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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben. 
7 03 
sind „Ermordung“ und „Beleidigung“ Wirkungen, die jemand durch 
sein Tun als dem Tun folgende Wirkungen bewirkt. Aber auch Worte, 
wie „gehen“, „lächeln“, „winken“ sind Leistensworte, da sie besonderes 
Tun im Wirkenszusammenhange mit besonderen Wirkungen am Leibe 
des Tätigen bezeichnen. In jedem Leistensworte ist, da sich in jedem 
„Leisten“ auch ein „Tun“ findet, auch ein „Tun“ bezeichnet, aber dieses 
Tun wird nicht durch die Besonderheit jener Muskelzustände, welche 
Sich in jenem Tun finden, also nicht durch ihm Zugehöriges bezeichnet, 
sondern lediglich in einer Beziehung, nämlich durch die Besonderheit 
weiterer Wirkungen, für welche die in jenem Tun gewonnenen Muskel- 
zustände als wirkende Bedingungen in Betracht kommen, wobei 
eben die Besonderheiten jener Muskelzustände „für sich“, also der „Be- 
tätigungen“, ganz unbezeichnet bleiben. Sagt also z. B. jemand: „Ich 
habe den A umgebracht“, so bezeichnet er vergangenes Tun als solche 
Verkettung von Wirkenseinheiten, in welcher sich schließlich ein Muskel- 
zustand gefunden hat, der die wirkende Bedingung in Beziehung 
zum Tode des A lieferte, er bezeichnet also vergangenes eigenes 
Leisten. Sagt ferner jemand: „Ich habe den A durch einen Stich 
umgebracht“, so bezeichnet er auch vergangenes Leisten, aber er be- 
zeichnet es genauer als im ersten Falle, da er auch jene besonderen 
vergangenen eigenen Leistungen bezeichnet, welche in einer durch sein 
Wollen bedingten Verkettung von Wirkenseinheiten die schließliche 
Leistung „Tod des A“ herbeigeführt haben, Ruft aber etwa jemand, 
der einem Anderen einen Stich versetzt: „Ich bringe Sie um!“, so be- 
zeichnet er sein gegenwärtiges Tun wieder nur in Beziehung, näm- 
äch in der gewollten Wirkensbeziehung zum künftigen Tode des 
Anderen, er nimmt also in seinem gegenwärtigen Sprechen seine 
künftige Leistung voraus, da ja im Augenblicke des „Stechens“ der 
Andere noch gar nicht „umgebracht“ ist. Hat nun jemandem ein „Tun“ 
zugehört, ohne daß er das Gewollte geleistet hat, so sagt man, daß er 
„versucht“, „sich angestrengt“, „sich bemüht“ habe, Etwas zu leisten, 
and will mit diesen Worten zur Bezeichnung bringen, daß nur ein 
„Tun“, aber kein „Leisten“ vorgelegen war. Aber auch in solchen 
Fällen wird offenbar das „Tun“ gar nicht „aus sich heraus“, in seiner 
Besonderheit bezeichnet, sondern lediglich in einer Beziehung zu 
einer Leistung, nämlich in einer Beziehung zu jener Lei- 
stung, welche beabsichtigt war, aber eben wegen Unrichtigkeit 
des Wollens oder wegen Unmöglichkeit nicht eingetreten ist. Sagt 
nan also: „A hat sich erfolglos bemüht, die Tür zu öffnen“, so wird 
ein vergangenes Tun des A in der von A. gewollten Beziehung zu einer 
dann allerdings nicht eingetretenen Leistung bezeichnet. 
Daß nun aber die Sprache keine reinen „Tuns worte“ („Betäti- 
Yung sworte“). sondern nur „Leistensworte“ („Tatworte“, „Lei-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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