Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben, 
rungen vermittelnd zielendes Streben“ oder b) ein „auf eigene 
äußere Leibesveränderungen und Veränderungen anderer 
Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ oder c) ein „auf 
eigene innere Leibesveränderungen und Veränderungen 
anderer Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ oder 
I) ein „auf eigene innere Leibesveränderungen vermittelnd 
zielendes Streben“. Ein „auf eigene äußere Leibesveränderungen ver- 
mittelnd zielendes Streben“ liegt vor, wenn der Strebende als durch 
seine gegenwärtigen Muskelveränderungen zu bewirkende Mittelwirkun- 
gen nur „eigene äußere Leibesveränderungen“ weiß, wie wenn z. B. 
jemand danach strebt, „seinen linken Arm zu heben“. Ein „auf eigene 
äußere Leibesveränderungen und Veränderungen anderer Einzelwesen 
vermittelnd zielendes Streben“ liegt vor, wenn der Strebende als durch 
seine gegenwärtigen Muskelveränderungen zu bewirkende Mittel- 
wirkungen „eigene äußere Leibesveränderungen“ und „Veränderungen 
anderer Einzelwesen“ weiß, wie wenn z. B. jemand einen Ball schleudert. 
Ein „auf eigene innere Leibesveränderungen und Veränderungen anderer 
Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ liegt vor, wenn der Stre- 
bende als durch seine gegenwärtigen Muskelveränderungen zu be- 
wirkende Mittelwirkungen „eigene innere Leibesveränderungen“ und 
„Veränderungen anderer Einzelwesen“, jedoch keine „eigenen äußeren 
Leibesveränderungen“ weiß. Fälle solchen Strebens sind jene, da jemand 
auf Grund Wollens in seinem Leibe befindliche, aber nicht seinem Leibe 
zugehörige Körper (z. B. „Stuhlmassen, Harn, Mageninhalt) durch Ver- 
änderungen besonderer Muskeln und durch sie bewirkte eigene innere 
Leibesveränderungen (z. B. Darmbewegungen) aus seinem Leibe hinaus- 
schafft, ohne daß sich eigene äußere Leibesveränderungen ergeben. 
Ein „auf eigene innere Leibesveränderungen vermittelnd zielendes Streben“ 
legt vor, wenn der Strebende als durch seine gegenwärtigen Muskel- 
veränderungen zu bewirkende Mittelwirkungen nur eigene innere Leibes- 
veränderungen weiß. Das „auf eigene innere Leibesveränderungen ver- 
mittelnd zielende Streben“ hat aber wieder zwei besondere Unterarten auf- 
zuweisen. Entweder nämlich zielt jener, der vermittelnd nur auf 
eigene innere Leibesveränderun gen zielt, in diesem Streben auf Be- 
seitigung von Unlust an einem inneren Zustande seines Leibes, 
oder er zielt auf Beseitigung von Unlust an einem Zustande seiner 
Seele, Fälle der ersten Unterart des Strebens liegen vor, wenn 
jemand z.B. absichtlich ein Präparat „schluckt“, um Unlust an eigenem 
Kopfschmerze zu beseitigen, oder wenn jemand z. B. seine Armmuskeln 
Spannt, um Unlust an der Erstarrung seines Armes zu beseitigen. In 
Solchen Fällen ist jemand tätig, um weitere für den Tätigen selbst 
licht wahrnehmbare, als Mittelwirkungen beabsichtigte eigene 
innere Leibesveränderungen hervorzurufen, wobei als „Ziel“ ein für
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.