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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben, 
125 
tätige Herbeiführung jenes „Etwas“ für ihn gegenwärtig „möglich“ ist, 
„Als unmöglich Gewußtes“ kann dieser Wissende zwar „nicht tun“, 
aber keineswegs „unterlassen“. Aber auch jener, der weiß, daß er 
gegenwärtig Etwas nicht tut, was er tun „könnte“, weiß deshalb noch 
keineswegs in allen Fällen, daß er es „unterlasse“. Sehr häufig sitzt 
etwa jemand im Sommer an seinem Schreibtische und sieht durch das 
geöffnete Fenster die in seinem Garten blühenden Rosen, weiß aber 
keineswegs, daß er es „unterläßt“, jene Rosen zu pflücken, sondern 
eben nur, daß er gegenwärtig jene Rosen „nicht pflückt“, Ist nämlich 
jenem, der in unserem Beispiele die Rosen in seinem Garten nicht 
pflückt, dieses „Rosenpflücken“ niemals „im Lichte der Lust“ gestanden, 
etwa deshalb, weil er Rosengeruch überhaupt nicht „liebt“, so weiß er 
auch niemals, daß er jenes Tun „unterlassen“ habe, sondern weiß ledig- 
lich, daß er die Rosen „nicht pflücke“, weil er „keine Lust dazu habe“, 
Nur jener also kann „Etwas“ unterlassen, dem dieses Ftwas überhaupt 
„im Lichte der Lust“ gestanden ist, und zwar kann nur solches Leisten 
„unterlassen“ werden, welches der Unterlassende vorher begehrt hat. 
Jeder „Unterlassende“ weiß also, daß er Etwas nicht leistet, obwohl 
ihm vorher ein Begehren zugehört hat, dem Unlust zugehörte und der 
Gedanke, daß. er durch jenes ihm mögliche Leisten die Unlust be- 
seitigen und Lust gewinne könne. Da solches Begehren ein, wie be- 
reits dargestellt wurde, „als Wollensbedingung in Betracht kommendes 
Begehren“ darstellt, können wir auch sagen, daß jeder „Unterlassende“ 
weiß, er leiste ‚Etwas. nicht, obwohl er dieses Leisten in einem „als 
Wollensbedingung in Betracht kommenden Begehren“ begehrt habe. 
Aber auch in jenen Fällen, da jemand weiß, daß er Etwas nicht ge- 
leistet hat, obwohl er dieses Leisten in einem „als Wollensbedingung in 
Betracht kommenden Begehren“ begehrt hat, weiß er keineswegs in 
allen Fällen, daß er jenes Leisten „unterlassen“ habe. Begehrt z, B. 
Jemand, die Rosen in seinem Garten zu pflücken, tut es aber nicht, 
weil ihm dieses Begehren für einige Augenblicke durch irgendeinen 
„Einfall“ entschwunden ist, so weiß er zwar, daß er in diesen Augen- 
blicken die Rosen nicht gepflückt hat, obwohl er sie vorher zu pflücken 
begehrte, er weiß aber nicht, daß er dieses Leisten „unterlassen“ hat, 
Wird er in solchem Falle gefragt: „Warum haben Sie es unterlassen?“, 
So wird er antworten: „Ich habe es ja nicht unterlassen, mir ist nur 
'm Augenblicke etwas Anderes eingefallen, aber jetzt werde ich es 
gleich tun.“ Nur dann aber weiß jener, der Etwas nicht leistet, ob- 
wohl er dieses Leisten begehrt hat, um eigenes „Unterlassen“, wenn ihm 
ein „Wider wille“ zugehört, in welchem er weiß, daß er das, was er 
Sonst tun würde, nicht tun wird. Wir müssen nun zunächst jenen 
besonderen emotionalen Seelenaugenblick „Widerwille“ bestimmen. 
Als Gegenstück zum „Begehren“ haben wir das „Besorgen“ dar-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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