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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

54 
II. Der Markt von Lübeck 
zur Miete erhalten; die Mieten der cellaria waren ja noch beträchtlich höher 
als die 14 m. betragende Miete einer cista im unteren Gewandhaus. An 
Stelle der Differenzierung in ungleichwertige Verkaufsstellen im Mietwert 
von 3 m. 4 ß (höchste Miete eines cellarium) bis zu 10 ß (sors im oberen 
Gewandhaus) scheint eine Vereinheitlichung in der Richtung erfolgt zu sein, 
daß es seit etwa 1300 nur noch zwei in sich gleichgestellte Gruppen von 
Gewandschneidern gab: Inhaber von sortes im unteren Stock des Gewand- 
hauses mit 12 6 Jahresmiete und Inhaber von sortes im oberen Stock des 
Gewandhauses mit 10 6 Jahresmiete. Im 15. Jahrhundert wurde auch dieser 
Unterschied beseitigt: nachweisbar seit 1460 zahlen damals alle Gewand- 
schneider je 2 m. Latelgeld#*). Am auffallendsten ist die hohe Zahl der Ge- 
wandschneider um 1290: 150, und der allmähliche Rückgang ihrer Zahl bis 
auf 20—25 zu Ende des 16. Jahrhunderts, Diese Erscheinung bedarf immer- 
hin auch hier einer kurzen Erklärung. Noch im 13. Jahrhundert ist die Aus- 
übung des Gewandschnitts in Lübeck in erster Linie nicht als ein besonderer 
Beruf, sondern als ein Vorbehaltsrecht neben anderer Tätigkeit 
(Handel über See und anderes) aufzufassen. Gerade die angesehensten 
Familien legen damals noch Wert auf Ausübung dieses Kleinhandels- 
privilegiums mit.dem wertvollsten Gut, dem eingeführten Qualitätstuch, 
Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts ziehen sich die ratsfähigen Familien 
immer mehr vom Gewandschnitt zurück. Der auffallende Rückgang der Zahl 
der Gewandschneider vom 13.—16. Jahrhundert bedeutet. nichts anderes, 
als daß sich in dieser Zeit die Umbildung der Ausübung-des Gewand- 
schnitts zu einem Hauptberuf durchsetzt®), Bei den hohen Zahlen der 
Verkaufsstellen der Gewandschneider zu Ende des 13. Jahrhunderts war die 
Annahme, daß beide Langhäuser des Blocks XVI ursprünglich als Gewand- 
häuser gebaut waren, um so wahrscheinlicher, als man für die frühen Jahr- 
zehnte des 13. Jahrhunderts — das ergibt die Entwicklung der Zahlen- 
verhältnisse auf Tabelle IV — offenbar noch eine 150 überschreitende Zahl 
anzunehmen hat®°). 
Noch von einem weiteren Gewerbe sind Kämmereiverzeichnisse über die 
„sortes‘‘ zu erwarten. Das sind die Lohgerber, Auch von ihnen bemerkt das 
Memorialbuch des Rats aus dem 14. Jahrhundert genau so wie bei den 
Bäckern, Fleischern und Gewandschneidern, daß ihre Plätze im Lohhaus 
jährlich verlost wurden?”). Jedoch sind diese Verzeichnisse verlorengegangen, 
zum mindesten im Augenblick nicht auffindbar. Aber der Verlust ist, 
wenigstens für die Zwecke unserer Statistik, auszugleichen. In den Fällen 
der Gewandschneider und Fleischer erwiesen sich die Angaben der Hs. 339 
(Kämmereibuch 1338 bis 1355) über die Gesamteinnahmen der Kämmerei 
an Jahresmieten, verglichen mit anderem Material, als durchaus zuverlässig. 
Wenn daher die Lohgerber jährlich 8 ß zahlen, so ergibt sich bei einer Ge- 
samteinnahme der Kämmerei von „circa 30 m. annuatim‘‘ für die Lohgerber
	        

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Entstehung Und Bedeutung Der Preußischen Städteordnung. Dürr, 1908.
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