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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

VIIL Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 273 
ist eigentlich auch nur die Überzeugung, daß 24 Unternehmer eine Unmöglichkeit seien, 
der Grund, weshalb die 24 mercatores personati von Freiburg i. Br. nicht Gründungs- 
unternehmer gewesen sein dürfen. Wenn ich trotz Belows neuestem Einspruch für Frei- 
burg i. Br. dabei bleibe, daß hier ein Unternehmerkonsortium von 24 Fernhändlern bei 
der Arbeit gewesen ist, so vertrete ich ja damit nur die Ansicht Franz Beyerles, eines 
Forschers, der sich ja nach Belows eigenen Worten ‚‚alten Ruhm auf dem Gebiete der 
Erforschung der Freiburger Verhältnisse erworben hat‘ (S. 114). Der Hauptruhm der 
Beyerleschen Arbeit scheint mir aber gerade in jenem von Below befehdeten Kapitel 
über die Vierundzwanzig zu liegen, das bei dem Stande der Freiburger Überlieferung etwas 
Hypothetisches behalten mußte, aber durch meinen „Markt von Lübeck‘*, durch Kötzschkes 
Feststellungen über Freiberg i. Sa. und endlich meine jetzigen Ergebnisse über Wien 
so gesichert ist, wie es wohl selten möglich ist. Ich wiederhole also: Für nicht weniger 
als drei Städte ist die Zahl 24 nicht etwa als typische Zahl des Rats, sondern 
des Unternehmerkonsortiums belegt: Freiberg i. Sa., Freiburg i. Br. und 
Wien. Vgl. auch noch das unten S. 276, Anm. 71 über Brünn Mitgeteilte. Ich möchte 
hinzufügen, daß sie für Lübeck höchstwahrscheinlich auch zutreffen wird, wenn auch eine 
genaue Zahl nicht anzugeben ist. — Auf geringere Zahlen weisen andere Quellen hin: 
so die 12 jurati in Freiburg i. U., welche die macella und die perticae für verschiedene 
andere Handwerker zu errichten und gegen einen in ihre Tasche fließenden Zins ausztut- 
leihen haben. Beyerle hat auch hier das Verdienst gehabt, diese Stelle in ihrer Bedeutung 
zu erkennen; die neuerlichen Einwände von Belows (a. a. O. S. 114f.) verkennen zunächst, 
daß sich diese Quelle nicht nur auf die Metzger bezieht; sodann aber, daß es sich auch 
hier bei den Einnahmen aus den Marktbaulichkeiten um Vergütung für die Unternehmer 
handelt, nicht etwa um eine Vergütung an den Rat. Die Zahl von 24 und 12 Unternehmern 
wird umsoweniger als besonders groß zu gelten haben, wenn man bedenkt, daß 1106 zur 
Anlage von einigen hundert Marschhufen nicht weniger als 6 Unternehmer mit dem 
Bremer Erzbischof jenen so oft mißverstandenen Vertrag schlossen. Die hohe Zahl der 
Unternehmer ist geradezu selbstverständlich bei diesen Gründungen, wo Initiative 
und Risiko bei den Unternehmern selbst liegen; wo diese Unternehmer noch dazu 
höchstwahrscheinlich eine beträchtliche Geldsumme aufzubringen hatten, um von den 
„Landesherren‘“ den notwendigen Grund und Boden, die notwendige Summe von Rechten 
verschiedener Art, die zu einer gesunden Entwicklung ihres Unternehmens notwendig 
waren, geradezu zu erkaufen (vgl. dazu oben S. 110, Anm. 39). Die Zahl von 24 Unterneh- 
nern verliert dann alles Überraschende. Ich möchte glauben, daß v. Below auch hier 
viel zu sehr von der Vorstellung befangen ist, daß diese Unternehmer des 12. Jahrhunderts 
nichts anderes sind als jene locatores namentlich des 13. Jahrhunderts, die als landes- 
herrliche Beamte Gründungen vornehmen. Wenn ich von der Beweiskräftigkeit meiner 
eigenen Arbeiten ganz absehe, so haben doch gerade in allerletzter Zeit andere Arbeiten 
auf die Notwendigkeit einer weit größeren Differenzierung hingewiesen. Franz Beyerle 
hat auf den Gegensatz ‚„‚herrschaftlicher und autonomer Marktanlage‘ hingewiesen 
(Marktfreiheit und Herrschaftsrechte in oberrheinischen Stadtrechtsurkunden, Festgabe 
der Jurist. Fak. der Universität Basel für Paul Speiser, 1926, S. 66, Anm. 72; S. 78ff.) 
und H. Jecht hat die großen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den einzelnen 
Städten glücklich hervorgehoben (VSWG. Bd, XIX, S. 48ff.). R. Kötzschke, einer der 
besten Kenner des deutschen Kolonisationsgebiets, hat in seiner Allgemeinen Wirtschafts- 
geschichte, 1924, S. 455, den Gegensatz von Handelsgründungen und Ackerbaustädten 
im Osten knapp aber scharf umrissen. Ein wirklicher Fortschritt für die Erkenntnis 
der Stadtgeschichte des 12. und 13. Jahrhunderts ist aber m. E. nur möglich, wenn 
man sich diese qualitativen und quantitativen Unterschiede immer vor Augen hält; 
aber nicht auf Grund von so gleichmachenden Vorstellungen, von denen Belows Polemik 
affensichtlich (vgl. a. a. O. S. 110) ausgeht. Aus demselben Grunde ist es ein Schlag 
ins Leere, wenn Below ebenda bemerkt, es sei „unmöglich, schlechthin zu behaupten, 
Rörig. Hansische Beiträge.
	        

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Untersuchungen Über Die Theorie Des Preises. Duncker & Humblot, 1889.
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