Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

co6 _ 
AI. Kapitel, 
jemandes Leibesveränderung Etwas bewirkt wird, gleichgültig, ob es 
sich um eine Leibesveränderung kraft Wollens oder um eine Leibes- 
veränderung ohne Wollen handelt. Wenn wir nun die „unabsichtlichen 
Leistungen“ betrachten, so finden wir drei Arten solcher Leistungen, 
nämlich a) die „unabsichtlichen Nebenleistungen“, b) die „un- 
absichtlichen Fernleistungen“ und c) die „Fehlleistungen“. 
Als „Nebenleistung“ überhaupt bezeichnen wir jede Wirkung, welche 
sich‘ dadurch ergibt, daß ein AEinzelwesen- Zustand, : den jemand 
als „Mittel“ gewollt und gewirkt hat, auch die wirkende Bedingung 
für eine „abzweigende“ Verkettung von Wirkenseinheiten abgibt. Eine 
‚Nebenleistung“ kann auch eine „absichtliche Nebenleistung“ sein, näm- 
lich dann, wenn der Wollende solche Leistung „nebenbei“ gewollt hat, 
also, wie man sagt, „zwei Fliegen auf einen Schlag treffen“ wollte, 
wobei er aber wegen dieser „Nebenleistung“ allein seinem Wissen nach 
ıicht tätig geworden wäre. Meist aber sind die „Nebenleistungen“ 
„unabsichtliche Nebenleistungen“, d.h. Nebenwirkungen des Wollens, 
welche in jenem Wollen nicht „beabsichtigt“, d. h. nicht als Bedingungen 
der Entwirklichung eigener Unlust und der Verwirklichung eigener 
Lust gedacht waren. „Unabsichtliche Nebenleistungen“ können aber 
entweder „wissentliche unabsichtliche (quasi-absichtliche) 
Nebenleistungen“ oder „unwissentliche Nebenleistungen“ 
sein, je nachdem, ob der Wollende gewußt hat, daß sein Wollen auch 
die wirkende Bedingung für solche, wenngleich nicht „im Lichte der 
Lust stehende“ Nebenwirkungen abgeben wird, oder aber dies nicht 
gewußt hat. Als „unabsichtliche Fernleistungen“ bezeichnen wir alle 
Wirkungen, für welche der gewollte und gewirkte Ziel-Zustand eine 
wirkende Bedingung abgibt, ohne daß diese Wirkungen im Wollen als 
„Zern-Zielwirkungen“ gewußt waren. Auch die „unabsichtlichen Fern- 
leistungen“ können entweder „wissentliche unabsichtliche Fern- 
leistungen“ oder „unwissentliche unabsichtliche Fern- 
leistungen“ sein. Als „Fehlleistungen“ bezeichnen wir schließlich 
alle Wirkungen, für welche ein „unrichtiges“ Wollen die wirkende Be- 
dingung abgegeben hat. 
Fragen wir nun aber nach jenem Wissen, dessen Gewußtes 
‚eigenes gegenwärtiges Wirken kraft Wollens“ ist, dessen „Sinn“ also 
„eigenes gegenwärtiges Tun“ ist, so ergibt sich, wie bereits bemerkt 
wurde, daß es nicht das „Wollen“ ist, in welchem „eigenes gegen- 
wärtiges Wirken kraft Wollens“ gewußt ist, vielmehr ein besonderer 
Seelenaugenblick, welchen wir im Gegensatze zum „Wollen“ ein 
„Streben“ nennen. Während die Worte „tun“ und „tätig“ wirken, 
immerhin im gewöhnlichen Gebrauche auch Wirkensworte sind, so daß 
jedes besondere „Tun“ („tätiges Wirken“) durch ein „Etwas“ bezeichnet 
wird, mit welchem eine Wirkung solchen „Tuns“ („tätigen Wirkens‘)
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Moratorien Und Andere Sonderregelungen Des Zahlungsverkehrs Im Auslande. [Liebheit & Thiesen], 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.