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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

838 — 
Norwegen ; 
Der vorliegenden tabellarischen Übersicht liegt eine offizielle Bearbeitung der Haushaltsausweisungen zugrunde, in der 
die Ausgaben nach sachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt sind; so sind z.B. die Ausgaben für Seezeichen, Lotsen- und 
Rettungswesen aus den Ausgaben des hierfür zuständigen Marineministeriums herausgenommen und den Ausgaben für 
Handel, Seefahrt usw. zugerechnet. 
Die norwegische Währung (Parität: 100 Kr = 112,5 7.4) stieg ab 1924 nach starker Inflation und wurde 1928 auf 
ihrer Vorkriegsparität stabilisiert. Die Devisenkurse (für 100 Kr) betrugen im Jahresdurchsechnitt 1925: 75,1, 1926: 93,8, 
1927: 109,6, 1928: 111,8, 1929: 112,1 ZA. Das Finanzjahr umfaßt die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni. 
Von den laufenden Einnahmen und Ausgaben ıst die Kapitalrechnung getrennt; sie enthält u.a. die Betriebsinvesti- 
tionen, nicht dagegen die Verwaltungsinvestitionen, die in der laufenden Rechnung aufgeführt werden. 
Die Staatsbetriebe werden mit Zinsen oder Tilgungsdienst der in ihnen arbeitenden Kapitalien nicht belastet; außerdem ist 
lie Trennung zwischen Betriebs- und Investitionsausgaben der Betriebe nicht vollkommen durchgeführt, so daß der wirkliche 
Betriebserfolg nicht feststellbar ist, 
Der Schuldendienst wie auch die benötigten Anleihemittel sind im Haushaltsplan enthalten. 
Österreich (Bund) 
Die Währung (Parität: 100 Schilling = 50,070 AA) war in den Berichtsjahren stabil. Das Finanziahr des Bundes 
'st das Kalenderjahr. 
Bundesbetriebe sind die Post- und Telegraphenanstalt, die Forst- und Domänenbetriebe, die Montanbetriebe, das Karto- 
graphische Institut, die Staatsdruckerei, das Hauptmünzamt, die Bundestheater, die Wiener Zeitung und die Bundesapotheken, 
Die Bundesbahnen sind auf Grund des Friedensvertrages verselbständigt worden, Die Bundesbahnen werden netto, Mono- 
Jole und Betriebe seit 1927 brutto ausgewiesen, Der Vergleichbarkeit halber wurden für die hier gebotene Aufstellung die 
Monopole und Betriebe auch für 1925 und 1926 brutto berechnet. Monopole, Betriebe und Bundesbahnen leisten für 
Verzinsung und Amortisation der ihnen gewährten Investitionsdarlehen über den Haushalt laufende Beiträge. Der in den 
Haushaltsplan eingesetzte Schuldendienst umfaßt Verzinsung und Tilgung der Bundesschulden der Republik und des An- 
teila der Republik an den Staatsschulden Alt-Österreichs und Alt-Ungarns. Zum Dienst der Staatsschuld Alt-Österreichs 
tragen auch die Bundesbahnen bei. Bemerkenswert ist, daß die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialver- 
sicherung über den Etat laufen, 
Polen 
Nach dem Währungsverfall der Polen-Mark schuf Polen im Jahre 1924 die Zioty-Währung (Parität: 100 Z1 = 81,0 2.4), 
die allerdings bald durch eine neue Inflation in Verfall geriet, so daß die ursprüngliche Parität aufgegeben werden mußte. 
Der Devisenkurs fiel (im Jahresdurchschnitt) auf 73,9 AM im Jahre 1925 und 47,1 AM im Jahre 1926. Seit dieser Zeit 
war die polnische Währung ziemlich fest und wurde am 1. Januar 1928 auf der neuen Parität: 100 ZI = 47,09 AA gesetz- 
lich stabilisiert. Die Angaben für das Jahr 1925 beziehen sich auf das Kalenderjahr, die Angaben für die folgenden Jahre 
auf die heutige Budgetperiode, d.h. auf den Zeitraum vom 1, April bis 31, März des folgenden Jahres. 
Die außerordentlichen Ausgaben umfassen vorwiegend Ausgaben für Bauten, Reserveausrüstungen (beim Heere), Er- 
werb von Grundstücken, Dotierung von Fonds (Agrarministerium). Für die Betriebe wird das Nettoergebnis ausgewiesen, 
das an den Staatsschatz abgeführt oder vom Staatsschatz gedeckt wird. So erscheint z. B. bei der Eisenbahn als Reingewinn 
der Rohertrag, abzüglich Betriebsausgaben, Zuwendungen an Spezialfonds, Verzinsung der Anleihen, Zuwendungen aus 
Staatsmitteln, Verpflichtungen, die das übernommene Staatsvermögen belasten, und Zinsen des Staatsvermögens, dessen 
Verwaltung dem Unternehmen anvertraut ist, Ebenso werden bei Post und Telegraphie Neubauten, Annuitätenzahlungen, 
Abschreibungen und der Erwerb von Grundstücken zur Errechnung des Reinertrages in Abzug gebracht. . 
