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Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Monograph

Identifikator:
1761960571
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144401
Document type:
Monograph
Title:
Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie
Year of publication:
1925
Scope:
67 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
  • Title page
  • Contents
  • Vorschläge
  • Begründung

Full text

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Einnahmen. 
Wir stehen auf dem Standpunkt, 
daß eine solche Verminderung mög- 
lich ist, ohne daß dabei nicht wieder 
gutzumachende Nachteile entstän: 
den. Dabei verkennen wir nicht, 
daß die Möglichkeit, erhebliche Er: 
sparnisse zu machen, beim Reich be: 
schränkt ist; bei den Ländern und 
den Gemeinden liegen aber gegen; 
über den Ausgaben von 1924 sehr 
bedeutende Einschränkungsmög- 
lichkeiten vor. Selbstverständlich 
ist aber, daß nicht an der falschen 
Stelle gespart wird, und daß z. B. 
nicht etwa die im Interesse der Ge: 
samtwirtschaft notwendige Förde: 
rung der Wissenschaft unterbunden 
oder eingeschränkt wird. Die Durch: 
führung im einzelnen muß den be: 
rufenen Stellen überlassen werden. 
Der Reichstag aber sollte alsbald 
fordern, daß im Benehmen mit den 
Ländern und den Gemeindever: 
waltungen die Aufstellung eines ge: 
meinsamen Probehaushaltes erfolgt, 
der diesen Erfordernissen gerecht 
wird. 
Hinsichtlich der Einnahmen ist 
angesichts der Tatsache, daß die 
Wirkungen der letzten Finanz: 
reform noch nicht übersehen wer: 
den können, Zurückhaltung am 
Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die 
Finanzreform dem Grundsatz der 
Belastung des _Ertrages unter 
Zulassung einer angemessenen Rente 
gerecht wird und ob sie die Kapital: 
neubildung nicht vereitelt. Schon 
jetzt kann aber gesagt werden, daß 
sie die von allen Seiten für wün: 
schenswert gehaltene Vereins 
fachung, Übersichtlichkeit und Ge» 
meinverständlichkeit des Steuer: 
systems nicht gebracht hat. So ver: 
ursacht, um nur ein Beispiel anzus 
führen, die Lohnsteuer in ihrer 
augenblicklichen Ausgestaltung allen 
Beteiligten große Arbeitslast und 
Zeitaufwand, insbesondere dadurch. 
daß der lohnsteuerfrei zu lassende 
Betrag in drei Teile (Existenz: 
ninimum, Werbungskosten und 
Sonderleistungen) zerlegt ist, und 
Jaß vierteljährlich Erstattungsan- 
:iräge zugelassen sind. Ein Arbeit: 
zjeber muß dank dem Wirrwarr der 
heutigen Steuergesetze jährlich 
nindestens 154 mal Steuerberech: 
ıungen machen und abgeben und 
23mal Steuern abführen. 
Diese Kompliziertheit des Steuer- 
3ystems führt auf der einen Seite 
Jazu, die Verwaltung zu erschweren 
and den Verwaltungsapparat un; 
wirtschaftlich zu vergrößern, und 
sie belastet auf der anderen Seite 
alle Steuerpflichtigen mit Arbeiten 
ınd mit Unkosten für Organe, die 
lediglich zur richtigen Erfüllung der 
Steuerpflicht des einzelnen Unter: 
ı1ehmens unterhalten werden 
nüssen. Wir haben schon an an; 
lerer Stelle ausgeführt, daß die 
Reichsfinanzverwaltung mit über 
/3000 Beamten und einem Kosten: 
ıufwand von annähernd 400 Millio- 
ıaen viel zu teuer ist. Eine Verein: 
fachung der Gesetzgebung würde 
nicht nur in der Verwaltung, son: 
lern auch bei den Steuerpflichtigen 
jewaltige Beträge frei machen, die 
oroduktiveren Zwecken dienstbar 
zemacht werden könnten. 
Wenn wir das bisherige tatsäch- 
iche Steueraufkommen des laufen: 
den Etatsjahres 1925 an Hand der 
ımtlichen monatlichen Übersichten 
ler Reichseinnahmen an Steuern, 
Zöllen und Abgaben für die Zeit 
‚om 1. April bis 31. Oktober 1925 
ıuszuwerten versuchen, ergibt sich, 
laß gegenüber dem auf 7 Monate 
ımgerechneten, gegen 1924 bereits 
ım 1,1 Milliarden erhöhten Etats- 
voranschlag von 3,7 Milliarden Mark 
:öin Mehr von 558 Millionen Mark 
aufgekommen ist. Von den Mehr: 
einnahmen entfallen auf: 
Einkommen: und Körperschafts: 
steuer einschl. Kapitalertrag 
418 Millionen, 
} 
Steueranf- 
kommen 1925.
	        

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Deutsche Wirtschafts- Und Finanzpolitik. Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie, 1925.
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