
minderwertige, alkoholreichere Biere. Es ist somit festzustellen: 
1. Wird die Kleinbrauerei mehr belastet, so ist sie dem 
Untergang zugeführt. 
2. Wird die Großbrauerei allein belastet, so wird ihr die 
Rente genommen und wird die Qualität des Bieres durch 
ungerechtfertigtes Vorschieben der Kleinbrauereien in noch gar 
nicht übersehbarer Weise herabgedrückt. 
Fragen wir endlich: 
Ist jede Staffelung zu vermeiden? Das ist nicht 
nötig. Die Großbrauerei hat sich für eine Spannung 
von 1 Mk. ausgesprochen. Darüber läßt sich reden. Wer ist 
dabei zu schonen? Offenbar nur der kleinere und mittlere 
Betrieb. Wie soll sich die Staffelung gliedern? Das könnte 
3
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.