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Bibliographic data

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Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Sireben, 
147 
günstig Vorgestelltes, sondern eben als „Mittel“ emotional günstig Vor- 
gestelltes, so daß er „sich selbst“ in diesem Tun nicht vergewaltigt, 
Im Gegensatze zur „Gewalt“ bezeichnen wir als „Quasi-Gewalt“ 
jede Wirkung, welche erstens eine adäquate Erfüllung in Beziehung 
zu solchem Wider-Strebens-Seelenaugenblicke darstellt, in welchem a) 
jene Wirkung emotional günstig gedacht wurde und b) gedacht wurde, 
daß jene Wirkung von einer anderen Seele emotional ungünstig ge- 
dacht ist, überdies aber zweitens eine Erfüllung in Beziehung zu 
solchem Seelenaugenblicke jener anderen Seele darstellt, in welchem 
jene Wirkung emotional ungünstig gedacht wurde. Als „Schonung“ 
bezeichnen wir solche Einzelwesen-Zustände, die erstens eine adäquate 
Erfüllung in Beziehung zu solchem Wider-Strebens-Augenblicke einer 
Seele darstellen, in welchem a) eine jenen Zuständen nicht zugehörige 
Wirkung als Wider-Ziel und b) gewußt wurde, daß der eigene Gedanke 
daran, daß eine andere Seele jene Wirkung emotional ungünstig denke, 
eine Bedingung für das eigene gegenwärtige Besorgen abgegeben hat, 
überdies aber zweitens eine Enttäuschung in Beziehung zu solchem 
Seelenaugenblicke jener anderen Seele darstellen, in welchem jene 
Wirkung emotional ungünstig gedacht wurde, Ein „Wider-Streben“, 
in welchem „Schonung“ emotional günstig gedacht wird, nennen wir ein 
„Wider-Streben mit emotional günstig gedachter Schonung“, 
das in solchem Wider-Streben gedachte „eigene gegenwärtige Ver- 
halten“ ein „Schonen“, einen Menschen, dem solches Verhalten zu- 
gehört einen „Schonenden“, Das „Schonen“ ist stets nicht nur ein 
„Lassen“, sondern ein „Unterlassen“, da es Gewußtes solchen Wider- 
Strebens-Augenblickes ist, in welchem überdies gewußt ist, daß, wenn 
nicht eine andere Seele jene Wirkung, die Wider-Ziel“ ist, emotional 
ungünstig denken würde, jene Wirkung erstrebt würde. Häufig wird 
anch gesagt, daß Etwas „schonend getan wird“. Sagt man z. B., daß 
A dem B „schonend eine unangenehme Mitteilung macht“, so meint 
man, daß A ein besonderes Mitteilungs-Mittel „gewählt“ hat, und zwar 
jenes, welches dem B „am wenigsten im Lichte der Unlust steht“. Wenn 
wir aber überhaupt das Gegebene „Schonung“ betrachten, so verstehen 
wir erst ganz, wieso das Wort „Gewalt“, das „Macht“ bezeichnet, auch 
jene Bedeutung erlangt hat, in welcher wir es etwa in dem Wortgefüge 
„Gewalttätigkeit“ finden. Während nämlich der „Schonende“ weiß, daß 
Sein gegenwärtiges Verhalten in einem Verhältnisse zu von ihm ge- 
wußten emotionalen Seelenaugenblicke eines Anderen steht, daß er 
also gegenwärtig Etwas nicht tut, „weil“ er wisse, daß ein Anderer 
eine Wirkung solchen Tuns emotional ungünstig denke, weiß der 
„Gewalttätige“, daß sein gegenwärtiges Verhalten in keinem Verhält- 
nisse zu von ihm gewußten Seelenaugenblicke eines Anderen steht, daß 
er also gegenwärtig Etwas tut, weil er es günstig emotional denkt und
	        

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Comparison of Rates of Duty in the Tariff Act of 1930 and in the Tariff Act of 1922. Government Printing Office, 1930.
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