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Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

Multivolume work

Identifikator:
1780159447
Document type:
Multivolume work
Author:
Marx, Karl http://d-nb.info/gnd/118578537
Title:
Das Kapital
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J. H. W. Dietz Nachf., G. m. b. H.
Year of publication:
1926-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1780159595
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-188277
Document type:
Volume
Author:
Marx, Karl http://d-nb.info/gnd/118578537
Title:
Der Produktionsprozeß des Kapitals
Volume count:
1.1928
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J. H. W. Dietz Nachf., G. m. b. H.
Year of publication:
1928
Scope:
XLVIII, 768 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Siebter Abschnitt. Der Akkumulationsprozeß des Kapitals
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

27 
immer weiter gehender Einfluß in der städtischen Verwaltung eingeräumt 
wurde, bis sie schließlich unter Friedrich Wilhelm J. die eigentlichen 
Leiter derselben geworden waren. 
Durch diese und andere Maßnahmen des Großen Kurfürsten wurden 
in vielen Städten die Verwaltung der Finanzen und andere Mißstände 
geordnet, jedoch konnte eine völlige Neuordnung des verrotteten Städte— 
wesens erst durch die straffe, zielbewußte Regierung Friedrich Wilhelms J. 
erreicht werden. 
Dieser Herrscher ging zunächst ganz systematisch damit vor, Stadt 
für Stadt durch besonders dazu eingesetzte Kommissionen auf ihre Ver— 
waltungstätigkeit untersuchen zu lassen, so daß alle Schäden aufgedeckt 
und die Grundlagen für eine Neuordnung gelegt werden konnten. Dies 
geschah sodann für jede Stadt besonders durch sogenannte rathäusliche 
Reglements. In ihnen wurde die gesamte Verwaltung neu geregelt: 
die Herrschaft der einzelnen Patrizierfamilien mit ihrem —X 
wesen wird aufgehoben; jetzt steht dem König die Bestätigung aller 
Magistratsmitglieder zu. Die wechselnden Ratsmittel werden beseitigt; 
die Anzahl der Magistratsmitglieder wird, schon allein zur Ersparung 
der Gehälter, fast überall herabgesetzt. Dazu ist der Magistrat jetzt 
staatlichen Beamten, eben jenen Steuerräten, untergeordnet, was seinen 
deutlichsten Ausdruck darin findet, daß der Steuerrat über alle Magi— 
stratsmitglieder Konduitenlisten zu führen hat, da es „bekannt genug 
ist, daß unter den vornehmen Magistrats- und Accisebedienten oft sehr 
—D — 
wissenmäßig angezeiget, entweder sich gewiß bessern oder selbst zur Ab⸗ 
setzung Anlaß geben würden!“ Das Resultat dieser Maßnahmen ist, 
daß die Magistrate an Stelle der früheren unabhängigen Machthaber 
jetzt eine Art königlicher Behörden geworden sind. Der Staat hat die Stadt⸗ 
verwaltung gewissermaßen in sich verschlungen. Im einzelnen: An der 
Spitze jeder größeren Stadt stehen gewöhnlich drei Bürgermeister: einer 
fuür die Polizei, einer für die Justiz, und einer für Finanzwesen und 
Wirtschaftsleben. Dazu kommen noch eine Anzahl von Ratsherren oder 
Senatoren und eine Anzahl anderer Beamter, wie Syndikus und 
Kämmerer. Außer den Einzelbeamten der Steuerräte, deren Stellung 
wir vielleicht der der heutigen Landräte vergleichen könnten, wurde die 
Staatsaufsicht in höheren Instanzen noch durch die Provinzialbehörden 
der Kriegs- und Domänenkammern und durch das Generaldirektorium, 
die Ministerialinstanz für innere Verwaltung und Finanzen, geführt. 
Am schärfsten griff die Reformtätigkeit des Königs auf dem 
Gebiete des Finanzwesens durch. Hier wird die freie Bewegung des 
Magistrats am meisten vernichtet und auf Schritt und Tritt wird er 
vom Staate bevormundet; staatliche Beamte setzen jeden städtischen Etat 
fest und entscheiden allein über die Notwendigkeit der Ausgaben und
	        

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Entstehung Und Bedeutung Der Preußischen Städteordnung. Dürr, 1908.
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