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Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Monograph

Identifikator:
1761960571
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144401
Document type:
Monograph
Title:
Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie
Year of publication:
1925
Scope:
67 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Begründung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
  • Title page
  • Contents
  • Vorschläge
  • Begründung

Full text

an einer übermäßigen Steigerung der 
ınproduktiven Unkosten. Die uns 
aroduktive Belastung liegt zu einem 
großen Teil an dem Mißverhältnis 
zwischen der Größe der Betriebe 
and den geschäftlichen Möglich: 
<eiten. Bis zur restlosen Durchfüh- 
ung des Abbaus leerlaufender 
Bankabteilungen muß der deutsche 
<reditnehmer mit einer Belastung 
:echnen, die zuweilen .das Dreifache 
der Kreditkosten seiner ausländi: 
schen Konkurrenz beträgt. Hier 
Wandel zu schaffen, ist Sache der 
Initiative der Bankleitungen. 
Das Mißverhältnis zwischen vers 
ügbarem Kapital und der Zahl der 
Bankunternehmungen ist zu groß, 
An Stelle von 2500 Privatbanken, 
die vor dem Kriege in Deutschland 
Jestanden, sind es zurzeit etwa 
5000 Privatbetriebe' und etwa 8500 
Sffentliche Geldstellen, die Bank: 
geschäfte betreiben. Die Betätigung 
der öffentlichen und halböffentlichen 
Geldstellen im Bankwesen kommt 
sziner weitgehend durchgeführten 
Sozialisierung des Bankgewerbes 
jleich zum Schaden der privaten 
3ankinstitute und zum Nachteil der 
Gesamtwirtschaft. 
Durch die öffentlichen Bankinstis 
ute werden insbesondere öffentliche 
Mittel in einer der Gesamtheit 
schädlichen Weise gebunden. Die 
Sffentliche Hand muß sich darauf 
»eschränken, die traditionellen 
;ffentlichen Bankinstitute weitge- 
ıend für ihre Zwecke zu gebrauchen, 
sie muß sich aber von einer Erweis 
:erung der bankmäßigen Betätigung 
n irgendwelcher Form fernhalten. 
Die traditionellen öffentlichen Bank: 
ınstitute und die vielleicht durch die 
besonderenNachkriegserscheinungen 
nicht vermeidbaren anderen größe- 
ven Öffentlichen oder halb öffent: 
lichen Bankinstitute müssen im wes 
sentlichen als Banken der Banken 
tätig sein. 
Die Organisation des kommunalen 
3ankwesens ist in den letzten 10 
Jahren durchgeführt worden. Ihre 
3rundlage bilden 8000 Sparkassen- 
stellen, die vor dem Kriege mit dem 
zigentlichen Bankgeschäft nicht bes 
'aßt waren. Sie sind mit den seit 1912 
;ntstandenen Stadt: und Kreisbans 
zen in regional geschaffenen Giros 
‚entralen zusammengefaßt, deren 
Spitze die Deutsche Girozentrale 
larstellt, 
Diese Organisation verwaltet die 
ffentlichen Gelder der Kommunen. 
Die öffentliche Kritik hat sich mit 
hrer Tätigkeit vielfach beschäftigt. 
Zahlreiche Institute haben die Not» 
vendigkeit der baldigen Ermäßigung 
ier Kreditkosten noch nicht erkannt, 
Jrteilslos gewähren sie hohe Haben 
insen, um Einlagen heranzuziehen. 
ie berücksichtigen nicht, daß diese 
Yabensätze die Berechnung ent; 
iprechend hoher Sollzinssätze und 
nithin stärkere Belastungen der 
Nirtschaft notwendig machen. Eine 
:igentümliche Propaganda der In; 
;titute und behördliche Einwirkuns 
jen zugunsten ihrer Inanspruchnahme 
‚erschlimmerten das Übel. Vor dem 
Sriege wurden 31 Prozent der 
jparkasseneinlagen im Personalkre- 
litgeschäft verwandt. Der Satz ist 
xurzeit bis auf 67 Prozent angewachs» 
jen. In bedenklicher Form und ohne 
x<ritik der Unterlagen wurden viels 
ach die Geschäfte betrieben. Enorme 
Verluste an Öffentlichen Geldern 
ind dadurch verschuldet wor: 
len. Eine Folgeerscheinung dieser 
Aißstände war die Nachfrage der 
5irozentralen auf dem Geldmarkte 
ınd die dadurch veranlaßte weitere 
Steigerung der Kreditkosten im vers 
jangenen Jahre. 
Wir halten ein baldiges behörd: 
iches Eingreifen für erforderlich, 
ım die Übersetzung im öffentlichen 
Zankwesen zu beseitigen. Die Spars 
xassen müssen wieder ihrer ur: 
;prünglichen Tätigkeit zugeführt 
Das 
kommunale 
Bankwesen. 
11
	        

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Deutsche Wirtschafts- Und Finanzpolitik. Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie, 1925.
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