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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

TOO 
III. Kapitel. 
jenem vergangenen Augenblicke um damals gegenwärtiges eigenes 
Wirken auf Grund Wollens wußte. Sage ich etwa: „Ich war gestern 
tätig‘, so meine ich keineswegs, daß ich gestern ohne mein Wissen 
wirkte, sondern ich meine stets, daß ich gestern wissend kraft Wol- 
lens wirkte, d. h. daß ich gestern um damals gegenwärtige Wirkens- 
einheit meiner wollenden Seele und meines Leibes wußte. Wer ‚tätig‘ 
ist, weiß also stets um „gegenwärtige Veränderungen meines Leibes 
kraft meines Wollens‘“, und niemand, dem nicht solches Wissen 
zugehört, ist ein Tätiger, 
So ergibt sich denn, daß, wenn „Tun“ als „bewußtes Wirken‘ 
bezeichnet wird, mit solcher Rede nicht etwa bloß „willkürliches Wirken“, 
wollend vorher gewußtes eigenes Wirken kraft eigenen Wollens ge- 
meint sein kann, vielmehr ein eigenes Wirken kraft Wollens gemeint 
ist, dessen sich der Wirkende im Augenblicke des Wirkens bewußt ist. 
„Gewußtes‘“ solchen Wissens kann aber allerdings nur „Wirken der 
eigenen wollenden Seele auf ihren Leib‘ sein, da alles andere Wirken 
der Seele auf ihren Leib „als gegenwärtiges Wirken“ ungewußt ist, 
vielmehr erst nach abgeschlossener Leibesveränderung im Rückblicke 
als Wirkung in Beziehung zu irgendeinem eigenen Seelischen als seiner 
wirkenden Bedingung gewußt sein kann. Wird aber „Tun“ als „will- 
kürliches Wirken‘, als „Leibesveränderung kraft eigenen Wollens‘ be- 
stimmt, so enthält diese Bestimmung noch keineswegs die Feststellung, 
daß der Tätige wesentlich ein Mensch ist, dessen Seele um eigenes 
Wirken als eigenes gegenwärtiges Wirken kraft eigenen Wollens 
weiß. Denn im „Wollen“ wird zwar künftige eigene Leibesverände- 
rung gewollt, also auch „vorher gewußt‘, aber im „Wollen“ wird nicht 
um gegenwärtige eigene Leibesveränderung gewußt, da die Leibes- 
veränderung dem Wollen als ihrer wirkenden Bedingung nachfolgt. 
Da eben das Wollen ein „Wissen um künftige eigene Leibesverände- 
rung auf Grund eigenen Wollens“ ist, kann das Wollen nicht „Wissen 
am gegenwärtige eigene Leibesveränderung auf Grund Wollens‘“ 
sein, also nicht jenes Wissen, das jedem, der tätig ist, wesentlich 
zugehört. Solches Wissen, kann aber dem Wollenden auch schon des- 
halb nicht zugeschoben werden, weil sich sonst die ungereimte Folgerung 
ergeben würde, daß jener, der Etwas tun will und es dann tut, 
zwei verschiedene Wollensaugenblicke durchmacht, in deren erstem er 
um eigene Leibesveränderung als eine „zukünftige‘ weiß, in deren 
zweitem er dieselbe eigene Leibesveränderung als eine bereits 
gegenwärtige weiß. Indes kennen wir kein Wollen, das gewisser- 
maßen als ein und dasselbe Wollen eine Veränderung in sich hat, 
so daß in ihm zuerst „künftige eigene Leibesveränderung‘‘ und dann 
„gegenwärtige eigene Leibesveränderung‘“ gewußt wäre. Vielmehr ist 
eben jedes Wollen als „Allgemeines“ ein „‚Unveränderliches‘ und bringen
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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