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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben, 
331 
sondere Zustände bezeichnen. Ebenso aber, wie überhaupt der Sinn 
der sogenannten „Hilfszeitworte“, d, h. jener Worte, die nur in der 
„Form“ eines Zeitwortes auftreten, höchst unklar gewußt und lebhaft 
umstritten ist — man denke nur an die Worte „dürfen“ und „sollen“ —, 
ist auch der Sinn des Wortes „lassen“ von Nebeln umhüllt, so daß wir 
dieses Wort in den verschiedensten Wortverbindungen finden. In 
Worten wie „belassen“, „zulassen“, „durchlassen“ hat allerdings das Wort 
„Lassen“ den von uns dargestellten Sinn. Wird z. B. gesagt, daß A 
den B in seiner Stellung „beläßt“, so ist gemeint, daß dem A ein 
„Wider-Streben“ zugehört, den B aus seiner Stellung zu beseitigen, 
Nehmen wir ferner Worte wie „ablassen“, „nachlassen“, so ist gemeint, 
daß jemand ein eigenes gegenwärtiges Tun „unterbricht“, also „aufhört“, 
in besonderer Weise tätig zu sein. Allerdings werden diese Worte 
nicht nur dann gebraucht, wenn jemand seinen Seelenaugenblick „Be- 
gehren besonderen eigenen Tuns“ verliert und einen Seelenaugenblick 
„Besorgen solchen Tuns“ gewinnt, sondern auch dann, wenn jemand 
den Seelenaugenblick „Begehren solchen Tuns‘“ verliert und kein 
„Besorgen solchen Tuns‘“, sondern anderes Seelisches gewinnt, z. B. 
„erschrickt‘“ und ‚automatisch‘ aufhört. Die Rede „seinen Arm fallen 
lassen“ wird z. B. auch oft mit der Rede „seinen Arm senken“ 
vertauscht, obwohl nur im ersteren Falle ein „ablassen“, hingegen 
im letzteren Falle ein besonderes „Tun“ vorliegt. Die Worte „ab- 
lassen“ und ‚„nachlassen‘ haben aber überhaupt einen etwas anderen 
Sinn als die Worte „belassen‘‘, ‚zulassen‘ und ‚„durchlassen‘, da der 
Sinn der ersteren Worte auf „Muskelzustand‘‘ (‚Ruhe‘), der Sinn der 
letzteren Worte aber auf „Muskelveränderung‘‘ („Bewegung“‘), nämlich 
auf „Übergang von gespannten Muskeln zu entspannten Mus- 
kein“ gestellt ist, so daß der „A blassende“ und ‚Nachlassende‘“ 
eigentlich erst im letzten Augenblicke jener Veränderung im Zu- 
Stande des ‚„„Lassens‘‘ anlangt. Nehmen wir aber ferner Worte wie 
„Verlassen“ und „Zurücklassen‘‘, so ist nichts anderes gemeint als ein 
„Leisten“, mit welchem darauf gezielt wird, einen mit eigener Unlust 
verbundenen eigenen Leibeszustand (Ortszustand) zu entwirklichen 
und einen mit eigener Lust verbundenen eigenen Leibeszustand zu ver- 
Wirklichen, Worte ferner, wie „entlassen“, „erlassen‘“ haben den Sinn 
„Entwirklichen irgendeines Zustandes‘ und das Wort ‚,Veranlassen‘‘ 
hat geradezu den Sinn, „wirkende Bedingung für Etwas‘ sein. Das 
Wort „Lassen“ hat eben in gewissen Wortverbindungen über seinen 
eigentlichen Sinn hinaus den Sinn „Entwirklichen eines Zustandes‘“ und 
Sogar den Sinn „verwirklichen“ angenommen, in ähnlicher Weise, wie 
insbesondere auch das sogenannte „Hilfszeitwort‘ „Sollen“ schließlich 
Sanz unvereinbare Bedeutungen an sich gezogen hat, weil seine eigent- 
liche Bedeutung sehr unklar gewußt war.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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