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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 625 — 
Das Arbeitsministerium bearbeitet alle Arbeitsangelegenheiten, besonders 
intensiv die Fragen der. Arbeitslosenversicherung, der Arbeitsvermittlung und der Lohn- 
streitigkeiten mit behördlicher Lohnfestsetzung in bestimmten Industrien. Für die letzten 
drei Aufgaben besitzt es getrennte, ausgedehnte Stäbe von örtlichen Behörden. Frank - 
reich hat als einziger Staat eine fast vollständige Vereinigung fast aller Zweige der 
Verwaltung gesondert von den Aufgaben des Wirtschaftsministeriums vorgenommen. Im 
Iranzösischen Ministerium für Arbeit und Hygiene liegt im Gegensatz zum 
‘ndustriellen Großbritannien, wo Arbeiterfragen und die Versicherungsfragen im Vorder- 
grunde stehen, das Schwergewicht der Tätigkeit auf bevölkerungspolitischen 
Maßnahmen: Säuglingsschutz, Kinder- und Waisenfürsorge, Geburtenprämien, Unter- 
stützung kinderreicher Familien. Erst in zweiter Linie kommen andere Zweige sozialer 
Tätigkeit, z.B. Armenfürsorge, Wohnungswesen und Arbeiterfragen in Betracht. Aus- 
:ührung und ein Teil der Lasten dieser Aufgaben obliegen vor allem Gemeinden und 
Departements. Ein umfassendes Sozialversicherungsgesetz ist kürzlich in. Kraft ge- 
ireten, bisher bestand nur eine beschränkt ‚obligatorische Teilversicherung (retraites 
yuvrieres et paysannes) mit einem unmittelbar staatlichen, z. T. regionalen Verwaltungs- 
ıpparat. Staatliche Kontrollorgane in den Departements überwachen die Durchführung 
ler sozialpolitischen Maßnahmen bei den Unterverbänden. Die Gewerbeinspek- 
‚ion obliegt vollkommen dem Staat, er hat in Anbetracht der Arbeiternot der Hand- 
arbeiter auch örtliche Vermittlungsstellen durch das Arbeitsministerium eingerichtet. Zur 
3eschaffung von landwirtschaftlichen ausländischen Handarbeitern besteht infolge der 
Arbeiternot eine besondere Stelle beim Ministerium für Ackerbau. Alle diese Maßnahmen 
’eichen in ihrer. Intensität und Ausdehnung nicht an die Großbritanniens heran, weil 
aicht dieselben Voraussetzungen vorliegen. Eine besondere Fürsorge wendet der fran- 
zösische Staat dem Sparwesen durch staatliche Sparkassen und dem Genossenschaftswesen 
lurch Unterstützung und Förderung von den verschiedensten Vereinen auf Gegenseitig- 
Keif zu. 
Die staatliche Hygiene-Verwaltung, soweit sie nicht Gesundheitspolizei ist, hat keinen 
Unterbau in den Präfekturen, jedoch sind staatliche Departementsveterinäre vorhanden. 
Die regionale und lokale Leitung der gesundheitspolizeilichen Dienste liegt beim Prä- 
ekten bzw. beim Bürgermeister. 
In Italien hat zwar das Korporationsministerium, das als Hauptaufgabe alle 
Zweige der Wirtschaft außer der Landwirtschaft betreut, ebenfalls einen großen Teil der 
sozialen Verwaltung übernommen, in der Hauptsache liegt jedoch die Bearbeitung der 
sozialen Fragen (außer Arbeiterangelegenheiten) und die des Gesundheitswesens, wie in 
Belgien, beim Innenministerium. Bevölkerungspolitische Fragen bestimmen auch stark 
lie Richtung der italienischen öffentlichen Tätigkeit. Eine obligatorische Sozialversiche- 
‘ung ist vorhanden. Ein Armenunterstützungswesen außerhalb der Versicherung besteht 
licht. Zuständige Ministerialbehörde ist das Korporationsministerium, das ebenfalls die 
allgemeinen Arbeiterfragen bearbeitet. Ein Unterbau der staatlichen Sozial- und Hygiene- 
verwaltung besteht auch in den Provinzen. Für die Leitung des Gesundheitsdienstes sind 
Provinzärzte bestellt. 
Wirtschaft 
Von den wirtschaftlichen Angelegenheiten wird in allen Ländern die Landwirtschaft 
von einem besonderen Ministerium verwaltet. Das eigentliche Wirtschaftsministerium 
ımfaßt überall folgende Arbeitsgebiete: Industrie (Kartellwesen), Handwerk, Handel (oft 
n Verbindung mit Ministerium für Auswärtiges), Bank- und Geldwesen, Maße und Ge- 
Wichte, Markenschutz und Patentwesen und gewisse statistische Aufgabengebiete, 
In Italien und Belgien ist im Gegensatz zu den anderen Ländern hier fast die ganze 
Statistik zentralisiert). In Großbritannien, Belgien und Italien wird auch das Berg- 
bauwesen von ihm betreut, während dieser Zweig in Frankreich dem, Ministerium für 
fentliche Arbeiten zugewiesen ist. Frankreich und Italien verfügen auch über regionale 
Bergbauinspektionen. 
Finanzen und Steuern
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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