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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

170 BermögenszowachSsteuergesetz. §4. 
der Versicherung stattfindet, besteht nicht in dem tatsächlichen Besitz der Urkunde, 
sondern in der rechtlichen Befugnis, hinsichtlich des durch die Police beurkun 
deten Anspruchsrechtes wirksam verfügen zu können (pr. OVG. in 6t. 7 6. 201 f.) 
Gleichgültig ist, von wem die Prämien bezahlt sind. 
ßß) Nach der Ausf.Anw. zum pr. Erg St.G. Art. 16 Nr. 6 ist unter Rück 
kaufswert zu verstehen nur ,,der wirkliche, nach den Regeln der Versichcrungs- 
technik berechnete Rückkaufswert, welchen die Versicherungsanstalt nach Maß 
gabe der in ihren Statuten, Versichcrungsbedingungen oder Prospekten aus 
gestellten allgemeinen Grundsätze im einzelnen Falle zu gewähren bereit ist." 
Daß ein bloßer Scheinpreis nicht als Rückkaufswert anzuerkennen ist, kann einem 
Zweifel nicht unterliegen. Andererseits würde es dem Wortlaut des Ges. nicht 
entsprechen, anzunehmen, daß stets nur ein nach den allgemeinen Grundsätzen 
der Versicherungswissenschaft angemessener Rückkaufswert nach § 15 als Maß 
stab der Bewertung anzuerkennen sei. Nach den Worten „der Betrag, für welchen 
die Versicherungsanstalt die Police zurückkaufen würde" ist nur dann der Rück- 
kaufswert zugrunde zu legen, wenn die Versicherungsanstalt zum Rückkauf der 
Police verpflichtet ist oder sich bereit erklärt, und als Rückkaufswert nur bei« 
jenige Betrag, den sie zu zahlen verpflichtet oder freiwillig bereit ist; ist dieser 
Betrag ein nach den Grundsätzen der Versicherungswissenschaft unverhältnis 
mäßig niedriger, so ist er nichtsdestoweniger, wenn er nach den Bestimmungen 
des Statuts nur in dieser geringen Höhe bei dem Rückkäufe zu zahlen ist, der 
Veranlagung zugrunde zu legen, und es liegt hierin auch keine Ungleichmäßig 
keit gegenüber anderen Lebensversicherungen, weil ein Anspruch aus einem 
Versicherungsverträge, der eine solche Bedingung enthält — das Statut gehört 
ja zum Versicherungsvertrag —, auch weniger wert ist als „ein solcher,der günstigere 
Rückkaufsbedingungen enthält. Anders liegt die Sache, wenn die Versicherungs 
anstalt allgemein sich bei Abschluß der Versicherungsverträge zum Rückkaus 
ihrer Policen nicht verpflichtet hat, sondern später allgemein oder int einzelnen 
Falle sich zum Rückkauf zu einem unverhältnismäßig niedrigen Preise bereit 
erklärt; in solchen Fällen liegt ein Scheinmanöver vor, um die Besteuerung 
nach den gezahlten Prämien zu umgehen; würde der Versicherte die Police 
zu einem solchen niedrigen Preise wirklich an die Gesellschaft verkaufen, so läge 
ebensogut eine Schenkung seinerseits vor, als wenn jemand ein Grundstück zu 
einem offenbar unverhältnismäßig niedrigen Preise verkaufte; wie ein solcher 
Steuerpflichtiger nicht verlangen könnte, daß das Grundstück nur nach diesem 
Preisangebot bewertet wird, ebenso würde es gegen die ratio legis sein, den 
Wert des Tlnspruches aus einer Lebens- usw. Versicherung nach einem solchen 
nicht, von vornherein im Versicherungsvertrag bedungenen, dem reellen Wert 
nicht entsprechenden Rückkaufspreise zu bemessen. 
„Wie lange die Versicherung besteht, ist für die Steuerpflicht ohne Einfluß, wohl 
aber naturgemäß für die Bewertung. Sobald Prämien gezahlt sind oder ein Rück 
kaufswert vorhanden ist, liegt ein zum steuerbarenBermögen gehörigerAuspruch vor. 
yy) Kauft die Anstalt die Police überhaupt nicht oder zur Zeit noch nicht 
zurück, so ist der Anspruch aus der Versicherung nicht etwa steuerfrei, sondern 
es ist nur seine Bewertung nach dem Rückkaufswert ausgeschlossen und die nach 
den Prämien usw. geboten (pr. OVG. EIXI v. 24. Juni 1897). 
6ö) Nach dem Wortlaute des Ges. würde der Nachweis des Rückkaufs 
wertes sowohl dem Steuerpflichtigen als auch der Steuerbehörde offenstehen. 
Wie sich aus der Begr. zum pr. Erg.St.G. (S. 35), dem ja die § 20 Abs. 2 WBG. 
und § 36 Abs. 2 BSt.G. entlehnt sind, ergibt, ist aber nur beabsichtigt, dem 
Steuerpflichtigen den Nachweis offen zu lassen, daß der Rückkaufswert 
weniger beträgt als zwei Drittel der Prämien.
	        

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Study Week on the Econometric Approach to Development Planning. North-Holland Publ. Co. [u.a.], 1965.
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