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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben. 
357 
das Wissen gewinnt, daß der Angreifer dem Verteidiger entweder 
„geistig“ — „geistiger Wettkampf“ — oder „leiblich“ — „leib- 
licher Wettkampf“ — „überlegen“ sei, wobei er dieses Wissen 
als Begründung einer eigenen Macht — z. B. den „ausgesetzten Preis‘ 
zu erlangen — denkt. In dem Unterschiede zwischen „Spielkämpfen“ 
und „Wettkämpfen“, die besondere „Machtkämpfe“ sind, wurzelt der 
Unterschied zwischen „Amateursport“ und „Professionalsport“. Als be- 
sonderer „Machtkampf“, nämlich als „Kampf um T auschmacht“, 
stellt sich auch jener Kampf dar, welchen man „Konkurrenz der 
Wirtschafter“ nennt. In jedem solchen Kampfe zielt nämlich der An- 
greifer auf solche Veränderung einer Seele, in welcher sie ein All- 
gemeines gewinnt, das als grundlegende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß jene Seele dem Angreifer Waren abnehmen will, während 
der „Verteidiger“ als „Konkurrent“ auf eine gleiche Wirkung zu seinen 
Gunsten zielt. 
Als „Kampf-Mittelwirkungen“ bezeichnen wir alle jene von 
den Kämpfenden erstrebten Veränderungen, durch welche sie die Er- 
füllung der ihnen vorschwebenden Kampf-Zielwirkung herbeizuführen 
beabsichtigen. Da dem Angreifer stets eine andere Kampf-Zielwirkung 
vorschwebt als dem Verteidiger, müssen wir auch stets die „An greifer- 
Mittelwirkungen“ von den „Verteidiger-Mittelwirkungen“ 
unterscheiden. Alle Erfüllungen von „Kampf-Mittelwirkungen“ stellen 
sich, da sie als vom Gegner emotional ungünstig gedachte Wirkungen 
gewußt sind, ebenso wie alle Erfüllungen von Kampf-Zielwirkungen, 
als „Gewalt“ dar. Wenn man also einen „Kampf mit Gewaltmitteln“ 
von einem „gewaltlosen Kampfe“ unterscheidet, so meint man entweder 
einen Gegensatz von Kämpfen, in welchen auf leibliche Verände- 
rungen des Gegners gezielt wird, zu Kämpfen, in welchen auf andere 
Veränderungen gezielt wird, oder man meint den Gegensatz von „un- 
geregelten“ und „geregelten“ Kämpfen. Eine „Kampf-Gegner- 
schaft mit absichtlicher Richtlinien-Einhaltung“ („geregelter 
Kampf“) liegt vor, wenn die Kampfgegner von allen überhaupt zur 
Erreichung ihrer Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln absicht- 
lich nur jene anwenden, welche sich in besonderen Richtlinien finden, 
und zwar deshalb, weil ihnen nur die Erfüllung ihrer Kampf-Ziele unter 
Einhaltung jener Richtlinien, gleichgültig, ob die in jenen Richtlinien 
enthaltenen Mittel mehr oder weniger geeignet sind als die anderen 
Mittel, „im Lichte der Lust“ steht. Hingegen liegt eine „Kampf- 
Gegnerschaft ohne absichtliche Richtlinien-Einhaltung“ 
vor, wenn die Kampf-Gegner von allen überhaupt zur Erreichung ihrer 
Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln jene anwenden, welche 
ihnen am geeignetsten erscheinen.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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