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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Süsafrifanifche Union 
Südafritanifche Union. 
(Auch Südiwvejtafrifa). 
Bertirngsverhältnis: 
SGegenfeitige Meiftbegqünftiqgung (unter Ausfchlutf Des Prä- 
ferenzibftem8 für Deutidhland in Südafrika). 
Deutfche* Konfulate: ; 
retoria (GK), Kapftadt (K), Windhuk (Zweigitelle). 
GefchäftSiprache: 
Cnali{c. 
Betrag in der 
Währung des 
Erbortlandes 
Enthalten 
Dder nicht 
4 
Fracht zur Bahn und oder Docks 
Inlandsfracht (Bahntranshbort oder Walfer- 
ransport) uns andere Unfoften bei Anlieferung 
im Hafen einfeließlich der Inlanöverficherung 
Yntoften für äußere Berbadung . . . . 
Wert der äußeren Berpadung . . . + . 
D6 die O®üter irgenötweldem Ausfuhraoll 
ınterliegen 
Der Lieferant, oder nah Lage des Falles der Yabrikant, 
muß neben jedem in der Faktura aufgeführten Warenpoften 
in den Spalten „Current Domestic Valucs“ und Selling Price 
to Purchaser“ den Bruttoivert oder Bruttoprei8 angeben 
md am Ende oder im Hauptteil der Faktura die etivaigen 
Diskonf- oder Rabattfäbe, die er auf folche oder Ähnliche 
Maren zutaeftanden oder bemwilliat hat. 
VBerfanddvorfchriften. 
zoflinhaltserflärungen: 
€ ijt eine (über Belgien 2) ZoNinhaktzerfärung in Deut- 
icher, englifcher oder franzöfijcher Sprache erforderlich. 
€ ift der volle Wert des Inhaltz anzugehen, anderıt- 
Fall8 mird die Sendung befhlaanahmt. 
Poitparfete: 
Den Begleitpapieren zu jeder SGefamtfendung (von mehreren 
Paketen an denjelben Empfänger) von Bakteten und Poft- 
Trachtftücen muß eine Rechnung in englificher Sprache und 
in englifdger Währung beigefiigt werden, die Über Die ein- 
zelnen MWarengathungen, ihr Keingewicht, ihren Wert 
genaue Angaben fowie Die folgende, neuerdingS ges 
änderte Erklärung in englijgder Sprache enthalten muß: 
„We certify and swear the present invoice to contain a true 
and faithful account“. .Cigenhändigce Unterfchrift Des Ab- 
fender3 i{t erforderlich. 
_ Rechnungen für Warenjendungen im Werte von 
höchitenz Liund Sterling 10.—.—. find nicht erforderlich. 
Berpadung: 
Mizulkiefernde Ballen {find nicht nur mit einem einjadhen 
Eifenband, fondern auch wenigjtens mit einem Kreuzband 
zu verfehen, Da fonjt die Konnojjemente „„infuffictently 
baded“ zu jtempeln find. Nur folgende Artitel find von 
Diefer Norfchrift augsaefchloffen:? 
Teppiche und gewöhnkidhe Decken, Fiber, Federn (menn 
ın Doppeltjuteleinen verpackt und mit 3öll. Stahloraht 
gebunden), Mafjchinenpacung, Iutegemebe, Jutejäce, Leder, 
Matragen, Linoleum, Papier (glatte Bogen, wenn in Ballen 
Derpact und auf gewöhnliche Weije mit Latten verfehen 
und mit Bandeifen gebündelt), alte Zeitungen, Seile und 
Stricfe, Sättel (einfach, ohne Zubehör), Garn, Zelte, Tau- 
werf, Baumwoll- und Leinentuch, Segeltuch, Kugeln, Roh- 
bauımtwvolle und -mwaren und ähnfiche Artikel, Tapeten, 
ball olNe 
Yoffrecnungen: 
€8 ift eine Zollrechnung mit folgendem Wortlaut in drei- 
[acher Ausfertigung in englifcher Sprache erforderlich. Sine 
Beglaubigung durch die Handelskammer oder ein enalifche® 
Konfutlat it nicht notmenDdia. 
