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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben. a 
105 
„Sache“ findet. Es ist nur für den gewöhnlichen Dieb der im „Stehlen“ 
bewirkte Ortszustand der Sache ein „unselbständiger Wert“, nämlich 
Bedingung für anderen Lustgewinn, der sich im „Genießen“ der Sache 
ergibt, hingegen für den Kleptomanen entweder ein „selbständiger Wert“ 
oder ein „unselbständiger Wert“, nämlich Bedingung für anderen 
Lustgewinn, der sich aber nicht im „Genießen“ der Sache, sondern 
durch das Wahrnehmen der „gestohlenen“ Sache ergibt. 
Wenn wir nun „Leistungen“ ins Auge fassen, so finden wir zu- 
nächst, daß es „unmittelbare Leistungen“ und „mittelbare 
Leistungen“ gibt. Jemandes „unmittelbare Leistung“ ist jede Wir- 
kung, für welche sein Wollen eine wirkende Bedingung abgegeben hat, 
ohne daß sich in der Wirkensverkettung zwischen seinem Wollen und 
jener Wirkung das Wollen und Tun einer anderen Seele findet, jemandes 
„mittelbare Leistung“ ist hingegen jede Wirkung, für welche sein Wollen 
durch Vermittlung des Wollens und Tuns einer anderen Seele die wir- 
kende Bedingung abgegeben hat. Gewöhnlich nennt man nur das von 
uns. „unmittelbare Leistung“ genannte Gegebene eine „Leistung“, und 
im folgenden bezeichnen wir auch, wenn nichts anderes gesagt ist, der 
Einfachheit halber mit dem Worte „Leistung“ stets eine „unmittelbare 
Leistung“, „Leistungen“ sind ferner entweder „absichtliche Lei- 
Stungen“ oder „unabsichtliche Leistungen“. Eine „absichtliche 
Leistung“ liegt vor, wenn jemandes Wollen die wirkende Bedingung 
für eine in diesem Wollen gewollte Wirkung abgibt, hingegen liegt eine 
„unabsichtliche Leistung‘ vor, wenn jemandes Wollen die wirkende Be- 
dingung für eine in diesem Wollen nicht gewollte Leistung abgibt. Im 
ersteren Falle sagen wir, daß jemand Etwas „absichtlich getan“, im 
letzteren Falle sagen wir, daß jemand Etwas „unabsichtlich getan“ 
habe, Sowohl aber im „absichtlichen Leisten“ als auch im „unabsicht- 
lichen Leisten“ findet sich ein „Tun“, also ein Wirkenszusammenhang 
Zwischen Wollen und Muskelveränderungen in dem mit der wollenden 
Seele zusammengehörigen Leibe, welchen der Tätige als „eigenes gegen- 
wärtiges Wirken kraft eigenen Wollens“ erlebt, sowohl also die „ab- 
Sichtliche Leistung“ als auch die „unabsichtliche Leistung“ haben als 
Wirkungen ihre besondere wirkende Bedingung in einem Wollen. 
Hingegen liegt überhaupt kein „Leisten“, keine „Leistung“ vor, wenn 
jemand ohne Wollen Etwas bewirkt, wenn also z. B. jemand, weil 
Plötzlich ein Schuß fällt, „zusammenfährt“ und dabei irgend Etwas um- 
Wirft, Allerdings wird auch in solchen Fällen gelegentlich davon ge- 
S$prochen, daß man Etwas, wenngleich „unabsichtlich“, getan habe, in 
Welcher Rede jedoch das Wort „getan“ eigentlich an Stelle der richtigen 
Worte „durch eigene Leibesveränderung gewirkt“ steht, wie 
überhaupt die Rede „Etwas tun“ im gewöhnlichen Sprachgebrauche 
Meist zur Bezeichnung aller Fälle verwendet wird, in welchen durch
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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