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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

„11 
Demnach zerfällt das Zahlenmaterial in vier große Gruppen: a. Etatzahlen, b, Rechnungs- 
zahlen. e. Kassenzahlen., d. Veranlagungszahlen. 
a. Etatzahlen 
Die Etatzahlen ihrerseits gliedern sich in drei verschiedene Unterarten. Sie beziehen sich: 
entweder auf die unverbindlichen Voranschläge, die von den Staatsregierungen 
bzw. Kommunalverwaltungen und ihren Finanzressorts den gesetzgebenden Körper- 
schaften bzw. Kommunalvertretungen zur Beschlußfassung und Genehmigung vorgelegt 
werden, 
oder ’auf die genehmigten und für 'die Verwaltung [verbindlichen Haushaltsan- 
weisungen (Haushaltspläne) 
oder schließlich auf die von den Volksvertretungen zur Entlastung der Verwaltung 
endgültig genehmigten Haushaltsrechnungen, die, im Gegensatz zu der nur mutmaß- 
lichen Finanzgebarung der Voranschläge und zu der Sollrechnung der Haushaltspläne, 
die Istrechnung der tatsächlichen Finanzgebarung darstellen, 
Da am Etat häufig nachträgliche Änderungen vorgenommen werden und da die Etats 
viele Durchgangsposten und Doppelverrechnungen enthalten (beispielsweise sind im Reichs- 
°tat die Steuerüberweisungen an die Länder mit aufgeführt), sind ihre Gesamtziffern nur 
unter großen Vorbehalten verwertbar. Außerdem stößt eine statistische Auswertung der 
Etatzahlen insofern auf Schwierigkeiten, als die zahlreichen Einzelrechnungen der Länder 
und Gemeinden keine einheitliche Gliederung aufweisen. Aus diesen Gründen ist eine amt- 
liche Etatstatistik bezüglich der Haushaltsvoranschläge und der Haushaltspläne bisher 
in Deutschland nicht durchgeführt worden. Jedoch wird im Statistischen J ahrbuch für das 
Deutsche Reich laufend ein Überblick über die wichtigsten Posten der Haushaltspläne 
and der Haushaltsrechnungen des Reichs und ihre Entwicklung in den drei letzt- 
verflossenen Jahren gegeben. Eine ausführlichere Darstellung des Reichshaushalts bringen 
die »Statistischen Übersichten zum Reichshaushalt für die Rechnungsjahre 1926 bis 1930« 
(Sonderbeilage zu W. u. St., Heft 9 1930). Schließlich bietet der vom Reichsfinanzminister 
am 28. April 1930 dem Reichstag vorgelegte »Finanzielle Überblick über den Haus- 
h alt 1930« umfangreiches statistisches Material. Auf Grund dieser Unterlagen ist immerhin 
lie Möglichkeit gegeben, einzelne Etatansätze mit den entsprechenden Zahlen der Haus- 
haltsrechnungen oder mit den entsprechenden Kassenzahlen zu vergleichen. 
Bis zum Jahre 1926 waren auch die Haushaltspläne der Länder im Statistischen Jahrbuch 
für das Deutsche Reich mit einigen summarischen Zahlenangaben enthalten. Diese Ver- 
Öffentlichungen wurden eingestellt, sobald in den Ergebnissen der Reichsfinanzstatistik 
brauchbarere Unterlagen vorhanden waren. 
b. Rechnungsergebnisse 
Die Rechnungsergebnisse sind die finanzstatistisch wichtigste Unterart der Etatzahlen. 
Man versteht unter diesem Begriff die endgültig genehmigten Rechens chaftsberichte der 
tatsächlichen Finanzgeb arung, wie sie von den einzelnen Gebietskörperschaften jeweils 
für einen bestimmten Rechnungsabschnitt vorgelegt werden. Sie sind im Gegensatz bei- 
spielsweise zu den Kassenzahlen unabhängig von Zufälligkeiten und gewährleisten die end- 
zültige rechnungsmäßige Verteilung der Einnahme- und Ausgabeposten auf die einzelnen 
Rechnungsabschnitte. Denn in den Rechnungsergebnissen werden die für ein bestimmtes 
Rechnungsjahr beschlossenen Einnahmen und Ausgaben diesem Rechnungsjahre selbst dann 
zugerechnet, wenn die Zahlungen in der Kassenrechnung schon früher oder erst später 
erscheinen. Das spielt eine Rolle z. B. bei Steuerstundungen über das Ende des Rechnungs- 
Abschnittes hinaus oder bei nachträglicher Verausgabung, etwa infolge Nichteinhaltung einer 
vereinbarten Erfüllungsfrist für einen öffentlichen Auftrag; vorzeitige Vereinnahmungen oder 
Verausgabungen kommen dagegen in den Kassenrechnungen verhältnismäßig selten vor. 
Infolgedessen bieten die Rechnungsergebnisse die beste Basis für einen Vergleich der 
Finanzgebarung verschiedener öffentlicher Körperschaften. Sie dienen deshalb der Finanz- 
Statistik als Unterlage.
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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