Mufmachung der Rechnung: 
SInlandöswert 
"prunetan une SEHE) SEM und (de egp. Kandes 
nm \(fiee 2Aof. 3 u. 4 
ber Sn der Waren (508  gertratee)| 
Betrag 
Berfaufspreis 
an den Käufer 
DBeirag 
OU 3ähle die folgenden Unkoften auf und bemerke dabei, 
Der ‚Betrag in dem obigen Jukandivert enthalten if 
Wert: und UrfprungSzertififat: 
Sin Zertifikat, durch den Lieferanten vder Fabhrikanten aus- 
zeitellt. nach folgendem Mufter, it beizufügen. Die Kom- 
zinierten Wert-Zertififate oder UrfprungS-Zertififate müffen 
Jandgefehrieben, mafchinengefdOrieben oder gedruckt auf Den 
Rechnungen der für die britifhen Befibungen beftimmten 
Ausfuhrgüter angebracht fein: 
Xch, Endesunterzeichneter (1) .... der Firma ©) 
Ve. iM B) 2.0.0.4 Fobrikant/VBerfänufer der in 
viefer Kaktura erwähnten Waren, {ich Delaufend auf 
2... erfläre hierdurch, daß ih (4) ermächtigt bin, 
xiefe Srflärung im Auftrag Des bvorhergenanutent 
Sabrikanten/ Verkäufers 3 unterzeichnen, und daß 1 
mitande bin, zu wiffen, Und hierdurch erkläre ich wie folgt: 
i. Daß diefe Kechnung in jeder Hinficht richtig it; 
;ine wahre und volftändige Ausstellung des wirklich 
5ezahlten ober zu bezahlenden Preifes Der genannten 
Raren und deren Nuantität enthält. 
2, Daß keine andere Kechnung der in genannter 
Xechnung erwähnten Waren au Semanden‘ zugeftellt 
worden 1jt, oder jein wird; daß kein Wokommen oder Ein- 
verftändnis betreff3 Verkaufspreis, Stionto, Rabatt oder 
Beraqütung auf Itgend eine Weife zwwifchen. genanntem 
Au8führer und Abnehmer oder zmwijdhen irgend jemanden 
im ihren Namen abgemacht worden ijt oder fein wird, 
wenn nicht volijtändig in Diefer Rechnung aufaeftellt ft, 
Der mie folat: (5) 
3. Daß die inkändifhen LPreife unter der NRubrif 
„Qaufender infändifcher Wert“ eigentlich diejenigen fird, 
die Die obengenannte SZirma für ganz ähnliche Waren in 
den üblichen SGroßbandelsmengen (6) 
ırgend einem Abnehmer für inländijehen Bedarf int aus: 
jihrenden Yande am Tage der Ausfuhr berednen würde, 
mit einem Kaffajfonto von... Prozent, und daß folche 
reife etwaige Verpachunrgskoften (Kijten 1ujw0.), mie 05 
‚nun einem folchen Lande für inländiichen Bedarf aewöhn- 
ich it, icht) einfhliegen. . 
4. Dak irgend eine auf den Waren erhobene Steuer, 
die wor der Lieferung der Waren für infändifchen Bebart 
auferlegt ift, auch in den Preifen eingerechnet Yt, und daß 
het Ausfuhr der Waren ein HKückzoll oder Steuernach- 
laß von ..... von Der Zolbehörde des ausführenben 
Zande8 aeftattet worden Hit oder fein wird. 
dem ......... Zeuge, UnterfOrift. 
1. Mame de Leiter8, Prokurijten ober fonjt irgend ei 
ın Frage fommende Berfönkichteit. Tonft irgend eine 
2, Name der Firma oder Gejellfchaft. 
3 Name der Stadt ober Des Landes. 
1. Diefe Worte müffen ausgelaffen werden, falZ der 
Fabrikant oder Lieferant perfünlich das BZertififat 
Anterzeichnet. 
Sind anzugeben: Sinzelheiten itber irgend eine be- 
Dub EEE 9 n S 
Hier find anzugeben: ” Lagerhaus, Nabrif ob N 
hi ffungZHafen. er Ber 
Diefes Formular kommt nur in Frage für Waren 
deutichen Urfvrunas. Stage Für Waren 
an 
gi
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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