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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN _ 577 
überall eingebürgert und kann zu Schwierigkeiten Anlass geben, 
die: besser vermieden. werden. Auch bevorzugt das Gesetz häufig 
die Zahlung durch Vermittelung der Post. Aber zur Vereinfachung 
der Pflichten des Schuldners, des Rechnungswesens der Kassen 
und zur Verminderung der Kosten der Vereinnahmung auf einen 
Mindestbetrag nimmt man manchmal Zuflucht zu einer Form 
der Erhebung, die besonders für die Sozialversicherung ausgedacht 
worden ist. Sie besteht darin, dass Marken, die der Schuldner im 
voraus in verschiedenen Büros oder Amtsstellen kaufen kann, 
in eine Karte, die dem Versicherten in regelmässigen Zeit- 
abschnitten ausgefolgt wird, geklebt werden. Die Ablieferung 
der mit Marken gefüliten Karten an die zuständigen Verwal- 
tungsstellen gilt als Quittung. Dies Verfahren hat allerdings, 
wenn die Versicherung von einer Vielheit selbständiger Kassen 
durchgeführt wird, die Unzuträglichkeit, dass Schuldner und 
Gläubiger in keine unmittelbare Beziehung zueinander treten. 
Die aus dem Verkauf der Marken stammenden Einnahmen müssen 
in einem Sonderfonds zusammengefasst und dann unter die 
Kassen im Verhältnis des Wertes der in die Karten ihrer Ver- 
sicherten. eingeklebten. Marken verteilt werden. Ausserdem besteht 
nicht in jedem Augenblick Gleichgewicht zwischen den tatsäch- 
lichen Einnahmen und den zur selben Zeit fälligen Beiträgen. 
Indessen sind diese Unzuträglichkeiten nicht sehr erheblich, und 
die Verwendung von Marken ist für den Arbeitgeber einfach, 
leicht zu überwachen, vereinfacht das Rechnungswesen, verursacht 
geringe Kosten. "Trotz dieser Vorteile nimmt nur eine über- 
raschend kleine Zahl von Ländern zum Markensystem Zuflucht. 
In Bulgarien vollzieht sich die Zahlung der Beiträge durch den Kauf 
von Marken, die in die Versicherungskarte des Beschäftigten eingeklebt 
werden. Von Marken gibt es zwei Arten: Marken der Versicherung gegen 
Krankheit, Mutterschaft, Erwerbsunfähigkeit und Alter — sie werden in 
die Karten der Arbeiter und Angestellten bulgarischer Staatsangehörigkeit 
Sowie in die‘ Karten solcher Arbeitnehmer fremder Staatsangehörigkeit 
eingeklebt, die Staaten angehören, mit denen ein Gegenseitigkeitsvertrag 
besteht, — und Marken für die Versicherung nur gegen Krankheit und 
Mutterschaft, die in den Karten fremder Arbeitnehmer dann verwendet 
Werden, wenn der Gegenseitigkeitsvertrag mit ihrem Heimatsstaate sich 
Nur auf diese Versicherungszweige bezieht. 
Die Marken werden nach Anweisung der Verwaltung der Versicherung 
hergestellt, die sie durch Vermittlung der bulgarischen Nationalbank unter 
die landwirtschaftliche Bank, die Volksbanken und die Post- und Tele- 
Sraphenämter verteilt. 
Die landwirtschaftliche Bank, die Volksbanken und sonstigen Banken, 
ebenso‘ die Post- und Telegraphenämter haben am Schlusse jedes Monats 
die aus dem Markenverkauf aufgekommenen Summen an die bulgarische 
Nationalbank abzuführen. . 
. In Chile geschieht die Beitragszahlung durch Einkleben von Marken 
mn besondere Hefte, die von der Kasse den Versicherten übergeben werden. 
KRANKENVERSICHERUNG
	        

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Les Questions Fondamentales Du Marxisme. Éd. Soc. Internat., 1927.
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