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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

136 
gegen in Verbindung mit dem Worte „Tun“ stets ein Wirken des 
Tätigen. 
Sprechen wir nun von einer „Kausalität“ des „Tuns“, so meinen 
wir das „Tun“ als wirkende Bedingung für besondere Wirkungen. 
Sprechen wir aber von einer „Kausalität“ des „Unterlassens“, so stehen 
wir zu dem Irrtume, daß „Unterlassen“ ein besonderes „Tun“, ein 
vdesonderes „Wirken“ sei. Haben wir jedoch erkannt, daß „Unterlassen“ 
ein „Nicht-Wirken“ ist, so kann von einer „Kausalität“ des Unterlassens, 
d. h. von „Unterlassen als wirkender Bedingung“ nicht mehr gesprochen 
werden. Wird trotz solcher Erkenntnis von einer „Kausalität des Unter- 
lassens“ gesprochen, so ist nicht von eigentlicher „Kausalität“, d. h. von 
„in einem Wirken die wirkende Bedingung abgeben“, die Rede, sondern 
von der Tatsache, daß das jedem Unterlassenden zugehörige Wider- 
Wollen eine Wider-Bedingung für besondere Wirkungen oder auch 
eine Förder-Bedingung für besondere Wirkungen darstellt, „Wider- 
Bedingung sein“ und „Förder-Bedingung sein“ sind nun, wie sich aus 
schon Gesagtem ergibt, zwar besondere Beziehungen von Allgemeinen 
zu besonderen Wirkungen, aber eben keineswegs „Wirken sbeziehungen“, 
vielmehr ist „Wider-Bedingung sein“ hinsichtlich besonderer Wirkung 
eine „Ausschließlichkeits- Beziehung“ und „Förder-Be- 
dingung sein“ im Besonderen die „Ausschließlichkeits-Be- 
ziehung“ eines Allgemeinen zu einer Wirkung, durch welche eine 
andere Wirkung ausgeschlossen wäre. Wenn also auch von einer „Kau- 
salität des Unterlassens“ nicht gesprochen werden kann, so ist doch 
das „Unterlassen“ keineswegs überhaupt ohne Beziehung zu künftigem 
Geschehen, da nach einem Unterlassen Wirkungen eintreten, die zwar 
im Unterlassen nicht ihre wirkende oder grundlegende Bedingung haben, 
aber dennoch nicht eingetreten wären, wenn nicht „unterlassen“ worden 
wäre. Aus diesem Sachverhalte erklärt es sich auch, daß „Unterlassen“ 
ein Wertallgemeines sein kann, daß in zahlreichen Fällen „Unterlassen“ 
beansprucht wird und wegen eines „Nicht-Unterlassens“ ungünstige Zu- 
rechnung stattfindet. 
Als „Verhaltens-Folgen“ bezeichnen wir alle Wirkungen, 
welche „wegen‘ besonderen Verhaltens ein getreten sind, also in 
jenem Verhalten ihre wirkende Bedingung oder Förderungs-Bedingung 
hatten, als „Verhaltens-Wider-Folgen“ bezeichnen wir hingegen 
alle Wirkungen, welche wegen besonderen Verhaltens nicht ein- 
getreten sind, also in jenem Verhalteu ihre Wider-Bedingung hatten. 
Die „Folgen“ und „Wider-Folgen‘““ eines Verhaltens können aber 
wieder sein entweder a) Wirkungen, welche in jenem Verhalten- 
Seelenaugenblicke emotional gedacht, also entweder „beabsichtigt‘“ oder 
„Wider-beabsichtigt‘“ waren — „emotional gedachte Verhaltens- 
Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen“ —., oder b}) solche
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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