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Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Bibliographic data

Object: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Monograph

Identifikator:
182285363X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-215918
Document type:
Monograph
Author:
Cottier, Henry
Title:
La crise du petit commerce
Place of publication:
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Year of publication:
1930
Scope:
XXI, 263 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Deuxième Partie. Les remédès a la crise
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

91 
den Anlagen des Reservefonds verstecken, der Hauptteil befindet sich aber im 
Posten „Andere Aktiven^', dessen Schwankungen in erster Reihe mit der De 
visenpolitik Zusammenhängen. Man kann aus den Veränderungen dieses Postens 
mancherlei ablesen. Um ein einfaches Beispiel zu erwähnen: Wenn z. B. der 
Posten „Andere Aktiven'' um 5 Millionen anwächst, der Posten „Goldschatz" 
aber um 5 Millionen fällt, dann dürfte dies wohl darauf zurückzuführen sein, 
daß die Bank Gold exportierte und dafür Devisen erhielt. Die Bank kann aber 
auch Auslandsguthaben erworben haben, über die sie dann mit Hilfe von 
Schecks zu disponieren vermag. Die serbische Nationalbank hat zu Beginn 
des Balkankrieges erhebliche Bestände an Auslandsguthaben in Paris besessen, 
die einen Anleiherest repräsentierten. Während des Krieges konnte die Re 
gierung über diese Bestände disponieren. 
Unter den Passiven interessieren uns vor allem die Regierungsguthaben. 
Sie können aus der Bilanz der österreichisch-ungarischen Bank nicht einmal 
annähernd erschlossen werden, da sie sich auf viele Posten verteilen. Unter 
den Giroguthaben befinden sich Gelder der Regierungen, aber auch unter den 
sonstigen Guthaben und Forderungen. Hierher gehören z. B. solche Gelder, 
welche bereits angewiesen, aber noch nicht behoben wurden. Die Regierungen 
haben auch verzinsliche Goldguthaben liegen. 
Darunter befinden sich auch jene Gelder, welche die österreichisch-unga 
rische Bank durch Verkauf von Zollgoldanweisungen einnimmt. Nominell 
wird der Zoll immer mit Gold bezahlt. Die Bank gibt aber Zollgoldanwei 
sungen, welche die Regierung ebenso wie Gold annimmt, al pari auch gegen 
alle Geldsorten (Noten, Silbergulden usw.) ab, die in Österreich-Ungarn gesetz 
liche Zahlkraft haben. Der Regierung werden aber nicht diese Zeichengeld 
sorten gutgeschrieben, die einlaufen, sondern entsprechende Goldmengen. 
Im Kriegsfall kann die Bank auf Grund ihres Statuts der Regierung so 
lange Gold und Golddevisen abgeben, bis der Notenumlauf zu 2/5 mit Metall 
und zu 3/g mit Wechseln und Lombardforderungen gedeckt erscheint. Soweit 
die Bank der Regierung Noten gibt, muß sie immer auch für einen entspre 
chenden Metallschatz sorgen. Sie kann aber der Regierung auch dann noch 
reiche Mittel ohne Verletzung der Statuten zur Verfügung stellen, wenn der 
Metallschatz nicht vergrößert werden kann und die Deckungsgrenze bereits 
erreicht ist, wenn sie nämlich das Girokonto entsprechend vergrößert. Die 
Regierung zahlt z. B. Noten ein und läßt sich den Betrag gutschreiben. In 
diesem Fall ist durch das Bankstatut keine Grenze festgesetzt, weil sich die 
Deckungsvorschrift nur auf das Notengeld, nicht aber auf das Girogeld bezieht. 
Es sind zwar tatsächlich beide Geldsorten einander prinzipiell gleich und die 
Emission von Notengeld und Girogeld hat ungefähr dieselbe Bedeutung, aber 
unser Bankstatut macht diesen Unterschied. Wenn auch die juristische 
Korrektheit nicht das Entscheidende im Kriegsfall sein 
dürfte, so ist es doch meist erwünscht, wenn man im Kriegsfall unter Be 
obachtung der gesetzlichen Bestimmungen dennoch die Zeichengeldemission 
erhöhen kann, wenn das Notenemissionsrecht bereits erschöpft ist. 
3. Anleihen. 
Wenn ein Staat Weltgeld mit Hilfe von Anleihen beschaffen will, hat er 
zwei Möglichkeiten : er kann die Anleihe im Inlande oder im Auslande auf 
nehmen. Die im Auslande aufgenommene Anleihe kann er entweder im In 
lande oder im Auslande verausgaben. Daß ein Staat bei Aufnahme einer In 
landsanleihe viel Weltgeld in Form von Münzen oder rohem Golde erhalten 
dürfte, ist sehr unwahrscheinlich. Die Versuche in Kriegszeiten, 
das in der Bevölkerung vorhandene Geld aufzusaugen, sind 
meist gescheitert. Es wäre ja denkbar, daß der Staat im Inlande Schatz 
scheine emittiert, die nur gegen Gold abgegeben werden, aber erreichen dürfte 
er damit wenig. 
Anders steht es dagegen mit Ausländsanleihen. Sie liefern Gold, Devisen 
und Auslandsguthaben. Das von Ausländsanleihen gelieferte Gold wird heute 
in Österreich-Ungarn im allgemeinen nicht dem Verkehr übergeben, sondern 
der österreichisch-ungarischen Bank. Die Devisen und Auslandsguthaben fließen
	        

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Führer Durch Die Wirtschaft Der Union Der Sozialistischen Sowjet-Republiken. Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland, 1926.
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