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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 380 — 
ist dabei die Gesamtentwicklung in den Jahren 1924, 1925, 1927 und 1928 
arsichtlich gemacht, für die Länder und Landesfinanzamtsbezirke dagegen nur der Zu- 
stand im Jahre 1927. Allerdings ist der Entwicklungs verlauf nicht in allen Teil- 
gebieten des Reichs der gleiche, aber die Entwicklungstendenzen sind in großen 
Zügen einheitlich, so daß eine Beschränkung auf das letzte statistisch endgültig auf- 
bereitete Jahr (für 1928 liegen nur vorläufige Ergebnisse vor) aus Raumgründen geboten 
erschien. 
Die Reichsergebnisse der Jahre 1924 bis 1928 lassen in den beiden ersten Veranlagungs- 
abschnitten (1924 bis 1925 und 1925 bis 1927) keine einheitliche Entwicklungsrichtung 
für die einzelnen Vermögensarten untereinander oder im Vergleich zum Rohvermögen 
bzw. zum steuerpflichtigen Gesamtvermögen und zur Vermögensteuer erkennen; dagegen 
tritt im letzten Abschnitt 1927 bis 1928 deutlich eine alle Vermögensarten und auch die 
Vermögensteuer selbst ergreifende Zunahme in Erscheinung, die jedoch in ihrem Ausmaß 
sehr verschieden ist: verhältnismäßig am geringsten im landwirtschaftlichen usw. Ver- 
nögen, am stärksten im Grundvermögen (Übersicht 49). ; 
Die Entwicklung des landwirtschaftlichen, forstwirtschaft- 
lichen und gärtnerischen Vermögens geht mit der des Betriebs- 
vermögens parallel. Beide Vermögensarten zeigen in den beiden ersten Abschnitten 
ain Sinken sowohl in der Zahl der erfaßten Pflichtigen wie auch im Werte selbst. Erst 
die Veranlagung 1928 (vorläufige Ergebnisse) bringt für beide wiederum einen Zuwachs, 
so daß nunmehr 1409484 Pflichtige mit einem landwirtschaftlichen Vermögen von 
26,1 Mrd. AA und 1027889 Pflichtige mit einem gewerBlichen Betriebsvermögen von 
51,5 Mrd. AM ausgewiesen werden. Hiermit sind jedoch weder in der Zahl der Pflich- 
tigen noch im Vermögenswerte die Beträge der Veranlagung 1924 wieder erreicht. 
Der Rückgang beider Vermögensarten von 1924 auf 1925 hängt im wesentlichen mit 
jer Veränderung der gesetzlichen Grundlage der beiden Veranlagungen zusammen. 
Namentlich bei dem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Ver- 
mögen lagen die 1925 zum erstenmal festgestellten Einheitswerte meist unter dem Ver- 
mögensteuerwert 1924. Ein weiterer Grund für den Rückgang ist vor allem in der Zu- 
nahme der Schulden und sonstigen Abzüge zu erblicken, die zu einem nicht unerheb- 
lichen Teil darauf zurückzuführen sein dürften, daß nach der Vorschrift 1924 die Auf- 
wertungsschulden nicht abzugsfähig waren. Demzufolge weist nämlich nunmehr eine 
gewisse Anzahl von Betrieben ein steuerpflichtiges Gesamtvermögen von weniger als 
5000.24 auf; diese Betriebe sind daher vermögehsteuerfrei und werden von der 
Statistik auch mit ihrem Roh- bzw. mit ihrem Betriebsvermögen nicht mehr erfaßt. 
‘Das [gewerbliche] Betriebsvermögen unterscheidet sich von dem Rohvermögen der 
übrigen Vermögensarten dadurch, daß alle Schulden und sonstigen abzugsfähigen Be- 
träge, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen; 
bereits in Abzug gebracht sind; demgegenüber enthält das Rohvermögen der übrigen 
Vermögensarten sämtliche Schulden und abzugsfähigen Lasten. Vgl. S. 360). 
Der weitere Rückgang bei beiden Vermögensarten im Jahre 1927 hängt wohl, eben- 
falls nur mit der vorerwähnten Zunahme der Verschuldung zusammen, da eine Neu- 
bewertung der Landwirtschaft in diesem Jahre nicht stattfand, sondern lediglich 
das Betriebsvermögen neu bewertet wurde, Die Aufwärtsentwicklung des landwirt- 
schaftlichen usw. Vermögens, wie sie in der Veranlagung 1928 (Zunahme der Pflichtigen 
um 8,97 vH und des Wertes um 6,01 vH) zutage tritt, dürfte im wesentlichen mit der 
Neufeststellung der Einheitswerte 1928 und mit den, bei dieser Neubewertung vOI- 
genommenen Korrekturen (d.h. der Nachholung einer an sich schon 1925: vorzunehmen- 
den richtigen Bewertung) zusammenhängen. Die Steigerung des Betriebsvermögens in 
der Pflichtigenzahl um 8,56 vH und im Werte um 11,75 vH dürfte zu einem erheblichen 
Teil mit der Neu- bzw. Höherbewertung der Betriebsgrundstücke zusammenhängen: 
außerdem aber auch ein Ausdruck der Neuinvestierung von Kapitalien in der Industrie 
Rationalisierungsmaßnahmen. usw.) sein (Übersicht 49). 
Die Entwicklung des Grundvermögens verläuft noch unregelmäßiger. In- 
folyze der neuen Bewertungsvorschriften brachte die Veranlagung 1925 gegenüber jener
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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