Die für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld verwendeten Beträge sind im Haushaltsplan enthalten. Sonderfonds 
oder -kassen zum Zwecke der Schuldentilgung bestehen nicht. Einnahmen aus Schuldenaufnahmen werden nicht in den 
Haushaltsplan aufgenommen. 
Rumänien 
In der Nachkriegszeit erfuhr der Leu (Parität: 100 Lei = 81 X) eine Entwertung auf etwa !/,, der Goldparität, Der 
Kurs für 100 Lei betrug 1925: 2,03, 1926: 1,94, 1927: 2,55, 1928: 2,57 und 1929: 2,50 AK. Seit dem 8, Februar 1929 
st, der Leu zu 3,1 vH der früheren Goldparität stabilisiert worden {neue Parität: 100 Lei = 2,511 AA). Die Budget- 
periode'umfaßte bis zum Jahre 1923 die Zeit vom 1. April bis 31. März. Seit 1924 fällt das Finanziahr mit dem Kalenderjahr 
zusammen. 
Auf eins Wiedergabe von Vorkriegszahlen wurde angesichts der starken, seitdem erfolgten Ausdehnung des Staatsgebiets 
verzichtet. In den Staatsbudgets bis 1925 sind die Bruttoausgaben und -einnahmen der Staatsbetriebe enthalten. 
Durch Gesetz vom 13. Juni 1925 wurde die Eisenbahn autonom. Ihre Ausgaben und Einnahmen sind daher ab 1926 
im Budget nicht mehr enthalten. Da ihre Überschüsse für die folgenden zehn Jahre zu Investitionen verwandt werden, führt 
sie ab 1926 keine Überschüsse an das Budget ab. In gleicher Weise kamen im Jahre 1927 die Roheinnahmen und -ausgaben 
der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltungen in Fortfall. Ab 1930 sind schließlich alle Teilbudgets der übrigen 
Staatsbetriebe aus dem Staatsbudget herausgenommen und erscheinen nur mit ihrem Überschuß bzw. Fehlbetrag im Budget. 
Ebenso sind seit 1926 unter den Einnahmen des Finanzministeriums die Gehaltsabzüge für die Pensionen nicht mehr ent- 
halten, während unter den Ausgaben seit 1926 an Stelle der Pensionen nur die staatlichen Subventionen an die 1926 ver- 
selbständigte Generalpensionskasse ausgewiesen werden. 
Die Monopole haben ihren eigenen Schuldendienst zu übernehmen, ebenso trägt die Eisenbahn den Zinsen- und Tilgungs- 
Jienst für die von ihr aufgenommenen Anleihen. 
Schweden 
Die Währungseinheit, die schwedische Krone, hat die Vorkriegsparität: 100 Kr, = 112,5 4 (ZA) beibehalten und 
wies in den Berichtsjahren feste Kurse auf. Das Finanzjahr war bis 1922 einschließlich das Kalenderjahr; von da an umfaßt 
as den Zeitraum vom 1. April bis 31. März. 
Anleihebeträge und der Deckung von Ausgaben dienende Eigenvermögensteile einerseits, Betriebsinvestitionen, Dar- 
lehen, Überweisungen an Fonds und Schuldentilgung anderseits, werden, getrennt von den »wirklichens Einnahmen und 
Ausgaben, in der Kapitalrechnung aufgeführt. Dagegen sind Ausgaben für Verwaltungsbauten, Bau und Ausbesserung von 
Wegen usw. in den »wirklichen Ausgaben« unter außerordentlichen Ausgaben enthalten. Die Ausgaben des Verkehrs- 
ministeriums bestehen seit 1925/26 vorwiegend aus Aufwendungen für den Wegebau (größtenteils durch die Automobilsteuern 
gedeckt), die bisher erhebliche Schwankungen aufwiesen. Die ausgewiesenen Betriebsüberschüsse, die an die Staatskarse 
abgeführt werden, entstehen durch Abzug der Betriebsausgaben und der Überweisung an den Erneuerungsfonds von den 
Betriebseinnahmen; sie enthalten also noch die für die Verzinsung des investierten Kapitals nötigen Beträge, die wohl die 
ausgewiesenen Betriebsüberschüsse aufzehren würden. 1926/27 und 1927/28 hatten die wichtigsten Betriebe folgende Ver- 
zinsung (Betriebsüberschüsse in vH des Anlage- und Betriebskapitals) aufzuweisen: Staatseisenbahnen 2,55 bzw. 3,36 vH, 
Telegraph 6,57 bzw. 6,48 vH, Wasserkraftwerke 5,59 bzw. 5.27 vH, Domänen 3.05 bzw. 3.46 vH.
	        

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Recht Der Schuldverhältnisse. Schweitzer, 1910.
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