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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

II. Der Markt von Lübeck 
61 
genannte: „mercatum construere, mercatum aedificare‘®) für Lübeck vor- 
genommen haben. Die Frucht dieser Tätigkeit waren die Blocks festgebauter 
Marktbuden für den ständigen, täglichen Marktverkehr, wie sie noch deut- 
lich in jenen Blocks der Marktkarte um das Jahr 1300, soweit es sich um 
privates Budeneigentum handelt, abzulesen sind®). 
Galt es bei der statistischen Erfassung des Budeneigentums in Privat- 
besitz, die so wichtigen Verschiebungen in den Eigentumsverhältnissen 
möglichst deutlich zu erfassen, so fällt dieser Gesichtspunkt bei der Behand- 
lung des städtischen Besitzes an Marktbaulichkeiten gänzlich fort: die Stadt 
hat während der hier zu behandelnden Zeitspanne zwar ihr Markteigentum 
durch Neubauten erweitert®), aber in keiner Weise städtisches Eigentum 
in andere Hände — etwa der Handwerker — übergehen lassen. Erst nach 
1350, nach dem Zusammenbruch der alten Marktorganisation, sind einige 
städtische Marktbuden aus besonderen Gründen in Privatbesitz über- 
gegangen?°). Was bei einer Übersicht über das städtische Markteigentum als 
arreichenswert erstrebt wurde, war die Frage nach dem Beruf der Mieter und 
nach der Zahl der Verkaufs- und Arbeitsstellen innerhalb der einzelnen 
städtischen Blocks. Unter diesem Gesichtspunkte ist die dritte, gleichfalls 
im Anhang wiedergegebene Tabelle angelegt worden. 
Erst jetzt, nachdem über die gesamten Marktbaulichkeiten zahlenmäßige 
Übersichten vorliegen, ist es möglich, dem Markte als Einheit, als der 
Zentrale des städtischen Wirtschaftslebens gerecht zu werden. Vorher 
bedürfen allerdings noch einige der in Tabelle III enthaltenen Zahlenangaben 
näherer Begründung und Bewertung, als es im Rahmen kurzer Anmerkungen 
möglich war. . 
Soweit die Kämmerei einzelne Buden unmittelbar an einzelne Handwerker 
vermietete — und das ist der Fall bei Gruppe A —, war die Gesamtzahl der 
einzelnen Verkaufsstellen durch Summieren der Notizen über Einzelver- 
mietungen in den Kämmereibüchern verhältnismäßig einfach festzustellen. 
Schwieriger liegen die Dinge in den Gruppen B und C. Bei der ihrer 
wirtschaftlichen Bedeutung nach besonders wichtigen Gruppe B verfuhr 
die Stadt so, daß die einzelnen Gewerbe als Gesamtheit die Verkaufsstände 
mieteten. Bei Bäckern, Fleischhauern, Gewandschneidern, zunächst auch 
ei den Lohgerbern, geschah das in der Form, daß alle Berufsgenossen 
jährlich einmal — so bei den Gewandschneidern — oder zweimal — so bei 
Bäckern und Fleischhauern — das Los über die verfügbaren Plätze ent- 
scheiden ließen und dabei gleichzeitig den Mietzins, das Latel- oder Stadel- 
geld, entrichteten. Das Pelzerhaus dagegen wurde gegen eine Gesamtmiete 
an Kürschner und Buntmacher überlassen; und es blieb diesen Zünften 
überlassen, wie sie sich innerhalb ihres Kaufhauses einrichten wollten. 
Gemeinsam zahlten auch. die Weißgerber ihren Jahreszins, während die 
Wollenweber jeder nur 4 ß zu entrichten hatten.
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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