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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Lo2 
II. Kapitel. 
tätig“ ein Beziehungsurteil darstellt. Statt des Wortes „Tun“ („Tätig- 
Sein“) können wir auch die Worte „tätig wirken“, „sich betätigen“ 
und „machen“ verwenden. Ferner bezeichnet das Wort „Tätigkeit“ 
eigentlich „Zugehörigkeit besonderen Wirkenszusammenhanges, näm- 
lich eines Tuns zu Seele und Leib eines Menschen“, wird aber meist 
auch zur Bezeichnung des Zugehörigen, nämlich des Tuns selbst 
verwendet, so daß man etwa von der „Tätigkeit eines besonderen 
Menschen“ und von „besonderen Tätigkeiten“ spricht. Das Wort „Be- 
tätigung“ ferner bezeichnet insbesondere die „Wirkungen im Tun“, 
nämlich die Muskelveränderungen, für welche ein Wollen die wirkende 
Bedingung abgibt, während schließlich mit dem Worte „Tat“ („Getanes“) 
jede — also auch außerleibliche — „Wirkung des Tuns“ bezeichnet 
wird, ferner aber auch jeder Gewinn und Verlust, der sich in solcher 
Wirkung ergibt. Hebt also z. B. jemand kraft Wollens seinen Arm, so 
sind seine kraft Wollens gewirkten Muskelveränderungen als „Wirkungen 
im Tun“ Betätigungen, hingegen sind die kraft Wollens gewirkten 
Bewegungen seines Armes bereits „Taten“. 
Während wir nun aber mit dem Worte „Tun“ eine Verkettung 
von Wirkenseinheiten bezeichnen, in deren erster ein Wollen die wir- 
kende Bedingung abgibt, in deren folgenden sich Veränderungen der 
Muskeln des mit der wollenden Seele zusammengehörigen Leibes finden, 
nennen wir „Leisten“ überhaupt jede Verkettung von Wirkensein- 
heiten, in welcher sich ein „Tun“ im Wirkenszusammenhange mit 
weiteren Wirkungen findet. Hierbei ist allerdings zu bemerken, daß 
das Wort „Leisten“ ursprünglich bloß das Erfüllen eines Anspruches 
oder eines Versprechens bezeichnet, später aber überhaupt die Bedeutung 
von „Vollführen“ (kraft Wollens bewirken) angenommen hat, in welcher 
Bedeutung wir also das Wort verwenden, während wir das Wort 
„Leistung“ im gleichen Sinne wie das Wort „Tat“ gebrauchen. Alle 
jene Worte nun, welche man gewöhnlich als „ Tätigkeitsworte“ bezeichnet, 
sind eigentlich nicht reine „Tuns-Worte“, sondern „Leistens-Worte“ 
(„Tat-Worte“), da sie ein Tun im Wirkenszusammenhange mit be- 
sonderer „Leistung“ („Tat“) bezeichnen. Nehmen wir z. B. die Worte 
„Ermorden“ und „Beleidigen“, so ergibt sich, daß das Wort „ermorden“ 
ein Tun im Wirkenszusammenhange mit besonderer Wirkung an anderem 
Leibe, der „Ermordung“, und das Wort „Beleidigen“ ein Tun im 
Wirkenszusammenhange mit besonderer Wirkung an anderer Seele, der 
„Beleidigung“, bezeichnet; denn selbstverständlich ist ein besonderes 
Tun, mit welchem jemand die Ermordung eines Anderen beabsichtigt, 
als „Muskelveränderungen im Leibe des Tätigen“ noch keine „Ermor- 
dung“ eines Anderen, und ist ein besonderes Tun, mit welchem jemand 
die Beleidigung eines Anderen beabsichtigt, als „Muskelveränderungen 
im Leibe des Tätigen“ noch keine Beleidigung eines Anderen, vielmehr
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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