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Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

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Bibliographic data

fullscreen: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Monograph

Identifikator:
1819912523
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-208152
Document type:
Monograph
Title:
Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
Edition:
2. Aufl.
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Industrie-Verl.
Year of publication:
[1929]
Scope:
186 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozialismus / von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
  • Title page
  • Contents
  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie auf der Düsseldorfer Industrietagung 1929 / von Dr. J. Herle, Geschäftsführer des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
  • Das gewerkschaftliche Programm der Wirtschaftsdemokratie / von Universitätsprofessor Dr. Georg Halm, Würzburg
  • Die Probleme der Wirtschaftsdemokratie. Dargestellt an internationalen Beispielen / von Privatdozent Dr. Walter Heinrich, Wien
  • Individualismus oder Kollektivismus als Weltanschauung / von Professor Dr. E. Horneffer, Gießen
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des evangelischen Christentums. Pastor Dr. rer. pol. Depuhl, Volkswirt RDV, Hannover
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des katholischen Christentums / von Prof. Schilling in Tübingen
  • Individualismus und Kollektivismus als Triebkräfte in der Wirtschaft / von Bergassessor a. D. Dr.-Ing. e. h. v. u. z. Loewenstein
  • Der demokratische Gedanke im Staats- und Wirtschaftsleben / von Prof. M. Wundt, Jena
  • Sozialismus und Demokratie / von Dr. Paul Osthold, Düsseldorf
  • Gemeinwirtschaftliche Experimente in der Vergangenheit / von Universitätsprofessor Dr. Preyer, M. d. R. , Königsberg
  • Wirtschaftsdemokratie und Kartelle / von Universitätsprofessor Dr. Robert Liefmann
  • 10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz / von Geheimrat G. Brecht, Köln
  • Für die Freiheit der Schlüsselindustrie / von Dr. M. Schlenker, Düsseldorf
  • Wirtschaftsdemokratische Irrtümer bezüglich der weiterverarbeitenden Industrie / von Direktor Karl Lange. Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten
  • Konzernbildung und Wirtschaftsdemokratie / von Prof. Dr. Karl Muhs, Greifswald
  • Die begrenzte Reichweite des Genossenschaftsgedankens in der Gütererzeugung. Der Wesensunterschied zwischen genossenschaftlicher Gütererzeugung und Güterverteilung / von Universitätsprofessor Emil Wehrle, Karlsruhe
  • Grenzen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft / von Dr. Martin Sogemeier, Berlin
  • Recht und Gemeinschaftsgedanke / von Universitätsprofessor Dr. Heinrich Lehmann, Köln
  • Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozialismus / von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf
  • Sozialpolitik zwischen Demokratie und Autonomie / von Dr. Josef Winschuh, Berlin
  • Um die Autonomie des sozialen Gedankens / von Professor Dr. Adolf Günther, Innsbruck
  • Die Vorherrschaft der freien Gewerkschaften in den Organen der Selbstverwaltung / von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig
  • Steuern als Werkzeug der Wirtschaftssozialisierung / von Dr. jur. et phil. Franz von Lilienthal, Oberregierungsrat
  • Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165 der Reichsverfassung. Ein Bericht / von Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf
  • Soziale Bauhütten / von Dr. Schuster, Düsseldorf
  • Um Form und Wesen der Handelskammer / von Dr. Wilden, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
  • Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie / von Dr. Robert Holthöfer (Essen)
  • Das Schlagwort vom Bildungsprivileg / von Bergassessor Dr.-Ing e. h. Ernst Brandi, Dortmund, Vorsitz des Vereins für die bergbaulichen Interessen in Essen
  • Wirtschaftsdemokratische Wanderung in der Fremde / von Wolfgang Krüger, Berlin
  • Unternehmer und Wirtschaftsdemokratie / von A. Heinrichsbauer, Essen
  • Idee und Persönlichkeit als Triebkräfte der Geschichte / von Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler, Rostock

Full text

nämlich auf dem Wege der Gestaltung des Ar- 
beitsverhältnisses. Es kommt hier zu einer Ver- 
drängung des individuellen Einzelarbeitsvertrages ZzWI- 
schen dem. Unternehmer und seinem Arbeiter durch den 
Kollektivvertrag. den Tarifvertrag mit den gewerkschaft- 
lichen Organisationen, 
Der Artikel 165 der Reichsverfassung bietet hierzu die 
geeignete Grundlage. Nur geht man bewußt über die 
Grundsätze des Artikels 165 hinaus. Der Grundsatz ‚der 
gleichberechtigten Mitwirkung der Arbeiter. , und Ange- 
stellten an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingun- 
gen wird verlassen. An seine Stelle tritt das 
Diktat des Staates, 
Der rein sozialistische Grundsatz wird verwirklicht, nach 
dem die Gesellschaft schlechthin,‘ bzw. ihre Ver- 
körperung im Staat, der allein maßgebende Faktor für die 
Gestaltung des Arbeitsverhältnisses sein soll. 
Die Gleichberechtigung wird noch gewahrt im $ 1 der 
TVO. vom 23. Dezembeı 1918, der den freiwilligen 
Abschluß von Tarifverträgen zwischen‘ Arbeitnehmer- 
und Arbeitgeberverbänden vorsieht und regelt, . 
Dabei trägt die dem Tarifvertrag von den damaligen 
sozialistischen Regierenden zuerkannte rechtliche Wirkung 
marxistischen Gedanksngängen schon durch- 
aus Rechnung. Der Tarifvertrag hat gesetzesähnlichen 
Charakter. Die Einzelarbeitsverträge können nur noch zu- 
gyunsten der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern und 
Unternehmern selbst abgeändert werden. Die bestehen- 
den Arbeitsverträge erhalten zwangsläufig die Bestim- 
mungen des Tarifvertrages, die an die Stelle der ab- 
weichenden Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages tre- 
ten. Die Grundsätze der Unabdingbarkeit und der Normen- 
wirkung des Tarifvertrages schalten das Selbstbestim- 
mungsrecht des einzelnen zugunsten der gleichartigen 
Regelung für die Masse aus. 
Aber der Abschluß eines solchen Tarifvertrages beruht 
noch auf dem treien Willen der. Tarifvertragsparteien, 
Weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeberverbände 
oder die einzelnen Unternehmer können rechtlich zum Ab- 
schluß eines solchen Vertrages gezwungen werden 
Eine Etappe zum Weg der Sozialisierung des Arbeitsver- 
hältnisses ist erreicht. es fehlt aber noch an der Möglich- 
keit. diese Sozialisierung auf jeden Fall in die Tat umzu- 
setzen, Dazu bedarf es einer Ausschaltung -der 
notwendigen Mitwirkung der Beteiligten. 
Deshalb sieht die Demob.-Verordn. vom 12. Februar 1920 
bereits vor. daß Tarifverträge nicht nur freiwillig 
abgeschlossen werden, sondern daß sie den Beteiligten 
zwangsweise gegen ihren Willen 
auferlegt werden. Streitigkeiten über den Abschluß 
von Tarifverträgen werden nunmehr durch Schlich- 
108
	        

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Das Problem Der Wirtschaftsdemokratie. Industrie-Verl., 1929.
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