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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben. 
— 
änderung zu verhindern und b) gewußt ist, daß die erste Seele jene 
Veränderung nicht bloß emotional günstig denkt, sondern weiß, daß 
sie in einem Streben auf jene Wirkung gezielt hat, zielt oder zielen 
wird. Jede dieser beiden Betätigungen nennen wir ein „Kämpfen“, 
jene beiden Menschen, denen aufeinander bezogene Kampfbetätigungen 
zugehören, nennen wir „Kämpfer“, ihre Seelen in den Augenblicken 
des Kämpfens „Kampfgegner“ und die zwischen diesen beiden 
Seelen in jenen Augenblicken bestehende Beziehung eine „Kampf- 
gegnerschaft“. Die Beziehung der „Kampfgegnerschaft“ zwischen 
zwei Seelen ist also dadurch begründet, daß der einen Seele ein Streben 
zugehört, in welchem sie weiß, daß sie „um Veränderung kämpft“, 
d. h. auf eine Veränderung zielt, welche sie als eine im Streben einer 
anderen Seele „als zu verhindernd“ vorgestellte Veränderung weiß, und 
daß der anderen Seele ein Streben zugehört, in welchem sie weiß, daß 
sie „um Verhinderung kämpft“, d. h. auf Verhinderung einer 
Veränderung zielt, welche sie als eine im Streben jener anderen Seele 
„als herbeizuführend“ vorgestellte Veränderung weiß. Die „Kampf- 
gegnerschaft“ ist stets eine „zweiseitig in erster Stufe gewußte 
Gegnerschaft“, d. h. jeder der beiden Kampfgegner weiß, daß der 
Andere sein Gegner ist. Weiß aber überdies jeder der beiden Kampf- 
gegner, daß der zweite Kämpfende wisse, daß der erste Kämpfende 
um den zweiten Kämpfenden als seinen Kampfgegner wisse, so liegt 
eine „zweiseitig in zweiter Stufe gewußte Gegnerschaft“ 
vor, die wir in diesem besonderen Falle im Gegensatze zur „Kampf- 
Segnerschaft erster Stufe“ eine „Kampfgegnerschaft 
zweiter Stufe“ nennen. Ist z. B. A. bestrebt, einen besonderen Amts- 
Posten zu erlangen, wobei er weiß, daß B bestrebt ist, zu verhindern, 
daß A. diesen Posten erlange, und ist B bestrebt, zu verhindern, daß 
A. durch sein Streben diesen Posten erlange, so liegt eine „Kampf- 
Segnerschaft erster Stufe“ vor. Ist hingegen A bestrebt, einen be- 
Sonderen Amtsposten zu erlangen, wobei er nicht nur weiß, daß B 
bestrebt ist, zu verhindern, daß A diesen Posten erlange, sondern 
auch weiß, daß B wisse, daß A wisse, daß B zu verhindern bestrebt 
ist, daß A. diesen Posten erlange, und ist B bestrebt, zu verhindern, daß 
A. diesen Posten erlange, wobei er nicht nur weiß, daß A. bestrebt 
ist, diesen Posten zu erlangen, sondern auch weiß, daß A wisse, daß 
B wisse, daß A bestrebt ist, diesen Posten zu erlangen, so liegt eine 
„Kampfgegnerschaft zweiter Stufe“ vor. Hingegen ‚liegt keine 
„Kampfgegnerschaft“, sondern lediglich eine „Strebensgegner- 
Schaft“ vor, wenn jemand danach stebt, eine besondere Veränderung 
herbeizuführen, und ein Anderer nach einer Veränderung strebt, durch 
welche jene Veränderung verhindert würde, ohne daß die beiden 
Seelen umeinander als derart Strebende überhaupt wissen. Von der
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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