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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
107. Adressen von Konsulaten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

(i 
11. Yom Einfuhrzölle befreit sind; 
a) Postkolli mit einem Bruttogewicht von 250 Gramm und weniger, für welche ein Zoll von weniger 
als 25 Frcs. zu entrichten wäre. 
b) diejenigen Waren, welche von einer Person in der Menge von 50 Gramm und darunter importiert 
werden; 
c) Waren, deren Zoll weniger als 10 Cts. beträgt; 
d) kleinrassige Schafe, welche im Frühjahre aus der Türkei zur Sommerweide kommen; 
e) alle Waren überhaupt, welche nach dem Gesetze Uber das Zollwesen und anderen Spezialgesetzen 
Zollfreiheit genießen. 
12. Alle eingeführten Waren, ohne Rücksicht darauf, ob sie nach dem Tarife mit einem Einfuhrzölle 
belegt sind oder nicht, sind außerdem allen anderen Gebühren unterworfen, welche nach den Gesetzen oder 
sonstigen Bestimmungen im Lande zu Recht bestehen. 
13. Der Pinanzminister hat das Recht, die Zollabfertigung von Waren, deren zollamtliche Besichtigung- 
spezielle Schwierigkeiten bietet, nur auf gewisse bestimmte Zollämter zu beschränken, insofern die Importeure 
sich nicht bereit erklären, die Kosten der Versendung dieser Waren, resp. der daraus entnommenen Muster an 
jene Zollämter zu tragen, welche mit den nötigen Behelfen ausgestattet sind, um die Verzollung dieser Waren 
vornehmen zu können. 
14. Zollpflichtige Waren, welche aus Ländern stammen, in denen bulgarische Waren und Schiffe einem 
Differential- oder ungünstigeren Zolle unterworfen sind, als diejenigen anderer Länder, können nach einer Ver 
fügung des Finanzministers mit dem doppelten Zolle der vorgesehenen Tarifnummer verzollt werden; diese Zoll 
erhöhung kann bis 100°/ 0 des Warenwertes erreichen. Die zollfreien Waren können in diesem Falle mit Zöllen 
bis zu 50% des einheimischen Engros Marktpreises belegt werden. Diese Anordnungen müssen durch den 
fürstlichen ükas genehmigt sein und in dem Amtsblatte („Derschawen Westnik“) veröffentlicht werden. Sie 
unterliegen, bevor sie Gesetzeskraft erlangen, der Approbation durch das Parlament in seiner nächsten Session. 
15. Die Einfuhrzölle, sowie alle Staats- und Kommunalabgaben auf Waren, für welche die Regierung 
sich das ausschließliche Recht der Einfuhr, Fabrikation und des Vertriebes im Lande Vorbehalten hat, werden 
aufgehoben und an ihre Stelle treten spezielle gesetzliche Bestimmungen. 
16. Auf Antrag des Finanzministers wird durch fürstlichen Ukas der Tag bestimmt, an welchem dieses 
Gesetz in Kraft tritt. Dieser Ukas wird sodann unverzüglich im Amtsblatte veröffentlicht und die Zollämter am 
selben Tage hievon telegraphisch in Kenntnis gesetzt.
	        

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Premières Notions d’Économie Politique. Michel, 1927.
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