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Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
87. Propaganda durch den Film
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Einführung in die Kriegswirtschaftslehre
  • I. Die Kriegswirtschaftslehre als Sonderdisziplin
  • II. Verschiedenartigkeit der Kriegswirkung
  • III. Das Problem der Reserven
  • IV. Arten der kriegswirtschaftlichen Bedarfsdeckung
  • V. Aufgaben und Wesen des Geldes
  • VI. Beschaffung von Zeichengeld
  • Beschaffung von Weltgeld
  • VIII. Organisation der unmittelbaren Realienbeschaffung
  • IX. Sicherung des Realienbedarfes für den Kriegsfall
  • X. Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Geld und Kredit
  • IX. [i. e. XI.] Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Produktion und Handel
  • XII. Der Kriegserfolg
  • Schlußbemerkungen

Full text

14 
Wir sehen aus dem Bisherigen, daß die Aus 
ländsanleihen entweder das Gold oder die De 
visen der Notenbank des Schuldnerstaates zu 
führen, oder den Industriellen, Agrariern etc. des 
Schuldnerstaates, um ihnen die Beschaffung aus 
wärtiger Waren zu ermöglichen oder schließlich 
Ausländern. Dabei kann auch der Fall Vorkommen, 
daß Gelder, welche in Frankreich bezogen wurden, 
in England zu Zahlungen dienen. Dies würde 
dem Zinsfuß in Paris eine steigende, in London 
eine sinkende Tendenz geben. Das insbesondere 
von Rußland während des russisch-japanischen 
Krieges »befolgte Prinzip, Ausländsanleihen zu 
Auslandszahlungen zu verwenden, war bereits 
dem 18. Jahrhundert bekannt. Struensee, ein 
Minister Friedrich des Großen, schreibt z. B.*: 
«Zuletzt bleibt kein ander Hilfsmittel, als 
eine auswärtige Anleihe nach richtigen Grund 
sätzen zu unternehmen. Es wäre also immer un 
schädlicher und mit geringerem Verluste ver 
bunden gewesen, wenn man sogleich das Geld 
zu den erforderlichen Ausgaben in der Fremde 
aufgenommen hätte. Alsdann wäre wenigstens 
der Verlust aus dem nachteiligen Wechselpreise 
ganz weggefallen. . . . Jeder sieht sogleich ein, 
daß man in der Fremde nur mit dem Gelde der 
t Welt, nicht mit Landesmünze bezahlen kann. In 
der Welt gibt es aber gar kein ander Geld als 
Gold und Silber, wogegen die Landesmünze ohne 
allen Nachteil Papier sein kann.» 
Wenn ein Staat in einem anderen eine An 
leihe aufnimmt, so sind die Gläubiger Bankiers 
oder sonstige Privatleute; dennoch muß mit der 
Regierung dieser Geldgeber verhandelt werden, 
weil Anleihen als ein Politikum angesehen 
werden. Die Regierung kann dabei intervenieren, 
indem sie auf die Bankiers einwirkt, sie kann 
aber auch der Anleihe die Notierung an der 
Börse verweigern, was den Absatz überaus redu 
ziert. Wie solche Verhandlungen durchgeführt 
werden, konnten wir in der letzten Zeit mehr 
fach beobachten. Ich erinnere nur daran, wie 
der ungarischen Anleihe der Pariser Markt 
verschlossen wurde, weil man in Frankreich 
die Rüstungen des Dreibundes nicht, unterstützen 
wollte. Bekannt sind auch die Verhandlungen 
welche China wegen derFünfmächteanleihe führen 
mußte, bei denen die Politik keine geringe Rolle 
spielte. Die Geldmärkte sind nicht frei miteinander 
kommunizierende Gefäße, wie man sich das zu 
weilen denkt. Es kann ganz gut in einem Lande 
der Zinsfuß hoch, im anderen niedrig sein, und 
dennoch strömt das Geld nicht in entsprechender 
Menge vom Markte mit niedrigem Zinsfuß zum 
Markte mit hohem Zinsfuß hin, wenn die poli 
tische Spannung zwischen den beiden Ländern 
erheblich ist. Der Zinsfuß kann z. B. hoch sein, 
* Struensee. Abhandlungen über wichtige Gegen 
stände der Staatswirtschaft. I. Bd. S. 423. «Lieber die 
Mittel eines Staates bei außerordentlichen Bedürfnissen, 
besonders in Kriegszeiten, Geld zu erhalten.» 
weil der Gläubigerstaat dem kreditsuchenden 
Staat nicht entgegenkommen will. Umgekehrt 
kann ein Staat Geld billig bekommen, weil der 
Gläubigerstaat dessen Absichten fördern will. Der 
Gläubigerstaat kann sich dabei gewisse Rechte 
ausbedingen, die politisch von größter Bedeutung 
sind. Es kommt übrigens nicht nur auf die Rechte 
an, sondern auch auf mannigfache tatsächliche 
Beziehungen. Der Dreibund entstand zum Teil, 
weil Bismarck die Entstehung eines französisch 
russischen Bündnisses voraussah. Das Ergebnis 
des französisch-russischen Bündnisses war, daß 
Rußland vom deutschen Markte erheblich unab 
hängig wurde. Rußland hat eine Art Anleihenallianz 
geschlossen. Dafür haben sich die Franzosen 
mehrfach um russische innere Angelegenheiten ge 
kümmert, insbesondere haben sie die militärischen 
Vorkehrungen gegen Deutschland und Oesterreich- 
Ungarn einer Inspektion unterworfen. Hat doch 
Rußland einen Teil der Anleihen nur deshalb zu 
günstigen Bedingungen bekommen, weil Frank 
reich durch die Kreditgewährung gewissermaßen 
gegen Deutschland rüstet. Ebenso, wie der be 
freundete Staat die Aufnahme einer Anleihe fördert, 
ebenso erschwert sie der politisch abgeneigte. 
Als Rußland 1906 in Deutschland eine Anleihe 
aufnehmen wollte, erklärte die deutsche Regierung 
dem Berliner Bankhaus, welches die Sache 
machen sollte, daß sie diese Anleihe nicht für 
angezeigt halte. Als aber bekannt wurde, daß 
einige Banken durch Strohmänner und auf Um 
wegen an der russischen Anleihe partizipieren 
wollten, die in Frankreich aufgenommen wurde, 
da setzte die deutsche Regierung ihre Autorität 
dafür ein, daß dies unterblieb. Die Banken sind 
in mehr als einer Richtung von den Regierungenab 
hängig, so daß sie einen Wunsch derselben, wenn 
er mit genügendem Nachdruck vorgebracht wird, 
zu respektieren pflegen. 
Wir sehen, daß die Regierungen in erheb 
lichem Ausmaß die Geld- und Kreditbewegungen 
beeinflussen können. Man darf aber diese Beein 
flussungsmöglichkeit wieder nicht überschätzen. 
So wurde z. B. der russisch-japanische Krieg von 
russischer Seite zum Teil mit japanischem Gelde 
geführt. Die Japaner hatten eine Schuld an die 
Vereinigten Staaten abzuzahlen. Die Vereinigten 
Staaten dagegen hatten an Frankreich eine Quote 
zu zahlen, die aus der Uebernahme des Panama 
kanals herrührte. Als diese Gelder in Paris an 
kamen, wurde eben die russische Anleihe bege 
ben, die so einen günstigen Absatz fand. Es wäre 
sehr lehrreich, die Möglichkeiten übersichtlich 
zusammenzustellen, welche einem Staat zur Ver 
fügung stehen, um den Kreditmarkt zu beein 
flussen. Wir haben erwähnt, daß ein Staat seine 
Bürger verhindern kann, einem anderen Staat etwas 
zu leihen. Es kann auch der umgekehrte Fall Vor 
kommen. Der Staat kann seine Bürger verhin 
dern, aus dem Auslande in irgend einer Form 
Geld für Betriebe hereinzubringen. In den Neun 
zigerjahren des XIX. Jahrhunderts verbot die
	        

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Gesamtstaat, Dualismus Und Pragmatische Sanktion. Universitäts-Buchhandlung (Otto Gschwend), 1914.
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